Landkreis Würzburg

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LK Würzburg.jpg
Regierungsbezirk Unterfranken
Freistaat Bayern
KFZ-Kennzeichen WÜ (seit 2013 auch OCH möglich)
Kreisschlüssel 09679
Kreisgliederung 52 Städte und Gemeinden
Fläche 967,6 km²
Einwohner 165.921
(Stand: 31. Dezember 2023) [1]
Landrat Thomas Eberth (CSU)
Landratsamt Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Homepage landkreis-wuerzburg.de
Wappen
WappenLandkreisWuerzburg.jpg

Der Landkreis Würzburg ist ein Landkreis im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, der um die kreisfreie Stadt Würzburg herum angeordnet ist. Der Amtssitz, das Landratsamt Würzburg befindet sich allerdings im Stadtgebiet.

Geschichte

Von den Anfängen bis zum Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg

Königlich Bayerisches Kreisamtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg Nr. 32 vom 26. März 1862
Ehemaliges Wappen des Landkreises von 1957-1974 (links unten das Wappen der Wolffskeel)

Im Zuge der Entstehung des modernen bayerischen Staates beauftragte König Maximilian I. Joseph von Bayern, der 1799 den Thron bestieg, seinen Minister Graf Maximilian von Montgelas mit der Neuordnung seines Staates.

1808 entstanden die heutigen Regierungsbezirke, damals als „Kreise“ bezeichnet. Grundlegend war die Verordnung vom 17. Juli 1808, wonach das Staatsgebiet nach geografischen und statistischen Gesichtspunkten in Kreise gegliedert und als Mittelbehörden für jeden Kreis Generalkommissartiate geschaffen wurden.

1852 war das eigentliche Geburtsjahr der heutigen Landkreise. Dem Landtag wurde ein Gesetzentwurf über die Bildung von Distrikräten unterbreitet, der im Gesetz vom 28. Mai 1852 seine Verwirklichung fand. Demnach wurden in Bayern 240, in Unterfranken 22 Distriktgemeinden gebildet. Die durchschnittliche Größe dieser Gebietskörperschaften umfasst rund 20.000 Einwohner. Die Distriktgemeinden gelten als Vorläufer der heutigen Landkreise. Am 24. Februar 1862 erließ König Maximilian II. Joseph von Bayern eine „Königlich Allerhöchste Verordnung“, die festlegte, dass innerhalb bestehender Distriktgemeinden sogenannte Bezirksämter als Distrikt-Verwaltungsbehörden einzurichten sind. [2] So entstanden die Bezirksämter Würzburg und Ochsenfurt. Als reine Verwaltungsbehörden gelten sie als Vorläufer der heutigen Landratsämter. Zum gleichen Zeitpunkt entstehen als unterste Gerichtsinstanz die späteren Amtsgerichte (damals unter dem Namen Landgerichte) und das bayerische Notariat. Diese entscheidende Verwaltungsreform gilt als Meilenstein in der Geschichte der modernen Staatlichkeit Bayerns.

Nachdem Bayern 1918 Republik geworden war, gestaltete das Selbstverwaltungsgesetz von 22. Mai 1919 die Kommunalverfassung um. Dadurch wurde die lange verteidigte „Kuratel des Staates“ weitgehend aufgehoben und bestimmte: „Die Gemeinden, die Bezirke und die Kreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe der Gesetze.“ Der schon 1893 erhobenen Forderung, die Wahlen zu den Distrikträten direkt durchzuführen, entsprach das Wahlgesetzt für die Gemeinde-, Bezirks- und Kreiswahlen vom 14. Mai 1919. Dies war ein wesentlicher Schritt für eine echte Demokratisierung des kommunalen Wahlrechts.

Mit Beginn der nationalsozialistischen Diktatur 1933 wurde das Recht auf freie Wahlen abgeschafft. Mit dem Gesetz zur Gleichschaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände mit Land und Reich vom 7. April 1933 wurden die Bezirkstage auf neun Mitglieder reduziert. Weitere Einschnitte brachte die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 13. Juli 1933, wonach „zur Sicherung der Staatsführung die Zuteilung der Sitze an die Vertreter der Sozialdemokratischen Partei für unwirksam erklärt werden.“ 1939 wurden die Bezirksämter in Landratsämter umbenannt, die zugehörigen Gebiete in Landkreise.

