Johann von Allendorf
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
P. Johann von Allendorf OSB (* 3. Oktober 1400 in Völkershausen in der Rhön; † 17. Oktober 1496 in Würzburg) war Propst im Benediktinerkloster St. Burkard, Kanoniker und Archidiakon der Würzburger Kirche und bischöflicher Kanzler.
Familiäre Hintergründe
Seine Eltern waren Hans von Allendorf und Irmel von Voelckershausen (= Völkershausen). Eine vom Dechant des Ritterstifts St. Burkard Dietrich von Bibra am 22. Februar 1494 ausgefertigte Urkunde [1] über eine Jahresstiftung Johanns von Allendorf benennt ihre Namen.
Leben und Wirken
Schon in früher Jugend ist Johann von Allendorf anscheinend Mönch im ältesten Würzburger Benediktinerkloster St. Burkard außerhalb der Stadtmauer (extra muros) im linksmainischen, unterhalb des Marienbergs gelegenen Viertel geworden. [2] Jedenfalls hat ihn die Ordensregel des heiligen Benedikt von Nursia [3] bis in sein siebentes Lebensjahrzehnt geleitet und begleitet. Da die mittelalterlichen Klöster zugleich Studienanstalten gewesen sind [4], dürfte Allendorf wahrscheinlich in der Schule seines Konvents den ersten wissenschaftlichen Unterricht in den „septem artes liberales” (= Sieben Freien Künsten) [5], in den Sprachen, Philosophie, Ethik und Politik genossen haben. Erst im Jahre 1440 ist an der Universität Erfurt ein „Johannes von Aldendorff“ eingeschrieben. [6] Vielleicht hat Allendorf die Universität Erfurt nur aus gewissen Promotionsabsichten und Weiterbildungsbestrebungen besucht. Möglicherweise ist er damals bereits mit Kilian von Bibra zusammengetroffen, der 1441 nach Erfurt kam [7] und weitestgehend die gleiche Bahn wie Allendorf beschritt. Erfurt war ohnehin für die Juristen die wichtigste deutsche Universität und erwarb sich gerade für die Heranbildung jener Juristen ausschlaggebende Bedeutung, die gegen Ausgang des 15. Jahrhunderts als Räte von Fürsten und Schiedsrichter die praktische Rezeption [8] des römischen Rechts einleiteten. [9] Damals wurden Kleriker, die intime Kenntnisse des römischen Rechtes hatten, Hofjuristen. Gleichzeitig wurde aber auch das Studium des römischen Rechts sogar Nebendisziplin für die Artisten. [10] Wer Theologie zu studieren beabsichtigte, musste zuvor entweder in der Artistenfakultät [11] oder in einem Ordensstudium aristotelische Philosophie getrieben und begriffen haben. Geistliche, die Kanonistik studierten, erwarben sich sogar die gleichen Vorzüge wie die ausschließlichen Theologen. [12]
Wenige Jahre später treffen wir Johann von Allendorf in Italien. In Padua ergriff er noch einmal das Studium der Rechtswissenschaften. Inzwischen hatte er bereits den akademischen Grad eines „doctor artium” erworben und war in seiner Ordenslaufbahn zum Propst der Benediktinerpropstei Aub [13] aufgestiegen, die der Abtei St. Burkard, Allendorfs Stammkloster, in Würzburg unterstand.
