Bahnwärterhäuser in Stadt und Landkreis Würzburg
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Dieser Artikel oder Abschnitt wird zur Zeit von einem Autor bearbeitet. Der Inhalt kann sich also demnächst in stärkerem Maße ändern. Solltest du etwas bearbeiten wollen, kann es zu Bearbeitungskonflikten kommen. Es wird daher empfohlen Änderungen erst vorzunehmen, wenn dieser Hinweis entfernt wurde.
Bahnwärterhäuser dienten dem Bahnpersonal zur Zug- und Streckensicherung an den Bahnstrecken in Stadt und Landkreis Würzburg.
Bedeutung
In der Anfangszeit der Eisenbahn Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgte die Weitermeldung der Züge durch Bahnwärter, die entlang der Strecke postiert waren. Da die Bahnwärterposten oft weit von Ortschaften entfernt waren, wurden eigene Bahnwärterhäuser errichtet. In diesen wohnten die Bahnwärter zum Teil mit ihren Familien. Zur Versorgung wurde ihnen meist auch ein Stück Land zugewiesen, auf dem sie Nahrungsmittel anbauen konnten.
„Jeder Bahnwärter soll bei Tag und bei Nacht vor und nach jedem Zug, in so ferne die Zwischenzeit von einem Zug zum andern solches gestattet, die ihm zugetheilte Bahnstrecke begehen und untersuchen.“ [1] Die Überwachung der Streckenbegehungen erfolgte durcd Kontrolltafeln: „Die Grenze des Bezirks eines jeden Bahnwärters ist durch den sogenannten Controll-Pfahl gekennzeichnet. Dies ist ein in den Boden eingelassener vierkantig gehauener Holzpflock von 4 Schuh [2] Länge, woran Hacken zum Einhängen der mit den Nummern der hier zusammengrenzenden Bahnwärterhäuser versehenen schwarzen und rothen Tafeln befestigt sind. Nach bestehender Dienstesvorschrift muß nämlich jeder Bahnwärter feinen Bezirk, in dessen Mitte so ziemlich das Bahnwärterhaus in der Regel liegt, mehrmals vor Ankunft der einzelnen Züge bis an die Grenzen seiner beiden benachbarten Bahnwärter begehen und zum Nachweis, daß er diesen Kontrolvollgang gemacht hat, an dem Kontrolpflocke eine mit der Nummer seines Wärterhauses versehene Tafel von rother ober schwarzer Farbe gegen die von dem vorhergehenden Kontrolgange noch in dem Kontrolpflocke angehängte Tafel von der entgegengesetzten Farbe vertauschen. Haben hienach zwei angrenzende Bahnwärter ihren Bezirk vorschriftsmäßig begangen, so müssen die Nummern beider an dem Kontrolpflocke auf Tafeln von gleicher Farbe aufgehängt sein, und hiedurch ist eine gegenseitige Beaufsichtigung dieser Bediensteten ermöglicht.“ [3]
Die Weitermeldung der Züge zwischen den Bahnwärterposten und Bahnstationen erfolgte zunächst durch optische Telegraphen. Dies erforderte eine direkte Sichtverbindung, so dass der Abstand zwischen benachbarten Bahnwärterposten in Regel 1,5 km nicht überschritt. Nachts wurden an den Telegraphen Lampen entzündet. Schlechte Witterung wie Regen oder Nebel behinderte oft die Zugsicherung. Daher ersetzte man bereits ab den 1860er Jahren die optischen Telegraphen durch elektromagnetische Telegraphen (Morse-Apparate) und galvanische Läutapparate. [4] Später wurden Formsignale zur Übermittlung der Fahrbefehle von den Bahnwärterposten an die Lokomotivführer entlang der Strecken errichtet. Die Telegraphen wurden durch Telefone ersetzt. Die Bahnwärterposten waren dann für das Stellen der Signale und weiterhin für die Überwachung der Strecke verantwortlich. An Nebenstrecken findet man teilweise heute noch diese Art der Zugsicherung und die typischen Telegraphenleitungen entlang der Gleise.
Vielfach waren die Bahnwärterposten auch für die Bedienung der Schranken an Bahnübergängen zuständig. Manchmal konnte der Bahnwärterposten nicht nahe des Bahnübergangs errichtet werden, um gute Sichtverhältnisse zu haben. Dann befand sich am Bahnübergang zusätzlich ein kleiner Unterstand, wie zum Beispiel am Bahnübergang Lindflur.
Bahnwärterhäuser
Etliche Bahnwärterhäuser sind heute noch vorhanden und werden privat genutzt. Für diese ist die Adresse angegeben.
Siehe auch
Quellen und Weblinks
- Normen für die Anlage und Unterhaltung der Staats-Eisenbahnen in Bayern, k. Hofbuchdruckerei von J. Rösl (1856)
- Signalvorschriften für die königl. bayer. Staats-Eisenbahn, Druckerei G. Franz, München (1859)
- Technische Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen C. W. Kreidels Verlag, Wiesbaden (1866)
- Positionsblätter 1:25000 um 1860 im BayernAtlas: Die Bahnwärterposten sind für die Bahnstrecke Würzburg-Stuttgart mit roten Punkten an der Bahntrasse markiert.
- Übersichtspläne der k. bayerischen Staatseisenbahn, Band 1 von 1878: Für die Bahnstrecken Würzburg-Treuchtlingen (Blatt 27) und Würzburg-Aschaffenburg (Blatt 39) sind die Bahnwärtenposten oben markiert.
- Topographische Karten 1:25000 im BayernAtlas (Zeitreise ab den 1950er Jahren) zeigen Bahnwärterhäuser mit der Markierung „Bw.“
Einzelnachweise
- ↑ Normen für die Anlage und Unterhaltung der Staats-Eisenbahnen in Bayern, §44, k. Hofbuchdruckerei von J. Rösl (1856)
- ↑ Ein Bayerischer „Schuh” entspricht 29,186 cm.
- ↑ Würzburger Stadt- und Landbote (10. Dezember 1868)
- ↑ Technische Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen C. W. Kreidels Verlag, Wiesbaden (1866) S. 23 ff.