Stadtgericht Würzburg
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Das Stadtgericht Würzburg sprach Recht im Range eines Amtsgerichts im Stadtgebiet Würzburg. Für den damaligen Landkreis Würzburg war das Amtgericht II zuständig.
Geschichte
Die bisher praktizierte Gerichtsbarkeit in und über Städte im Herzogtum Bayern und später in Kurbayern sowie in den Gebieten und Territorien Frankens und Schwabens bis zu den großen bayerischen Staatsreformen blieb bis Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen. Durch diese wurde jede Form bisher eigenständiger städtischer Gerichtsbarkeit, sei es aus eigenem oder übertragenem Recht, zugunsten einheitlicher staatlicher Gerichtsbarkeit, die in exakt abgegrenzten Bezirken stattfand, aufgehoben. Eine eigenständige städtische Gerichtsbarkeit existiert seither nicht mehr.
Neuordnung
Im Gebiet des heutigen Landkreises Würzburg entstanden 1804 im Königreich Bayern die Landgerichte „Würzburg links des Mains“ in Ochsenfurt und „Würzburg rechts des Mains“ in Röttingen sowie das Stadtgericht in Würzburg. Advokaten und Anwälte mussten, wie im gesamten Königreich Bayern, vom König in dieses Amt berufen werden.
Amtsgebäude
Vor dem Bau des Justizgebäudes an der Ottostraße waren das Landgericht Würzburg und das Stadtgericht, später umbenannt in Amtsgericht I (Würzburg-Stadt) im alten Landgerichtsgebäude am Kürschnerhof, das Amtsgericht Würzburg II (Würzburg-Land) jedoch im Rückermainhof an der Karmelitenstraße untergebracht. Das Schwurgericht tagte im Rathaus.