Würzburger Gebrechenamt
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Das Würzburger Gebrechenamt war eine Justizbehörde der weltlichen Verwaltung des Hochstift Würzburg.
Geschichte
Bereits in der Anfangszeit der weltlichen Herrschaft der Würzburger Fürstbischöfe wurde versucht, arbeitsteilig die Rechtsabteilungen der Verwaltung zu betreiben. Mit der Kanzleiordnung von 1526 wurde die Judikative aufgeteilt, in den Regierungs- und Hofrat, der alle Kriminal- und Zivilsachen richtete und aus vier abgeteilten Gerichten bestand, dem Gebrechenamt, Ratamt, Lehngericht und dem Peinlichen Gericht.
Das Gebrechenamt war ursprünglich zuständig für Irrungen und Rechtsstreite, in denen das Hochstift mit meist benachbarten Territorialverwaltungen verwickelt war. Ab der Neuordnung führte der Gebrechenschreiber auch den Titel eines Registrators, der in den Gebrechenbüchern alle Briefe und Schriften mit Antworten, Handlungen und Entscheidungen archivierte. Bis 1546 lag es im Ermessen des Kanzlers, wann und ob Gebrechensachen in den Rat eingebracht wurden, danach wurde der Freitag als Jour fix eingeführt und die bisherige Protokollierungspflicht der Sitzungsverläufe vom Gebrechenschreiber auf den Gerichtsschreiber übertragen. 1559 ist der ehemalige Bürgermeister Endres Morder als Gebrechenschreiber bezeugt.
Aufgaben
Die Aufgaben des Gebrechensamtes waren denen des heutigen Registergerichtes ähnlich. Das Amt erteilte oder entzog beispielsweise Konzessionen und Schankerlaubnisse und ließ entsprechend der Zunftordnung Handwerksmeister zur Berufsausübung im Stadtgebiet zu.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Heinzjürgen N. Reuschling: Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495-1642. Echter Verlag, Würzburg 1984, S. 65 f., ISBN: 3-429-00804-2