Akademische Bildung und Grade
Johann von Allendorf zeichnete sich durch eine gediegene, umfassende Gelehrsamkeit aus. Er verkörperte einen wissenschaftlich vielseitig interessierten Humanisten und zugleich einen in der Politik seiner Zeit erfahrenen, sattelfesten und praktisch-geschickten Diplomaten und Staatsmann. Der gelehrte, weise, fromme und charakterfeste Mann beherrschte als Kanonist [14], also als Wissenschaftler des Kirchenrechts der katholischen Kirche, die Dekrete und Dekretalen. [15] Ihn bewegte die priesterliche Exegese des Gotteswortes in der Heiligen Schrift [16] als Theologen und glaubensstarken Benediktinermönch und nicht zuletzt nahmen ihn die Metaphysik [17], Anschauungen und Denkgesetze der Weltweisen der Antike und christlichen Philosophie gefangen. All seine Fähigkeiten und Bestrebungen verdichteten sich zu der heilsoptimistischen, sehnsuchtsvollen Schau seines Gottes. Sie schufen trotz allen irdischen Reichtums, den das Glück ihm geschenkt und beschert hatte, in ihm einen Menschen von vorbildhafter Schlichtheit und Bescheidenheit. Sein ganzes Trachten war uneingeschränkt christlicher Natur.
Die Angaben über Allendorfs akademische Grade schwanken weiterhin. Er scheint überhaupt sehr wenig Sinn für Titel und Rangbezeichnungen entwickelt zu haben, denn vielfach führte er lediglich Benennungen und Stufe seiner jeweiligen Stellung innerhalb der kirchlichen Hierarchie neben seinem adeligen Namen und ererbten Wappen. Seine erworbenen Universitätsgrade ließ er vielfach in seiner Titulatur dagegen wegfallen. Auch die Anreden, die fremde Urkundenaussteller für ihn gebrauchen, sind weit von einer Einheitlichkeit entfernt. Papst Sixtus IV. nannte ihn beispielsweise in einem Privileg vom 2. Oktober 1472 „decretorum doctor” (Doktor des Kirchenrechts) [18], hingegen adressierte er eine Bulle vom 5. Dezember 1475 [19] an ihn mit „in decretis licentiatus”. Immerhin dürfte auch Allendorf mehrere Jahre in Padua zugebracht haben, wenn man bedenkt, dass der Kanonist für die Promotion ein sechsjähriges Studium des Kirchenrechts oder eine Ausbildung von zwei Jahren im kanonischen und fünf Jahren im römischen Recht nachweisen musste. [20]
Ämterlaufbahn
Es ist nur zu verständlich, dass ein so vielseitiger und versierter Mann wie Johann von Allendorf auch innerhalb der profanen und kirchlichen Hierarchie Karriere machte, umso mehr, da ihm das Schicksal absolut wirtschaftliche Unabhängigkeit und obendrein noch das Wohlwollen und die Gunst der Fürsten und entscheidenden Kreise beschert hatte. Aber auch die Klippen und Fährnisse des Lebens blieben ihm nicht erspart.
Der Abt
Kurz nach seinem Studienaufenthalt in Padua, um 1447, muss Johann von Allendorf, Vorsteher der Benediktinerpropstei Aub, 1449 als Nachfolger von Karl von Lichtenstein [21] Abt im Benediktinerkloster St. Burkard geworden sein. Schon im gleichen Jahr betätigte sich der neue Abt in zeitgenössischen Urkunden. Am 16. April 1448 bestätigte er eine Bulle des Papstes Nikolaus V. über die Voraussetzungen der Erlangung der Dignitärstellen - Propstei, Dekanat und Scholasteramt - bei Stift Haug und Neumünster. [22] Mit seinem Fürstbischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg legte Abt Johann schließlich noch im gleichen Jahr Zeugnis für Berthold von Henneberg, den späteren Mainzer Metropoliten und Kurfürsten (1484 - 1504) beim Straßburger Domkapitel ab. [23]
Aber auch die üblen Begleiterscheinungen einer exponierten Stellung, Verleumdung und Verspottung, sind dem Benediktinerabt nicht fern geblieben. Allzu menschliche Regungen und Vorwürfe haben ihren hässlichen Schatten ebenfalls auf Johann von Allendorf zu werfen versucht. Als am 10. August 1458 der hessische Ritter Werner von Elben eine drastische Schelte mit Schandgemälde gegen den Würzburger Klerus richtete, wurde nicht nur der Fürstbischof, Dompropst, der Domdekan, die Stiftsdekane von Haug und Neumünster aufs Korn genommen, sondern ebenfalls die Benediktineräbte von St. Burkard, St. Stephan und St. Jakob - Schotten. [24]
Der Propst
Eine tiefgreifende Zäsur fügte das Jahr 1464 in Allendorfs Leben mit der Umwandlung seines Benediktinerklosters in ein säkulares Ritterstift. Mit diesem Ereignis begann ein völlig neuer Abschnitt weitgespannter Wirksamkeit für den ehemaligen Mönch und neuen Propst. Liegt auch seine äußere Lebensgeschichte ausgebreitet und ziemlich offenkundig vor uns, seine Seelenkämpfe, sein inneres Streben und Sträuben gegen die Erneuerung, sein möglicherweise zunächst ernsthaft versuchtes Festklammern an Tradition und Regel lässt sich nur erahnen. Leider sind Tagebücher, Briefe und persönliche Bekenntnisschriften aus dieser Zeit nicht erhalten.