Am 27. Januar 1946 fanden die ersten Kreistagswahlen in Bayern statt. Im Altlandkreis Würzburg waren 45 Kreisräte zu wählen. Der Kreistag wählte Michael Meisner zum ersten Landrat. Die für zwei Jahre gewählten kommunalen Mandatsträger mussten schwerwiegende Probleme lösen. Wohnungsnot in der ausgebombten Bischofsstadt, Hunger, Krankheiten, Flüchtlingselend und Hoffnungslosigkeit belasteten die Aufbauarbeit auch in den Gemeinden rund um Würzburg.

Gebietsreform 1972

50 Jahre Landkreis Würzburg (1972-2022)
Landkreis Würzburg nach Gebietsreform 1972

Die Gebietsreform in Bayern in den Jahren 1971 bis 1980 hatte das Ziel, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen. Dies sollte durch größere Verwaltungseinheiten erreicht werden, die nach Ansicht der damaligen Staatsregierung effizienter arbeiten würden. Ministerpräsident Alfons Goppel hatte im Januar 1967 die Reform angekündigt, er nannte sie „die wichtigste innenpolitische Aufgabe der Legislaturperiode“. Die Gebietsreform wurde vom seinerzeitigen Innenminister Bruno Merk (CSU) initiiert.

Zeitlich gliederte sich die Gebietsreform in zwei Abschnitte:

  1. die Gebietsreform zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte,
  2. 1972 die kommunale Gebietsreform, die zuerst auf freiwilliger Basis durchgeführt wurde und im Jahre 1978 mit Zwangseingemeindungen abgeschlossen wurde.

Bei der Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat, wurden aus vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihre Kreisfreiheit. Zum Ausgleich erhielten sie begrenzte zusätzliche Rechte und durften den Titel „Große Kreisstadt“ tragen.

Durch die kommunale Gebietsreform von 1972 bis 1978 verringerte sich die Zahl der bayerischen Gemeinden von 6962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf etwas mehr als 2000 kreisangehörige Gemeinden. Besonders die kommunale Gebietsreform führte mancherorts zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Rund 300 Gemeinden sind seit Beginn der Gebietsreform aus einer Verwaltungsgemeinschaft ausgeschieden und verwalten sich wieder alleine. In einigen Fällen gelang es durch den Widerstand von Bürgern auch, eingemeindete Orte wieder in die Selbstständigkeit zu führen.

Im Zuge der bayerischen Gebietsreform wurden die Landkreise Würzburg und Ochsenfurt sowie kleinere Teile der Landkreise Marktheidenfeld, Karlstadt, Kitzingen und Gerolzhofen zum neuen Landkreis Würzburg vereinigt. Diese Gemeinden gehören fortan zum Landkreis Würzburg:

Bis 1978 gab es noch kleinere Gebietskorrekturen aufgrund von Eingemeindungen. Zwischen 1972 und 1978 fielen aus dem Kreisgebiet heraus:

Zahlen und Fakten

Vor der Gebietsreform hatte der Altlandkreis Würzburg 45 Gemeinden mit 82.000 Einwohnern auf einer Fläche von 430 Quadratkilometern. Im neu zugeschnittenen Landkreis waren es dann 119 Gemeinden mit 143.000 Einwohnern auf einer Fläche von 997 Quadratkilometern. Bis 1978 wurden fünf dieser Kommunen mit 15.000 Einwohnern nach Würzburg eingemeindet. Durch die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften wurden viele dieser Gemeinden zusammengefasst, so dass der Landkreis Würzburg heute aus 52 selbständigen Gemeinden besteht.

Bevölkerungsentwicklung
Jahr Einwohner
1840 60.974
1900 69.625
1939 83.846
1950 114.059
1961 108.126
1970 121.665
1987 138.261
1991 146.439
1995 154.275
2000 158.919
2005 159.978
2015 159.788
2020 160.427
2022 162.697
2023 165.237

Angrenzende Gebiete

Im Südwesten grenzt der Landkreis Würzburg an das Bundesland Baden-Württemberg. Im Übrigen wird er von den Landkreisen Main-Spessart, Schweinfurt, Kitzingen und Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim umrundet. Eine Übersicht aller Landkreise des Regierungsbezirks Unterfranken findet sich hier.

Wappen

Blasonierung

Geteilt und unten gespalten; oben in Rot drei silberne Spitzen; unten vorne in Silber übereinander zwei schreitende, herschauende, rot bewehrte schwarze Löwen, hinten in Blau eine goldene Lilie.

