Liste der Weihbischöfe des Bistums Würzburg
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Die nachfolgenden Personen waren katholische Weihbischöfe von Würzburg.
Definition
„Ein Weihbischof ist ein Hilfsbischof (Auxiliarbischof) für den Diözesanbischof. Er hat kein eigenes Territorium (Sprengel), außer der Diözesanbischof weist ihm ein Teil seiner Diözese zu. Die lateinische Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diözesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments. Er besitzt auf Grund der Bischofsweihe die Vollgewalt des Priestertums und kann darum auch Priester zu Bischöfen weihen. Ein Weihbischof, der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat, nennt man Koadjutor. Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man Titularbistum und den Bischof in dieser Funktion Titularbischof. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nannte man diese Bistümer In Gebieten der Ungläubigen (lat. In partibus infidelium).“ [1]
Geschichte
Das Amt des Weihbischofs hat sich im 13. und 14. Jahrhundert entwickelt. Immer mehr Bischöfe wurden in dieser Zeit aus dem Orient vertrieben und im Abendland als Aushilfen mit bischöflichen Weihehandlungen beauftragt. In Deutschland sind Weihbischöfe ordentliche stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz.
Eignungsvoraussetzung
Erfahrung und Bewährung im priesterlichen Dienst sowie ein guter Ruf in der Öffentlichkeit sind Voraussetzungen für das Amt des Weihbischofs. Außerdem muss ein Weihbischof in der Heiligen Schrift sowie in Fragen der Theologie bewandert sein. Er soll sich durch einen gefestigten Glauben in Treue zur kirchlichen Lehre sowie durch echte Frömmigkeit und Spiritualität auszeichnen. Außerdem muss er bereits gezeigt haben, dass er Einsatz und Kompetenz für die Seelsorge und den Dienst der Verkündigung mitbringt. Menschliche Qualitäten wie Lebensweise, Klugheit, Dialogfähigkeit und Kooperationsbereitschaft runden das Profil ab.
Ernennung
Wie der Diözesanbischof wird auch der Weihbischof vom Papst ernannt. Allerdings erfolgt diese Ernennung auf Vorschlag des Diözesanbischofs, der dem Apostolischen Stuhl eine Liste mit mindestens drei Kandidaten zur Auswahl vorlegt. Bei der Erstellung dieser Liste ist der Diözesanbischof zwar nicht verpflichtet, andere Personen um Rat zu fragen, doch geschieht dies im Normalfall. Die Schnittstelle zwischen der Diözese und dem Vatikan bildet dann der Apostolische Nuntius, der Päpstliche Gesandte. Er ist der Vertreter des Papstes im jeweiligen Land. Der Apostolische Nuntius befragt eine Reihe von Personen, Priester wie Laien, nach ihrer Meinung über die Eignung der vom Diözesanbischof benannten Kandidaten. Auf Basis dieser Befragungen übermittelt der Nuntius sein Votum der zuständigen Kongregation in Rom. Deren Mitglieder unterbreiten nach Bewertung der vorgelegten Vorschläge dem Papst ihr Votum für die Ernennung.
Liste der Amtsinhaber seit dem ersten Weihbischof im Jahr 1206
1206 bis 1900
1900 bis in die Gegenwart
von — bis | Name | Historische Notizen | ||
1959 - 1987 | Alfons Kempf | auch Domdekan, Dompropst und Bischofsvikar | ||
1973 - 1974 | Karl Ebert | Weihbischof des Apostolischen Administrators von Erfurt und Meiningen (bis zur Gründung des Bistums Erfurt zur Diözese Würzburg gehörig) | ||
1988 - 2008 | Helmut Bauer | auch Domkapitular | ||
2009 - 2024 | Ulrich Boom | |||
2024 - | Paul Reder | |||
Siehe auch
- Bistum Würzburg
- Bischöfe
- Skulpturen bzw. Grabmale der Bischöfe im Dom (Plan bei Wikipedia - Dom / Kunstwerke)
Literatur
- Klaus Wittstadt: Würzburger Bischöfe. 742-1979, Echter Verlag, Würzburg 1979, 103 S., ISBN: 3429006287