Bahnübergänge in Stadt und Landkreis Würzburg
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Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. [1] An Bahnübergängen besteht eine große Unfallgefahr, daher werden Brücken oder Unterführungen bevorzugt. Bestehende Bahnübergänge werden nach und nach durch Brücken oder Unterführungen ersetzt. Vielbefahrene Sraßen- und Bahnstrecken werden durch beschrankte Bahnübergänge gesichert. Hier wird zwischen Voll- und Halbschranken unterschieden, die die Straße auf voller Breite oder nur zur Hälfte sperren. Bei weniger Verkehr kommen an unbeschrankten Bahnübergängen Lichtwarnsignale oder sogar nur Warnkreuze (auch „Andreaskreuze“ genannt) zum Einsatz.
Geschichte
Um die Entwicklung der Bahnübergänge (früher auch Überfahrten, Übergänge oder Wegübergänge genannt) von den Anfängen bis heute zu verstehen, hilft ein Blick in die Vorschriften aus dem 19. Jahrhundert: In den Normen für die Anlage und Unterhaltung der Staats-Eisenbahnen in Bayern von 1856 steht in:
- § 38: „Alle Ueberfahrten müssen mit Vorrichtungen zum Absperren versehen und diese zum Verschließen gerichtet werden. Der Verschluß ist nur an denjenigen Ueberfahrten entbehrlich, an welchen der Bahnwärter unmittelbar steht.“ [2]
Die Technischen Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen von 1866 bestätigen dies:
- § 5. „Die Uebergänge in gleicher Ebene mit der Bahn sind mit starken, leicht sichtbaren Barrièren zu versehen.“ [3]
Geringere Anforderungen wurden an die Sekundärbahnen (auch Vizinalbahnen, heute Nebenbahnen) gestellt, die nach Fertigstellung der Hauptstrecken ab den 1870er Jahren gebaut wurden: [4]
- § 28. „Absperrungen von Wegeübergängen sind nur bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 15 Kilometer pro Stunde erforderlich und auch dann auf die frequenteren Wege zu beschränken.“ [5]
Für Gleisanschlüsse und Industriebahnen gelten grundsätzlich ähnliche Regelungen wie für Nebenbahnen. Da diese sich häufig auf Privatgelände befinden, werden von den Betreibern meist eigene Betriebsordnungen erlassen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen finden sich in §11 der EBO. [1]
Für die Hauptstrecken besteht ein enger Zusammenhang zwischen Bahnwärterposten und Bahnschranken, der sich aus folgender Tabelle für das Betriebsjahr 1868 nachweisen lässt: [6]
Strecke | Westbahn | Gunzenh. | Nürnberg | Summe |
Länge (km) | 206 | 115 | 102 | 423 |
Stationen | 30 | 17 | 13 | 60 |
Bahnwärterhäuser | 194 | 58 | 51 | 303 |
Bahnwärterhütten | 64 | 87 | 60 | 211 |
Summe Bahnwärter | 258 | 145 | 111 | 514 |
Telegraphenapparate | 35 | 17 | 18 | 70 |
Optische Telegraphen | 283 | 138 | 103 | 524 |
Schiebschranken | 138 | 86 | 45 | 269 |
Drehschranken | 65 | 29 | 20 | 114 |
Drahtzugschranken | 29 | 61 | 39 | 129 |
Summe Schranken | 238 | 176 | 104 | 518 |
Zusammengefasst ergibt sich:
- Die Zahl der Bahnwärterposten und die Zahl der Bahnschranken sind nahezu gleich.
- Der Abstand zwischen den Bahnwärterposten bzw. Bahnübergängen beträgt im Schnitt etwa 800 Meter.
- Die Hauptstrecken in Stadt und Landkreis Würzburg haben eine Streckenlänge von etwa 88 km. Daraus würde sich eine Anzahl von über 100 Bahnübergängen um 1868 ergeben. Nachgewiesen sind etwa 40 Bahnübergänge an den Hauptstrecken, was in etwa der Anzahl der Bahnwärterposten entspricht.
Bahnübergänge an Hauptstrecken in Stadt und Landkreis Würzburg
Von den ursprünglichen Bahnübergängen sind heute nur noch vier an der Bahnstrecke Würzburg-Stuttgart vorhanden: Lindflur, Geroldshausen (2x), Moos. Viele der ehemaligen Bahnübergänge wurden durch Eisenbahn- oder Straßenüberführungen ersetzt, andere aufgelassen.
Bahnübergänge an Nebenbahnen in Stadt und Landkreis Würzburg
Im Landkreis Würzburg wurden nur zwei Nebenbahnen gebaut:
- Mainschleifenbahn eröffnet 1909, stillgelegt 1994, reaktiviert als Museumsbahn 2003
Bahnübergänge an Industriebahnen in Stadt und Landkreis Würzburg
In Stadt und Landkreis Würzburg wurden nur wenige größere Industriebahnen gebaut:
- Sonstige Industriebahnen
Fußgängerübergänge an Bahnstrecken
Fußgänger können in der Regel die schienengleichen Bahnübergänge für den Straßenverkehr benutzen. Zusätzlich gibt es Fußgängerstege und Fußgängerunterführungen. Eine Besonderheit sind schienengleiche Bahnübergänge, die nur für Fußgänger angelegt sind. Diese lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Fußgängerübergänge, die nur von gefugtem Bahnpersonal benutzt werden dürfen.
- Fußgängerübergänge, die unter der Aufsicht von Bahnpersonal für Reisende benutzt werden dürfen.
- Fußgängerübergänge an freier Strecke, die durch versetzte Gitter gesichert sind.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) §11
- ↑ Normen für die Anlage und Unterhaltung der Staats-Eisenbahnen in Bayern, München 1856, S. 21
- ↑ Technische Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen, Kreidel, Wiesbaden 1866, S. 29
- ↑ Kosmas Lutz: Der Bau der bayerischen Eisenbahnen rechts des Rheines, De Gruyter Oldenbourg, 1883
- ↑ Grundzüge für die Gestaltung der secundären Eisenbahnen, Kreidel, Wiesbaden 1866, S. 22
- ↑ Nachweisung über den Betrieb der Königlich-Bayerischen Verkehrsanstalten für das Etatsjahr 1868, München 1868, Beilage 3