Landgericht Sommerhausen

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Das Königlich-Bayerische Landgericht Sommerhausen war eine regionale Justizbehörde in Bayern.

Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung

Landgerichte im Königreich Bayern waren Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in Sachen der Rechtsprechung von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Das Sommerhäuser Landgericht war kurzzeitig ein von 1848 bis 1849 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung.

Geschichte

Mit der Aufhebung der adligen Gerichtsbarkeit der Grafschaft Limpurg-Speckfeld durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden eine königlich-bayerische Gerichts- und Polizeibehörde eingerichtet. Die zugehörigen Ortschaften Sommerhausen, Winterhausen, Lindelbach und Erlach wurden 1849, wie auch die vordem der adligen Justiz unterliegenden Ortschaften Giebelstadt (ehemals Patrimonialgericht Giebelstadt der Freiherrn von Zobel und Geroldshausen (Patrimonialgericht Albertshausen der Freiherrn von Wolfskeel) dem Landgericht Ochsenfurt zugeschlagen.

Siehe auch

Weblinks

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