Amt Aub

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Das Amt Aub war eine Verwaltungseinheit im Hochstift Würzburg.

Geschichte

Zentrum der Macht war ursprünglich die Herrschaft Reichelsberg. Aus deren Ländereien bildete sich im Rahmen der Territorialisierung das Amt Aub. Diese war im Besitz der Adelsfamilie Hohenlohe-Brauneck. Nach deren Aussterben entstand um 1390 eine Ganerbschaft. Eine Hälfte fiel den Herren von Weinsberg zu. Durch Heirat geriet die Hälfte in den Besitz der Grafen von Königstein. Dieser Königsteiner Anteil kam 1521 unter Fürstbischof Konrad II. von Thüngen an Würzburg. Ein Viertel des Amtes gehörte den Truchseß von Baldersheim und kam 1602 als erledigtes Lehen an Würzburg. Das letzte Viertel gehörte der Herrschaft Rosenberg. Dieser Anteil kam 1632 an Würzburg und 1649 an mit dem Westfälischen Frieden an die Kurpfalz zum Oberamt Boxberg. 1668 wurde es an den Deutschen Orden abgetreten. Mit der Säkularisation wurde 1802 das Amt aufgelöst.

Amtsbezirk

Das Gebiet des Amtes umfasste neben dem Amtssitz in der Stadt Aub die Ortschaften:

Im Amt verwaltet wurden auch die würzburgischen Rechte in Gollachostheim, Herrnberchtheim, Martinsheim, Oberickelsheim. Das Amtsgebiet liegt heute überwiegend im Regierungsbezirk Mittelfranken.

Amtssitz

Amtssitz war das Schloss Aub,

Nachfolgeverwaltung

Die Orte des ehemaligen Amtes wurden dem Landgericht Röttingen zugeschlagen.

Siehe auch

Weblinks

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