Kurfürstentum Bayern
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Das Kurfürstentum Bayern bezeichnet eine Epoche des Herzogtums Bayern seit Erlangung der Kurwürde im Jahr 1623 bis zur Bildung des Königreiches 1806 zunächst in Altbayern. Stadt und Landkreis Würzburg gehörten ab 1803 diesem Staatsgebilde an.
Geschichte
Ab 1777 bestand das Kurfürstentum Pfalz-Baiern, wobei nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens von 1648 die pfälzische Kur erlosch, während die bayerische bestehen blieb. Erster Kurfürst nach der Vereinigung Bayerns mit der Pfalz war Karl II. von Bayern. Verbunden mit der Kurwürde war das Erztruchsessamt am Kaiserhof. Aufgrund des Titels war der Kurfürst von Bayern Mitglied des Rates der Kurfürsten im Reichstag.
Wappen
Das Rautenwappen nahmen die Bayern-Herzöge in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts an, als sie 1242 einen großen Grund- und Herrschaftskomplex von den Grafen von Bogen erbten. Das pfälzische Wappen, ein goldener Löwe mit roter Krone im schwarzen Feld, wurde im 13. Jahrhundert bis heute neben den weiß-blauen Rauten das wichtigste Wappensinnbild für ganz Bayern. Die Kurfürstenkrone zeigt die Rangfolge in der Adelshierarchie, der goldene Reichsapfel in der Mitte deren Bedeutung.
Säkularisation und Ende des Hochstifts Würzburg
Durch die Koalitionskriege wurden umfangreiche Gebiete an Bayern angeschlossen. Der damit verbundene Machtzuwachs war einer der Gründe für die Ausrufung Bayerns zum Königreich. Im Frieden von Lunéville verlor es die Rheinpfalz. Auch musste es das Herzogtum Jülich abgeben. Auf der Grundlage des 1805 ausgehandelten Vertrags von Schönbrunn überließ es 1806 im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach das rechtsrheinische Herzogtum Berg an Frankreich. Als territorialen Ersatz konnte Bayern die Größe seines Staatsgebiet im Tausch gegen Franken und Gebiete in Schwaben wieder ausgleichen.
Infolge des Friedens von Lunéville 1801 wurde das Hochstift Würzburg nach der Säkularisation 1802 durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 dem Kurfürstentum Bayern zugesprochen, mit Ausnahme von etwa 826 km², die anderen Fürsten als Entschädigung zugewiesen wurden.
Ende des Kurfürstentums
Das Ende hatte seinen Ursprung in dem am 26. Dezember 1805 beim Frieden von Pressburg zwischen den Bevollmächtigten Napoleons und Kaiser Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag, der im Tausch gegen Tirol das Fürstentum Würzburg 1805 an den Habsburger Ferdinand III. von Toskana ab, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlassene Kurfürstentum Salzburg an Österreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Kurfürstentum erhoben wurde. Am 1. Januar 1806 erfolgte in München die Proklamation des bisherigen Kurfürsten zum König Maximilian I. Joseph von Bayern und der Beginn des Königreich Bayern. Wenige Monate nach Ausrufung des Königreichs endete mit dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund jeder Bezug auf Zugehörigkeit und Funktionen im Reich und somit auch auf die Kurwürde und das Truchseßamt. Am 25. September 1806 trat der Kurfürst Ferdinand dem Rheinbund bei und nahm den Titel Großherzog von Würzburg an.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Großherzog Ferdinand und die Würzburger „Toskanazeit“ 1806-1814. Begleitschrift zur Ausstellung von Robert Meier mit Beiträgen von Harm-Hinrich Brandt und Dieter Schäfer, Sonderveröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg, Bd.3, Würzburg 2006
- Anton Chroust: Geschichte des Großherzogtums Würzburg (1806–1814). Die äußere Politik des Großherzogtums. Becker, Würzburg 1932 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. 9. Reihe: Darstellungen aus der Fränkischen Geschichte 1, ISSN 0930-8342)