Adeliges Säkularkanonikerstift St. Burkard

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Hoftor zum ehemaligen Konventhof in der Burkarderstraße
Mauerreste des Burkardushofs

Das Adelige Säkularkanonikerstift St. Burkard entstand 1464 aus dem ehemaligen Benediktinerkloster St. Burkard.

Geschichte

Zahlreiche Konvente kehrten im späten 15. Jahrhundert zur Benediktsregel zurück, andere wurden in Kollegiatstifte [1] umgewandelt, so auch das Kloster St. Burkard. Am 4. Februar 1464 gab Papst Pius II. (1458 - 1464) [2] seine Zustimmung zur Umwandlung des Klosters St. Burkard in ein weltliches Chorherrenstift (collegiata ecclesia saecularis). Der bisherige Abt Johann von Allendorf wurde zum ersten Stiftspropst ernannt.

Die St. Burkarder Mönche selbst legten am 8. Mai 1464 ihre Ordenshabite ab. Aber das Provinzialkapitel war keineswegs gewillt, diese Lostrennung und Abtrünnigkeit ruhig und gelassen hinzunehmen. [3] Daher strengte es bei dem neuen Papst Paul II. (1464 - 1471) die Rückgliederung des abtrünnigen Kollegiatstiftes in den Benediktinerorden an. Vergeblich bemühte sich der Würzburger Fürstbischof Johann III. von Grumbach um eine glückliche Lösung für die Burkarder Chorherren. Aber alle Bemühungen Grumbachs schlugen fehl, denn Paul II. widerrief 1467 die gewährte Erlaubnis seines Vorgängers auf dem Stuhl des heiligen Petrus und forderte unter Androhung des Exkommunikation das künftige Tragen des alten Benediktinerordenskleides innerhalb eines Monats. [4] Nutzlos und unwirksam erwies sich ebenfalls der vom Kaiser dem Propst Johann von Allendorf und seinem Stiftskapitel 1465 persönlich garantierte Schutz und Schirm. Eine endgültige Lostrennung vom Orden ließ sich jedoch für die Dauer nicht mehr aufhalten.

Der neue Fürstbischof Rudolf II. von Scherenberg vermochte schließlich bei Papst Sixtus IV. (1471 - 1484) die restlose Anerkennung von St. Burkard als eines ritterlichen Chorherrnstifts zu errreichen. [5]

Die Umwandlung seines Klosters beschäftigte jedoch auch weiterhin die Gemüter in Franken. Weithin bewegte dieser revolutionäre Schritt seine Zeitgenossen. Nicht von ungefähr wandte sich so Wilhelm Graf von Henneberg in einem Brief vom 28. März 1467 an Hans von Eyb wegen des Handels zwischen etlichen Äbten des Benediktinerordens und dem neuen Propst des St. Burkard-Stiftes. [6]

Stiftsregeln

Nach den Statuten mussten aufzunehmende Bewerber für die Stiftsherrnpräbanden adelig oder Träger akademischer Grade, wie Doktoren oder Lizentiaten, sein. Am neuen Ritterstift bürgerte sich der liturgische Brauch ein, dass am Vorabend von St. Burkardi (14. Oktober) sich alle Stiftsherren in Würzburg versammelten um das Fest ihres Patrons, des ersten residierenden Würzburger Bischofs feierlich zu begehen.

Besitzungen

Die Besitzungen des aufgelösten Benediktinerklosters sind zu einem beträchtlichen Teil als Besitz des Kanonikerstiftes nachweisbar. [7]

Stiftspröpste

Dekan

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Alfred Wendehorst: Die Benediktinerabtei und das Säkularkanonikerstift St. Burkard in Würzburg . In: Max-Planck-Institut für Geschichte (Hrsg.): Germania Sacra - Neue Folge 6 - Das Bistum Würzburg. Berlin 2001. ISBN: 3-11-017075-2 (Germania Sacra Online)

Erläuterungen, Hinweise und Einzelnachweise

  1. Ein Kollegiatstift ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltpriester, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker gehören keiner Ordensgemeinschaft an und sind deutlich von Regularkanonikern, die zumeist nach der Regel des hl. Augustinus von Hippo leben und Ordensgelübde abgelegt haben, oder Mönchen abzugrenzen. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  2. Staatsarchiv Würzburg WU Libell 408 (beglaubigte Abschrift von 1693 X 9). Sonstige kopiale Überlieferung: Staatsarchiv Würzburg, Standbuch Nr. 65, fol. 1' - 6'; Standbuch Nr. 67, S. 2-26
  3. Vgl. Sigmund Freiherr von Pölnitz, Die bischöfliche Reformarbeit im Hochstift Würzburg während des 15. Jahrhunderts. Unter besonderer Berücksichtigung der übrigen fränkischen Diözesen, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 8./9. Jahrgang (1940/41), Würzburg 1941, S. 113
  4. Vgl. dazu: Wilhelm Engel, Fragmente fränkischer Chroniken des 15. und 16. Jahrhunderts, I. Würzburger Aufzeichnungen 1462 bis 1500, Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst, Würzburg 1953, Nr. 3, S. 137
  5. Vgl. Sigmund Freiherr von Pölnitz, Die bischöfliche Reformarbeit im Hochstift Würzburg während des 15. Jahrhunderts. Unter besonderer Berücksichtigung der übrigen fränkischen Diözesen, Würzburger Diözesangeschichtsblätter, 8./9. Jahrgang (1940/41), Würzburg 1941, S. 135
  6. Landesarchiv Meiningen, Hennebergisches Archiv, Sektion I, T 118
  7. Enno Bünz: Stift Haug in Würzburg. Untersuchungen zur Geschichte eines fränkischen Kollegiatstiftes im Mittelalter. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN: 3-525-35444-4, 107
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