Hochstift Würzburg

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Wappen des Hochstifts Würzburg

Hochstift Würzburg war die Bezeichnung für das von den Bischöfen von Würzburg in ihrer Eigenschaft als Reichsfürsten beherrschte Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Heute ohne Bedeutung war zur Kaiserzeit aber das Lehensgebiet Hochstift das Gebiet, für das der Bischof Herzog in Franken wurde. Andere reichsunmittelbare Territorien in Franken gehörten nicht zu seinem Herzogtum. Lehensmann (Herzog) war er dafür aber nicht als Bischof, diesen betraf eine separate Jurisdiktion.

Geschichte

Das Würzburger Bistum wurde 741 von Bonifatius gegründet, erster Bischof war Burkard. Die Bischöfe erwarben im 10. und 11. Jahrhundert die meisten Grafschaften innerhalb ihres Sprengels und die Gerichtsbarkeit über alle Hintersassen.

Weltliche und geistliche Herrschaft

1168 wurde den Bischöfen von Kaiser Friedrich I. die Güldene Freiheit verliehen, wodurch das Hochstift nach österreichischem Vorbild zum Herzogtum aufstieg. Später nannten sich die Bischöfe außerdem Herzöge in Franken. Der allgemeine Gebrauch des Titels Herzog von Franken wurde erst im 15. Jahrhundert üblich. Im 13. und 14. Jahrhundert kam es wiederholt zu Streitigkeiten mit den Städten des Stifts, vornehmlich mit Würzburg selbst, so unter Hermann I. von Lobdeburg (1225-1254) und Gerhard von Schwarzburg (1372-1400). Albrecht II. von Hohenlohe (1345-1372) erwarb 1354 die Burggrafschaft Würzburg, welche bisher die Grafen von Henneberg besessen hatten.

Mitte des 13. bis Mitte des 15. Jahrhunderts kam es zu einer drückenden Verschuldung des Hochstifts, so dass sogar 1441 dessen Abtretung an den Deutschen Orden erwogen wurde.

Die Regierungszeit des Bischofs Melchior Zobel von Giebelstadt (1544-58) ist durch die Grumbachschen Händel und den Zweiten Markgrafenkrieg bekannt. Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617) führte die Gegenreformation im Hochstift Würzburg durch und gründete 1582 eine neue Hochschule erhielt. Auch wurden die Hexenprozesse wieder aufgenommen, die unter Philipp Adolf von Ehrenberg (1622-1631) ihren Höhenpunkt fanden. Als Mitglied in der katholischen Liga hatte das Bistum im Dreißigjährigen Krieg stark zu leiden. Der schwedische Kanzler Axel Oxenstierna übertrug am 20. Juni 1633 dem Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar die Bistümer Würzburg und Bamberg als Herzogtum Franken, der sich jedoch nach der Schlacht bei Nördlingen nicht darin behaupten konnte.

Bischof Franz von Hatzfeld (1631-1642) verwaltete, wie mehrere seiner Nachfolger, zugleich das Bistum Bamberg. Unter der Regierung des Bischofs Franz Ludwig von Erthal (1779-95) erlebte das Hochstift eine letzte Blüte.

Säkularisation im Hochstift Würzburg

Der Separatfrieden von Basel zwischen Frankreich und Preußen im Jahr 1795 bestätigte Frankreich seine linksrheinischen Eroberungen. Zur Entschädigung wurden Preußen die kirchlichen Besitztümer rechts des Rheins zugesagt. Spätestens, als 1801 mit dem Frieden von Lunéville diese Vereinbarung für das gesamte Deutsche Reich verbindlich wurde, war das Ende der Herrschaft des damaligen Würzburger Fürstbischofs Georg Karl von Fechenbach besiegelt. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war nur die praktische Umsetzung der Vereinbarungen auf Gesetzesebene. Bereits seit der Französischen Revolution von 1789 war der Ruf nach einem Ende der geistlichen Staaten immer lauter geworden. Die zunehmende Kritik an der Verbindung von Kirchenamt und Weltherrschaft zwang die Fürstbischöfe geradezu, ihre Verantwortung besonders gewissenhaft wahrzunehmen. Die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts gilt daher als „Frankens goldene Tage“. Deshalb glaubte bis ins Jahr 1802 hinein in Würzburg keiner an eine Entmachtung.