St. Burkard war nicht die erste Abtei, die eine Umgestaltung in ein Ritterstift erbeten und erhalten hat. Die damals einsetzende Abfallsbewegung vom Benediktinerorden griff rasch um sich. St. Alban in Mainz verkörperte das erste Kloster, das den entscheidenden Schritt wagte und die alte Regel preisgab. Ellwangen [25] folgte 1460. Aber bald schloss sich auch das älteste Würzburger Stadtkloster diesen verheißungsvollen Beispielen an.
Unter der Regierung Rudolf II. von Scherenbergs setzen die urkundlichen Nachrichten über Allendorfs vielgestaltige Tätigkeit in immer größerer Zahl und rascher Folge ein. Mit der Übernahme der stiftskirchlichen Propstei verwandelte sich das nach innen bezogene und in sich gekehrte Leben des Mönches Allendorf in ein Dasein im vollen Licht der Öffentlichkeit. Große Aufgaben und Regierungsgeschäfte fielen ihm zu, er selbst wurde zu einer der meistgenannten Persönlichkeiten und Honaratioren des Staates des Würzburger Fürstbischofs.
Unbekümmert gegenüber der zuweilen recht argwöhnischen und missgünstigen Außenwelt und erhaben über das Tagesgespräch lenkte Johann von Allendorf, ein gefestigter Charakter in dieser konfliktgeladenen Krisenzeit, seine ihm anvertrauten Brüder. Er verkörperte das markante Bindeglied der alten und neuen Zeit, er stand achtungsgebietend am Wende- und Einigungspunkt von Kloster und Stift. [26]
Unterdessen zogen sich die weitläufigen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten über die neue Stellung und den rechtlichen Charakter des St. Burkardus-Stiftes weiter hin. Das Gespräch über diesen Umwandlungsakt schien nicht verstummen zu wollen, die Wellen der Entrüstung und Missgunst hatten sich offenbar immer noch nicht gelegt.
