Ober- und Zentamt Röttingen
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Das Ober- und Zentamt Röttingen war eine Verwaltungseinheit im Hochstift Würzburg.
Geschichte
Vom 14. Jahrhundert an war Röttingen Sitz eines Amtmannes des Hochstifts Würzburg. Der Amtmann von Röttingen wurde dafür eingesetzt, die Bewohner zu schützen. Er war auch zuständig, die Huldigung für den Fürstbischof von Würzburg von den Familienvorständen entgegenzunehmen. Daneben wurden im Amtshaus Naturalsteuern abgeliefert. So zog man auch das sogenannte Ungeld, eine Weinverbrauchssteuer, von den zum Amt gehörenden Orten an der Tauber ein.
Amtsbezirk
Das Gebiet des Ober- und Zentamtes umfasste neben dem Amtssitz in der Stadt Röttingen die Ortschaften:
- Aufstetten
- Baldersheim mit der Reichelsburg
- Bieberehren
- Bolzhausen
- Buch
- Burgerroth
- Klingen
- Gaukönigshofen
- Riedenheim
- Sächsenheim
- Sonderhofen
- Stalldorf
- Strüth
- Tauberrettersheim
Der Zentgerichtsbezirk weicht von dieser Aufzählung ab.
Nachfolgeverwaltung
Die Orte des ehemaligen Amtes wurden 1804 dem Landgericht Röttingen oder dem Landgericht Ochsenfurt zugeschlagen.
Siehe auch
Quellen
Hanns Hubert Hofmann und Hanjoachim Daul: Zwischen Main und Tauber. Die geschichtliche Entwicklung des Landkreises Ochsenfurt. Nürnberg-Würzburg 1962.