Wappendeutung

Das Landkreiswappen erinnert an die wichtigsten Herrschaftsinhaber im Kreisgebiet bis zum Ende des Alten Reichs 1803. Die drei silbernen Spitzen aus dem Wappen des Hochstifts Würzburg weisen auf den großen Besitz der Fürstbischöfe und des Domkapitels im Kreisgebiet mit den Ämtern Ochsenfurt, Bütthard, Röttingen und Aub hin. Sie standen auch in den Wappen der beiden Alt-Landkreise Würzburg und Ochsenfurt. Stellvertretend für die adligen Herrschaftsinhaber stehen die Löwen aus dem Wappen der Grafen von Hohenlohe. Sie erinnerten auch im Wappen des Alt-Landkreises Ochsenfurt an dieses bedeutende Adelsgeschlecht. Die „Heraldische Lilie“ ist dem Wappen des Würzburger Ritterstifts St. Burkard entnommen und erinnert an dessen Herrschaft im Kreisgebiet, wie schon im Wappen des Alt-Landkreises Würzburg. Das Wappen wurde am 19. Dezember 1974 verliehen.

Landkreislogo

Das Logo soll mit dem Dreiklang aus Elementen und Farben die Vielfalt des Landkreises und die fränkische Herzlichkeit seiner Menschen darstellen. Zugleich soll das Erscheinungsbild für eine moderne und bürgernahe, sachlich-kompetente Verwaltung stehen.

Der Kreis steht für das Zentrum oder die fränkische Eigenschaft, etwas „auf den Punkt bringen“. Die Farbe des Kreises spiegelt die üppige fränkische Natur und Landschaft wider, in Form und Farbe an die Weinbeere angelehnt - das Symbol schlechthin für „WeinFranken“. Die roten Rauten sind eine Reminiszens an die fränkische Tradition und Kultur ist der Fränkischer Rechen.

Das Ziegelrot wirkt warm und „heimelig“, ganz wie die Hausdächer unserer Dörfer und Gemeinden. Der Main durchfließt den Landkreis in Schlaufen, das blaue W für Würzburg soll an den Fluss erinnern. Die Farbe Blau steht für Himmel und Wasser, aber auch für Weite und Zukunft.

Partnerlandkreise

Der Landkreis Würzburg unterhält offizielle Partnerschaften mit dem Landkreis Mateh Yehuda in Israel (seit 1997) und mit dem Okres Šumperk (jetzt Region Olomouc) in Tschechien (seit 1998). [3]

Tourismus

Erwin-Vornberger-Platz
97209 Veitshöchheim
Telefon: 0931 - 98 02-740
Telefax: 0931 - 98 02-742

Bis 17 km mainabwärts von Würzburg, bis nach Zellingen und Retzbach, wirbt diese Gemeinschaft für die Orte besonders im nördlichen Landkreis.

Orte im Landkreis Würzburg

Der Landkreis Würzburg gliedert sich in 4 Städte, 15 Märkte und 33 Gemeinden.