1468 schrieb Allendorf wegen seines „Handels“ mit etlichen Äbten an Graf Wilhelm von Henneberg [27], den die persönliche Angelegenheit eines Herrn von Allendorf besonders interessieren musste, zumal Mitglieder dieser Familie offenbar seit Generationen dem Grafenhause nahestanden und hennebergische Lehensmannen [28] gewesen waren. [29]
Bischof Rudolf II. von Scherenberg beurkundet am 31. Januar 1470, dass der Propst Johann von Allendorf, der Dechant und das Kapitel des Stifts zu St. Burkard, ihm und dem Hochstift Würzburg aus Freundschaft den Wald Buchelberg [30] „als weit der mit Stein und Rain begreiffet“, den diese bisher als ihr und des Ritterstifts Eigen innegehabt und genossen hatten, erblich und frei übergeben haben. Als Gegenleistung nahm der Bischof das Stift St. Burkard unter seinen Schutz. Insbesondere war diese - anscheinend durch Hingabe des Waldes eingetauschte - Schutzstellung gegen die Benediktineräbte und Kläger wegen der Umgestaltung des Klosters in ein Stift unter Scherenbergs Vorgänger Bischof Johann gerichtet, die noch keine Ruhe gegenüber den Abtrünnigen gegeben hatten. Fortan sollten nunmehr nach dem Willen des Fürstbischofs die Benediktinerklöster die Stiftsherren von St. Burkard nicht länger beleidigen, belästigen oder „inen kein irrung oder eintrag thun“. Im übrigen gewährte Rudolf II. von Scherenberg gleichzeitig dem Stift St. Burkard wiederum die Gnade, dass die Einwohner des Dorfes Höchberg und auch des Dorfes Erdburg, die dem Stift St. Burkard zustanden, für ewige Zeiten das Recht haben sollten, mit ihren Pferden und ihrem Vieh in den Wald, den „Buchelberg“, zu treiben, die Weide zu benützen und dort mit der Sichel zu grasen. Nur innerhalb dreier Jahre nach dem Holzfällen durften sie nicht in die jeweiligen Schläge treiben. [31]
Mit dem Beginn des Pontifikats des Papst Sixtus IV. [32] legten sich die Anfeindungen Allendorf und seines Stifs gänzlich. Fortan konnte sich St. Burkard seiner erkämpften Stellung als Kollegiatsstift und eines wieder erträglichen Verhältnisses zu den Konventen seines Stammordens erfreuen. Nun mehrten sich ebenfalls Privilegien und Vergünstigungen von höchster Hand, die Allendorfs Persönlichkeit auszeichneten und ehrten. Schon am 2. Oktober 1472 gewährte Papst Sixtus [33] Johann von Allendorf, Propst von St. Burkard und Kanzler - er war zwischenzeitlich ebenfalls zu dieser einflussreichen Stellung aufgestiegen - das Recht, neben seiner Propstei eine oder zwei weitere kirchliche Benefizien innezuhaben.
Nun war auch die Zeit herangereift, dass sich Johann von Allendorf entschließen konnte, seinem Stift neue, endgültige Statuten zu geben. Auf seine Bitten und die des Dechants von St. Burkard Adolf von Bibra und des Stiftskapitels wurden im Jahre 1473 die Statuten entworfen, beraten und aufgesetzt [34]. Sicherlich kam Johann von Allendorf ein hervorragender Anteil an der Ausarbeitung dieser Bestimmungen zu, nicht zuletzt, da er das juristisch-technische Rüstzeug für derartige Ordnungs- und Satzungsentwürfte und die Methode der Abfassung solcher Schriftstücke souverän beherrschte.
Als am 1. Februar 1474 Kaiser Friedrich III. (1440 - 1493) und sein Sohn Maximilian, aus Wertheim kommend, in Würzburg eintrafen, zogen ihm alle Geistlichen der Stadt den Markt (= die heutige Domstraße) hinab in feierlicher Prozession entgegen. [35] Propst Johann von Allendorf reichte dem Kaiser und dessen Sohn das Heiltum des Heiligen Kreuzes zum Kusse. [36] Propst Johann von Allendorf stand beim Besuch des Reichsoberhauptes neben den illusteren Gästen und dem Würzburger Bischof als eine der markantesten Persönlichkeiten im Vordergrund der veranstalteten Feierlichkeiten. Sein Name verlieh auch seiner Kirche zu St. Burkard neuen Ruhm.
Am 30. April 1491 wurde Christoph von Schirnding sein Nachfolger als Stiftspropst.
Letze Ruhestätte
Seinen Leichnam setzte man entsprechend seinem Wunsche in der Sepultur des Doms in der dritten Reihe an 23. Stelle bei. [37]
Posthume Würdigung
Nach ihm wurde der Allendorfweg in der Lehmgrubensiedlung benannt.
