Landgericht Röttingen
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Das Königlich-Bayerische Landgericht Röttingen war eine regionale Verwaltungs- und Justizbehörde in Bayern.
Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung
Landgerichte im Königreich Bayern waren Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in Sachen der Rechtsprechung von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Vom 14. Jahrhundert an war Röttingen Sitz eines Amtmannes des Hochstift Würzburg. Mit dem Übergang an das Königreich Bayern entstanden am 14. November 1804 die Landgerichte „Würzburg links des Mains“ in Ochsenfurt und „Würzburg rechts des Mains“ in Röttingen sowie das Stadtgericht Würzburg. Sie alle gehörten zum Untermainkreis, der ab 1838 in „Unterfranken und Aschaffenburg“, später in „Unterfranken“ umbenannt wurde. Advokaten und Anwälte mussten, wie im gesamten Königreich, vom König in dieses Amt berufen werden. Das Landgericht in Röttingen bestand bis ins Jahr 1840 an dieser Stelle und erhielt einen neuen Amtssitz in Aub, nach dem es in Landgericht Aub umbenannt wurde und noch bis 1879 bestand.
Ehemaliger Landgerichtsbezirk
Das Landgericht älterer Ordnung umfasste den Sprengel des ehemaligen hochstiftischen Amtes Röttingen mit den Orten Aufstetten, Baldersheim, Bieberehren, Bolzhausen, Buch, Burgerroth, Gaukönigshofen, Klingen, Riedenheim, Röttingen, Sächsenheim, Sonderhofen, Stalldorf, Strüth und Tauberrettersheim. Zum Gerichtsbezirks gehörten auch aus dem ehemaligen Amt Aub die Orte Aub und Oellingen und aus dem ehemaligen Amt Bütthard die Orte Bütthard, Euerhausen, Gaubüttelbrunn, Gützingen, Höttingen, Oesfeld und Tiefenthal. Hinzu kamen noch die Ortschaften Gaurettersheim, Rittershausen und Wolkshausen.