Landgericht Ochsenfurt

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Das Königlich-Bayerische Landgericht Ochsenfurt war eine regionale Justizbehörde in Bayern.

Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung

Landgerichte im Königreich Bayern waren Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in Sachen der Rechtsprechung von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Mit dem Übergang an das Königreich Bayern entstanden am 14. November 1804 die Landgerichte „Würzburg links des Mains“ in Ochsenfurt und „Würzburg rechts des Mains“ in Röttingen sowie das Stadtgericht Würzburg. Sie alle gehörten zum Untermainkreis, der ab 1838 in „Unterfranken und Aschaffenburg“, später in „Unterfranken“ umbenannt wurde. Advokaten und Anwälte mussten, wie im gesamten Königreich, vom König in dieses Amt berufen werden.

Gerichtsbezirk

Das Landgericht wurde zunächst um den Sprengel der ehemaligen Ämter des Hochstift Würzburg in Ochsenfurt und Eibelstadt des Domkapitels mit den Orten Eibelstadt, Frickenhausen am Main, Kleinochsenfurt, Ochsenfurt und Sulzdorf gebildet. Dem Sprengel wurden auch zugeordnet aus dem ehemaligen Ämter Heidingsfeld die Orte Eßfeld und Goßmannsdorf, sowie der Ort Zeubelried, der dem Dompropst unterstand. Die vormals unter der Grundherrschaft von Stift Neumünster stehenden Gemeinden Hopferstadt und die beiden zum Besitz von Stift Haug gehörenden Gemeinden Acholshausen und Eichelsee, sowie die Kartause (Tückelhausen) mit dem Dorf Tückelhausen wurden in den Gerichtssprengel integriert. Dazu kamen noch die Gemeinden Giebelstadt, Ingolstadt und Segnitz. Der Landgerichtsbezirk blieb auch während der Herrschaft von Großherzog Ferdinand von Würzburg und auch beim erneuten Wechsel unter bayerische Landeshoheit bestehen.

Nach der Aufhebung der adligen Gerichtsbarkeit durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die bisher zum gräflichen Herrschaftsgericht der Limpurg-Rechteren in Sommerhausen gehörigen Orte Sommerhausen, Winterhausen, Lindelbach und Erlach in das Territorium integriert und auch die Abschaffung der adligen Justiz wurden die Ortschaften Giebelstadt (ehemals Patrimonialgericht Giebelstadt der Freiherrn von Zobel) und Geroldshausen (Patrimonialgericht Albertshausen der Freiherrn von Wolfskeel) dem Gerichtsbezirk eingegliedert.

Am 25. August 1853 trat die Gemeinde Gnodstadt vom mittelfränkischen Landgericht Uffenheim zum unterfränkischen Landgericht Ochsenfurt über.

Siehe auch

Weblinks

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