Siehe auch
- Adel in Würzburg und Umgebung
- Adeliges Säkularkanonikerstift St. Burkard
- Allendorf-Kapelle
- Benediktinerpropstei Aub
- Kanzler im Bischöflichen Ordinariat
- Karl von Lichtenstein
- Spital zu den 14 Nothelfern
Quellen und Literatur
- Hennebergisches Urkundenbuch, I. Teil. Hrsg. von Karl Schöppach, Meiningen 1842, II. Teil. Hrsg. von Ludwig Bechstein und Georg Brückner, 1847, III. - VII. Teil. Hrsg. von Georg Brückner, 1857 - 1877
- Friedrich Merzbacher: Johann von Allendorf. Stiftspropst von St. Burkard und bischöflicher Kanzler (1400-1496). Ein Lebensbild aus dem spätmittelalterlichen Würzburg. Kommissionsverlag Ferdinand Schöningh, Würzburg 1955
- Alfred Wendehorst: Die Benediktinerabtei und das Adelige Säkularkanonikerstift St. Burkard in Würzburg. Im Auftrag des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Berlin, New York, de Gruyter, 2001, S. 201
Einzelnachweise
- ↑ Staatsarchiv Würzburg WU 42/161 (Or. Perg. 1494 II 22). - In der Seelgerätsstiftung des Hans von „Alndorff” für die Pfarrei zu Katza (Ober-, Unterkatz, AG. Wasungen, bei Meiningen) vom 4. Dezember 1451 nennt der Aussteller „Hirmeln, myn eliche hußfrawen” (Hennebergisches Urkundenbuch VII, Nr. 328, S. 275). In einer Urkunde vom gleichen Tag wird sie „Irmil” geheißen (Hennebergisches Urkundenbuch VII, Nr. 329, S. 276)
- ↑ vgl. August Amrhein, Reihenfolge der Mitglieder des adeligen Domstiftes zu Würzburg, St. Kilians-Brüder genannt, von seiner Gründung bis zur Säkularisation 742 - 1803, Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg, 33. Bd., Würzburg 1889/1890, Nr. 1278, S. 175.
- ↑ Nähere Informationen zum heilige Benedikt von Nursia bei Wikipedia [1]
- ↑ Vgl. Friedrich Paulsen und Rudolf Lehmann, Geschichte des gelehrten Unterrichts auf den deutschen Schulen und Universitäten vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart, 3. Auflage, I. Band, Leipzig 1919, S. 33 Anm.
- ↑ Nähere Informationen zu den „Sieben Freien Künsten bei Wikipedia [2]
- ↑ J.C. Hermann Weißenborn, Acten der Erfurter Universität, 1. Teil (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, VIII. Bd. 1. Teil), Halle 1881, S. 181 Nr. 34
- ↑ Weißenborn, a.a.O., S. 185 Nr. 25
- ↑ Nähere Informationen zur Rezeption (Recht) bei Wikipedia [3]
- ↑ Vgl. Adolf Stölzel, Die Entwicklung des gelehrten Richtertums in deutschen Territorien. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung. I. Bd., Stuttgart 1872, S. 92 und S. 35.
- ↑ Vgl. Stölzel, a.a.O., S. 35
- ↑ Nähere Informationen zur Artistenfakultät bei Wikipedia [4]
- ↑ Vgl. Friedrich Wilhelm Oediger, Über die Bildung der Geistlichen im späten Mittelalter (= Studien und Texte zur Geistesgeschichte des Mittelalters, hrg. von Josef Koch, Bd. II), Leiden - Köln 1953, S. 44
- ↑ Vgl. Georg Link, Klosterbuch der Diöcese Würzburg, I. Bd. Würzburg 1873, S. 121 ([5]); Die Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern, III. Bd.: Die Kunstdenkmäler von Unterfranken und Aschaffenburg, Heft 1: Bezirksamt Ochsenfurt, bearb. von Hans Karlinger, München 1911, S. 12
- ↑ Nähere Informationen zur Kanonistik bei Wikipedia [6]
- ↑ Nähere Informationen zu Dekretale bei Wikipedia [7]
- ↑ Nähere Informationen zur Biblischen Exegese bei Wikipedia [8]
- ↑ Nähere Informationen zur Metaphysik bei Wikipedia [9]
- ↑ Staatsarchiv Würzburg WU 85/74 (Or. Perg. 1472 X 2)
- ↑ Staatsarchiv Würzburg WU 85/78 a (Or. Perg. 1475 XII 5)
- ↑ Vgl. Friedrich Carl von Savigny, Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter, III. Bd., 2. Ausgabe, Heidelberg 1834, S.287
- ↑ In der Urkunde Bischofs Gotfrids vom 4. Mai 1449, Würzburg (Staatsarchiv Würzburg WU 72/93: Or. Perg. mit an Pergamentstreifen angehängtem, beschädigtem Siegel.)