Zwischen dem 29. August und dem 3. September 1802 besetzten bayerische Truppen das Hochstift. Am 28. November 1802, einen Tag vor der so genannten Zivilbesitzergreifung, legte Fechenbach die Fürstenwürde nieder, entließ seine Untertanen in einer Proklamation aus dem Treueverhältnis und forderte sie zum Gehorsam gegenüber den neuen Landesherren auf.

Nach der Säkularisation

1803 wurde das Hochstift zum größten Teil dem Kurfürstentum Bayern zugeschlagen (etwa 826 km² wurden anderen Fürsten zugewiesen). Der Fürstbischof erhielt quasi als Abfindung eine jährliche Pension von 60.000 Gulden und überdies 30.000 Gulden als Koadjutor des Bistums Bamberg.

Bayern trat im Frieden zu Preßburg gegen Entschädigung das Fürstentum Würzburg 1805 an Großherzog Ferdinand von Würzburg, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlassene Fürsterzbistum Salzburg an Österreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Großherzogtum erhoben wurde. Am 30. September 1806, nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs, trat der Kurfürst dem Rheinbund bei und nahm nun den Titel Großherzog von Würzburg an.

Nach der Auflösung des Rheinbundes endete auch das Großherzogtum Würzburg. Durch Beschluss des Wiener Kongresses (1814) erhielt der Großherzog seinen Erbstaat Toskana, Würzburg aber fiel größtenteils an das Königreich Bayern zurück.

Wappen

Kennzeichnend für das Hochstift Würzburg war das sogenannte „Rennfähnlein“ und der „fränkische Rechen“. Der fränkische Rechen symbolisiert das Herzogtum Franken und zeigt ein von Rot und Silber quer gestreiftes Quartier, mit drei weißen Spitzen im roten Felde. Das Rennfähnlein geht auf das Hochstift Würzburg zurück, ein schräg schwebendes von Rot und Silber quadriertes Fähnlein, an einer goldenen Lanze, im blauen Felde. Erstmals taucht dieses Hoheitszeichen unter dem Fürstbischof Johann III. von Grumbach im 15. Jahrhundert auf. Hinter dem Wappenschild ragen als Zeichen der geistlichen und der weltlichen Herrschaft ein Bischofsstab und das Herzogsschwert hervor.

In veränderter Farbzuordnung ist das Rennfähnlein in das Wappen der Stadt Würzburg eingegangen: Oben rot-gold und die unteren Viertel gold-rot. Der fränkische Rechen findet sich in den Hoheitszeichen aller drei fränkischer Regierungsbezirke und im großen Staatswappen des Freistaates Bayern wieder.

Spezielle Ehrenrechte

Die Bischöfe ließen sich auf Prozessionen ein blankes Schwert vorantragen. Papst Benedikt XIV. hatte ihnen 1752 das Tragen des erzbischöflichen Palliums und Kreuzes bewilligt, obwohl sie dem Erzbistum Mainz unterstanden.

Dem Bischof war seit dem Hochmittelalter die Vergabe von vier Erbämtern gestattet, die vor allem bei der Inthronisation des Bischofs praktische Bedeutung hatten, im Normalfall aber nur Ehrentitel des beliehenen Adels waren. Amtsträger war der jeweilige Herrscher der Grafschaft.

Siehe auch

Quellen

  • Gregor Schöpf: „Historisch-statistische Beschreibung des Hochstifts Wirzburg. Ein Versuch.“ Hildburghausen, Hanisch, 1802. (Online-Fassung)
  • Anna Schiener: „“Kleine Geschichte Frankens.“ Verlag Friedrich Pustet, Regensburg, 2008. ISBN: 978-3-7917-2131-6

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