Ortsname Ortstyp inbegriffene Orts- bzw. Stadtteile, Höfe und Einöden
Altertheim Gemeinde Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach, Aussiedlerhöfe Niederhofen, Karlebach, Quelläcker
Aub Stadt Baldersheim, Burgerroth, Einöden Herrgottsmühle, Lämmermühle, Stelzenmühle, Ullenmühle
Bergtheim Gemeinde Dipbach, Opferbaum
Bieberehren Gemeinde Buch, Klingen, Einöden Bergmühle, Franzenmühle
Bütthard Markt Gaurettersheim, Gützingen, Höttingen, Oesfeld, Tiefenthal, Einöde Hetzenmühle
Eibelstadt Stadt Einöde Mainmühle
Eisenheim Markt Obereisenheim, Untereisenheim, Einöden Kaltenhausen und Schiffmühle
Eisingen Gemeinde Gut Erbachshof
Erlabrunn Gemeinde -
Estenfeld Gemeinde Mühlhausen, Einöde Weiße Mühle
Frickenhausen am Main Markt Weiler Markgrafenhöfe
Gaukönigshofen Gemeinde Acholshausen, Eichelsee, Rittershausen, Wolkshausen
Gelchsheim Markt Oellingen, Osthausen
Gerbrunn Gemeinde Gut Gieshügel
Geroldshausen Gemeinde Moos
Giebelstadt Markt Allersheim, Eßfeld, Euerhausen, Herchsheim, Ingolstadt in Unterfranken, Sulzdorf, Einöden Kauzenmühle und Weidenmühle, Klingholz
Greußenheim Gemeinde Einöden Obere Mühle und Untere Mühle
Güntersleben Gemeinde -
Hausen b. Würzburg Gemeinde Rieden, Erbshausen-Sulzwiesen, Einöden Fährbrück, Jobsthalerhof, Unterhof
Helmstadt Markt Holzkirchhausen
Hettstadt Gemeinde Weiler Hettstadter Hof
Höchberg Markt Hexenbruch
Holzkirchen Gemeinde Wüstenzell
Kirchheim Gemeinde Gaubüttelbrunn, Einöden Egenburgerhof, Eulenmühle, Geiersmühle, Obere Mühle (Gaubüttelbrunn), Sellenbergerhof
Kist Gemeinde Forsthaus Irtenberg
Kleinrinderfeld Gemeinde Limbachshof, Weiler Maisenbachhof
Kürnach Gemeinde Einöden Grießmühle, Mittlere Mühle und Obere Mühle
Leinach Gemeinde Einöde Steinhaugshof
Margetshöchheim Gemeinde -
Neubrunn Markt Böttigheim
Oberpleichfeld Gemeinde -
Ochsenfurt Stadt Darstadt, Erlach, Goßmannsdorf, Hohestadt, Hopferstadt, Kleinochsenfurt, Tückelhausen, Zeubelried, Weiler Kaltenhof, Einöden Blunzenmühle, Fuchsenmühle, Mönchsmühle, Oelmühle, Rothmühle, Scheckenmühle
Prosselsheim Gemeinde Püssensheim, Seligenstadt, Gut Seligenstadt
Randersacker Markt Lindelbach
Reichenberg Markt Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur, Uengershausen, Einöde Chaussee-Wirthshaus, Forsthaus Guttenberg
Remlingen Markt Einöde Holzmühle
Riedenheim Gemeinde Stalldorf, Weiler Lenzenbrunn, Oberhausen
Rimpar Markt Gramschatz, Maidbronn, Einöden Grundmühle, Veitsmühle
Röttingen Stadt Aufstetten, Strüth, Einöde Gossenmühle
Rottendorf Gemeinde Rothof, Gut Wöllrieder Hof
Sommerhausen Markt -
Sonderhofen Gemeinde Bolzhausen, Sächsenheim, Einöden Holzmühle, Wiesenmühle
Tauberrettersheim Gemeinde -
Theilheim Gemeinde -
Thüngersheim Gemeinde Staustufe
Uettingen Gemeinde -
Unterpleichfeld Gemeinde Burggrumbach, Hilpertshausen, Rupprechtshausen, Einöden Schlossmühle, Seemühle
Veitshöchheim Gemeinde Weiler Gadheim, Schleehof
Waldbrunn Gemeinde -
Waldbüttelbrunn Gemeinde Mädelhofen, Roßbrunn
Winterhausen Markt -
Zell a. Main Markt Oberzell

Ehrungen und Auszeichnungen

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  • 2016: Zertifizierung als Fairtrade-Landkreis von der Stiftung Warentest

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Entdeckenswert - Der Landkreis Würzburg - Das Land. Seine Menschen. Seine Schätze. Hrsg.: Landratsamt Würzburg, 1. Auflage Juli 2021, ISBN: 978-3-00-068541-5
  • Inge Weid: Der Landkreis Würzburg um 1860. Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Würzburg 2001. ISSN 0721-068-X
  • Aus dem Sagenschatz des Landkreises Würzburg.Zusammengetragen und bearbeitet von Peter Högler. Echter, Würzburg 1996. ISBN: 3-429-01824-2
  • Christian Will: Landkreis Würzburg. Unsere Heimat unter Hitlers Gewaltherrschaft in Dokumenten, Erlebnissen und Schicksalen. Hrsg.: Landkreis Würzburg 1988
  • Die Gemeinden des Landkreises Würzburg. (Sammlung von Artikel des Fränkischen Volksblatts über den Landkreis und die inbegriffenen Orte aus den Jahren 1963/64.) Hrsg.: Kreisjugendring Würzburg-Land. Fränkische Gesellschaftsdruckerei Würzburg 1963/64.
  • Stephan Ankenbrand: Die Ortsnamen des Landkreises Würzburg. Mainfränkische Heimatkunde 6. Stürtz, Würzburg 1952 (UB 20/NZ 90330 M222-6)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zahlen & Fakten des Landkreises Würzburg auf www.landkreis-wuerzburg.de
  2. Im „Königlich Bayerischen Kreisamtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg“ Nr. 32 vom 26. März 1862 ist die „Königlich Allerhöchste Verordnung“ zur Errichtung der Bezirksämter als Vorläufer der Landratsämter veröffentlicht. Sie trat mit Wirkung zum 1. Juli 1862 in Kraft. (Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg für das Jahr 1862 auf bavarikon.de)
  3. Information des Landratsamts zu den Partnerlandkreisen
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