- ↑ Staatsarchiv Würzburg WU 82/19 (Or. Perg. - Notariatsinstrument des Mainzer Klerikers Johannes Fabri - 1448 IV 16 mit an roten Seidenschnüren angehängtem, spitzovalen Siegel Allendorfs; Siegelplatte in grünem Wachs.) Als geistlicher Notar dürfte sich Allendorf des öfteren betätigt haben.
- ↑ Vgl. Spangenberg, Magister Cyriakus, Hennebergische Chronica, Straßburg 1599, S.157
- ↑ Vgl. Wilhelm Engel, Die Stadt Würzburg und die Kurie. Aus dem mittelalterlichen Verfassungskampf einer deutschen Bischofstadt, ZRG 68 Kan. Abt. 37 (1951), S.354
- ↑ Vgl. Joseph Zeller, Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts (= Württembergische Geschichtsquellen, X. Bd.), Stuttgart 1910
- ↑ Vgl. Michael Wieland, Historische Darstellung des Stiftes St. Burkard zu Würzburg, Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 15 (Würzburg 1861), 2. u. 3. Heft S. 2
- ↑ Landesarchiv Meiningen, Hennebergisches Archiv, Sektion I, T 129
- ↑ Nähere Informationen zum Lehensmann bei Wikipedia [10]
- ↑ Leider bringt das Hennebergische Urkundenbuch für solche Akte fast kaum Belege. Immerhin erscheinen Mitglieder der Familie von Allendorf in den Zeugenreihen Henneberger Grafenurkunden
- ↑ Abschnitt des Guttenberger Waldes, südwestlich der Stadt Würzburg.
- ↑ Staatsarchiv Würzburg, Lib. div. form. 22, fol. 95
- ↑ Nähere Informationen über Papst Sixtus IV. bei Wikipedia [11]
- ↑ Staatsarchiv Würzburg, WU 85/74. Kopiale Überlieferung: Standbuch Nr. 137, S. 138
- ↑ Staatsarchiv Würzburg, Hist. Verein, MS f. 190, fol. 113 ff.
- ↑ Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch Nr. 4, fol. 146. - Vgl. Wilhelm Engel, Die Rats-Chronik der Stadt Würzburg (XV. und XVI. Jahrhundert) (= Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstiftes Würzburg, hrsg. von Theodor Kramer, Bd. II), Würzburg 1950, Nr. 109, S. 35
- ↑ Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch Nr. 4, fol. 109. Die Stelle lautet wörtlich: „... kam unser herr propst zu sant Burkhart auf der proceß mit dem heiligtumb des heiliges krewtz / und gab es / unserem herren keyser und seinem sun zu küssen ...”.
- ↑ Staatsarchiv Würzburg, Standbuch Nr. 36, fol. 157. - In der Rats-Chronik der Stadt Würzburg (XV. und XVI. Jahrhundert) wird Allendorfs Sterbetag irrtümlich mit dem 19. Oktober angegeben (vgl. Engel, Wilhelm, Die Rats-Chronik der Stadt Würzburg (XV. und XVI. Jahrhundert), Würzburg 1950, Nr. 172, S. 57).