Verwaltungsgliederung des Hochstifts Würzburg

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Die Verwaltungsgliederung des Hochstifts Würzburg teilt sich in die obere und untere Ebene. Während die obere Ebene zentral in Würzburg ansässig war, war die untere Verwaltungsebene dezentral aufgebaut und im gesamten Territorium verteilt.

Geschichte

Mit Verleihung der Güldenen Freiheit durch Kaiser Friedrich Barbarossa am 10. Juli 1168 erhielten die geistlichen Oberhirten das Herzogsamt in Franken. Mit dieser neuen Rechtsstellung der Bischöfe von Würzburg und deren territoriales Streben ging der Aufbau eines landesherrlichen Verwaltungsapparates einher. Gleichzeitig erhielten sie dom Kaiser das Recht auf die Zenten und die Hoheitsgewalt über die gesamte Gerichtsbarkeit im Herrschaftsgebiet. Ab dem 14. Jahrhundert sind an zentralen Institutionen Dompfortenamt, Präsenzamt und Bauamt belegt, denen die Aufgaben der zentralen Organisation übertragen wurden. Da die starke territoriale Zergliederung den Ausbau einer konsequenten Verwaltungsstruktur behinderte, entstand eine differenzierte Verwaltung des Hochstiftes erst ab dem Ende des 15. Jahrhunderts. Dann treten mit der in der Stadt Würzburg angesiedelten Kanzlei und Registratur zentrale Verwaltungsstrukturen deutlicher hervor. In mehreren Amtsbuchserien (Lehenbücher, Salbücher, Gebrechenbücher, Libri diversarum formarum) zeigen sich Ansätze einer verdichteten herrschaftlichen Verwaltung, die aber noch keine klare Struktur erkennen ließen.

Obere Verwaltungsebene

Die obersten Behörden des Fürstbistums waren im Stil der Zeit kollegial eingerichtet:

  • die geistliche Regierung, zuständig für die bischöfliche Gerichtsbarkeit in kirchlichen Dingen,
  • das Vicariat, für Streitigkeiten über bzw. mit „gottesdienstlichen Personen und Sachen“
  • das Consistorium, welches die Ehesachen entschied.

Gerichtswesen

  • der geheime Rat, vor den die wichtigsten Sachen gehörten,
  • der Regierungs- und Hofrat, der alle Kriminal- und Zivilsachen richtete und aus vier abgeteilten Gerichten bestand, dem Gebrechenamt, Ratamt, Lehngericht und dem Peinlichen Gericht
  • das Hofgericht, an das vom Landgericht appelliert wurde
  • das kaiserliche Landgericht in Franken, welches dem Fürstbischof seit 1384 verliehen war, verhandelte Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten der freiwilligem Gerichtsbarkeit
  • der obere Rat, der Polizeiangelegenheiten behandelte und
  • der Stadtrat.

Finanzen

Für die zentrale Verwaltung der Güter und Einkünfte des Stifts war die fürstliche Hofkammer zuständig.

Verteidigung

Der Hofkriegsrat sorgte für die Ausrüstung und Ausbildung der fünf würzburgischen Regimenter (zu Fuß bzw. zu Pferd), sowie für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen und die Überwachung der Kanonengießerei. Die Leitung hatte ein Generalfeldzeugmeister für die Ausrüstung, ein Generalleutnant und vier Generalmajore für die Ausbildung. [1]

Untere Verwaltungsebene

Der fürstbischöflichen Verwaltung unterstanden 33 Städte, 16 Marktflecken und etwa 700 andere Gemeinden, Die Administration war auf 57 untere Verwaltungseinheiten verteilt. Unter den „höheren Dicasterien“ gab es neben der Hauptstadt Würzburg die Bezirke von 23 Ober- und Zentämtern, 18 Zentämtern, drei Oberämtern, sechs Ämtern, vier Kellereien, ein Kloster- und Propst-Amt, sowie einem Kondominatsamt in Remlingen.

Der mittelbaren Landeshoheit unterworfen waren außerdem die Besitzungen der Dompropstei, des Domkapitels, des Juliusspitals und anderer Körperschaften, namentlich mehrerer Klöster.

Die unteren Verwaltungseinheiten im Landkreis Würzburg

Bei der dezentralen Verwaltung des Hochstiftsbesitzes traten bereits ab dem 11. Jahrhundert die Ministerialen hervor, die noch bis in das 14. Jahrhundert auch in zentraler Funktion als Urteiler am Landgericht und als Träger der Hofämter (besonders als Küchenmeister und Bergmeister) belegt sind. Die untergeordneten Verwaltungen waren dezentral über das Herrschaftsgebiet verteilt. Leiter der Zentämter war jeweils ein Zentgraf, der Oberämter und Ämter jeweils ein Oberamtmann bzw. Amtmann.

Ober- und Zentämter

Zentamt Aub
Stadt Aub mit Walkershofen, Gülchsheim, Hemmersheim, Lipperichshausen, Oellingen, Pfallenheim, Rotheim und Sächselbach.
Zentamt Bütthard
Markt Bütthard mit Euerhausen, Gaubüttelbrunn, Gützingen, Höttingen, Oesfeld und Tiefenthal.
Ober- und Zentamt Heidingsfeld
Stadt Heidingsfeld mit Eßfeld, Gerbrunn, Goßmannsdorf, Kist, Kleinrinderfeld und Waldbüttelbrunn.
Ober- und Zentamt Prosselsheim
Markt Prosselsheim mit Bergtheim, Burggrumbach, Dipbach, Kürnach, Maidbronn, Neusetz, Oberpleichfeld, Püssensheim, Rimpar und Unterpleichfeld.
Ober- und Zentamt Röttingen
Stadt Röttingen mit Aufstetten, Baldersheim, Bieberehren, Bolzhausen, Buch, Burgerroth, Klingen, Gaukönigshofen, Riedenheim, Sächsenheim, Sonderhofen, Stalldorf, Strüth und Tauberrettersheim.
Zentamt Veitshöchheim
Gemeinde Veitshöchheim mit Erlabrunn, Güntersleben, Margetshöchheim, Oberleinach, Thüngersheim, Unterleinach, Zell a. Main und Zellingen.

Ehemalige Ämter

Verwaltungen der Besitzungen des hohen Domkapitels

Amtskellerei
Eibelstadt, Frickenhausen am Main, Kleinochsenfurt, Randersacker und Theilheim
Stadtschultheißen- und Zentamt
Ochsenfurt
Schultheißenamt
Sulzdorf und Zeubelried

Quellen und Literatur

  • Heinzjürgen N. Reuschling: Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495-1642. Echter Verlag, Würzburg 1984, ISBN: 3-429-00804-2
  • Rainer Leng: Würzburg, Hochstift: Verwaltung, publiziert am 10.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns (Onlinefassung)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Joseph Edler von Sartori, Geistliches und weltliches Staatsrecht der Deutschen Catholischgeistlichen Erz-, Hoch- und Ritterstifter, Nürnberg 1791, Band 2, Ausgabe 2, Teil 2, S. 613
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