Patrimonialgericht Albertshausen

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Das Partimonialgericht Albertshausen war ein Herrschaftsgericht der Freiherrn von Wolfskeel.

Geschichte

Patrimonialgerichte waren ab dem Mittelalter in Deutschland bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden gutsherrschaftlichen Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene, vom Staat unabhängige Rechtspflege, die Grundgerichtsbarkeit, ausübten. Die Gerichte umfassten vielfach nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht, wie Beleidigungen oder Raufereien. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit verblieb üblicherweise bei höheren Gerichten. Die herrschaftliche Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern sollte nach dem Edikt vom 8. September 1808 eigentlich nur noch die freiwillige Gerichtsbarkeit im Notariatsbereich umfassen. Am 16. August 1812 wurde größeren Adelsgütern wieder erweiterte straf- und zivilrechtliche Kompetenzen zugestanden. Die Ortsgerichte erhielten 1818 den Namen Patrimonialgericht.

Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung

Der wolffskeelsche Amtmann war ab 1742 oberster Verwaltungsschef, Polizeipräsident, Richter, Finanzchef, Kirchenpräsident und Bürgermeister in einer Person und verantwortlich für Albertshausen, Uengershausen, Geroldshausen, Lindflur, Reichenberg, Uettingen und ab 1804 auch für Fuchsstadt.

Amtssitz

Das Patrimonialgericht war im Schafhof im Zentrum von Albertshausen ansässig.

Ende der adeligen Gerichtsbarkeit

Mit Aufhebung der adeligen Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden eine Gerichts- und Polizeibehörde eingerichtet. Die zugehörigen Ortschaften wurden dem Landgericht Ochsenfurt zugeschlagen. Vom Vorgängerbau existiert noch die Gefängniszelle. Mit dem Ende der herrschaftlichen Aufgaben wurde auch der Schafhof abgerissen und durch einen Gutshofneubau ersetzt.

Siehe auch

Weblinks

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