Rheinbund

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Flagge des Rheinbundes

Der Rheinbund existierte von seiner Gründung im Jahre 1806 bis zu seiner Auflösung 1813.

Vorgeschichte

Bereits 1253 existierte der Rheinischen Städtebundes, der ein reichsständiges und auch französisches Gegengewicht zum Kaiserhof unter Konrad IV. bildete. Der nun geschaffene Rheinbund gilt als Wiedergänger dieses Bundes.

Erster Rheinbund

Der Erste Rheinbund, auch Rheinische Allianz genannt, war ein am 14. August 1658 abgeschlossenes zeitlich befristetes überkonfessionelles Defensivbündnis geistlicher und weltlicher Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation mit Stoßrichtung gegen den römisch-deutschen Kaiser Leopold I.. Seine Gründung ging maßgeblich vom Mainzer Kurfürsten und Reichserzkanzler Johann Philipp von Schönborn aus. Durch den Beitritt Frankreichs am 15. August 1658 zählte der Rheinbund beide Garantiemächte des Westfälischen Friedens nach dem Dreißigjährigen Krieg zu seinen Mitgliedern, da Schweden für seine deutschen Besitzungen dem Bündnis angehörte. Der Rheinbund wurde für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und zweimal verlängert. Trotz offiziellen Auslaufens im August 1667 wird sein Ende erst auf das Jahr 1668 datiert, da es der französischen Diplomatie gelang, die Verhandlungen über eine weitere Verlängerung im obersten Gremium des Bündnisses, dem Rheinbundrat, bis dahin aufrechtzuerhalten.

Geschichte des Zweiten Rheinbundes

Rheinbund 1808

Die Basis dieses „Dritten Deutschland“ bildeten die Militärallianzen und Heiratsbündnisse Napoleons, die er mit den süddeutschen Staaten Baden, Württemberg und Bayern ab 1805 unterhielt. Diese und 13 weitere Staaten sagten sich 1806 mit ihrer Unterschrift in Paris vom Alten Reich los und unterstellten sich in diesem neuen Staatenbund ihrem Protektor Napoleons. Als Reaktion auf ein Ultimatum legte Kaiser Franz II. am 6. August 1806 die deutsche Kaiserwürde nieder und entband die Reichsstände von ihren Pflichten gegenüber dem Reich. Damit endete das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Durch den Frieden von Lunéville werden die Verhältnisse durch Napoleon, der die deutsche Fürstenkoalition besiegt hatte, neu geordnet. Nach der Annektion des Reichsgebietes links des Rheins durch Frankreich wurden die weltlichen Herrscher in der Säkularisation mit geistlichen Fürstentümern entschädigt. Das neu geschaffene Großherzogtum Würzburg trat am 25. September 1806 dem Rheinbund bei.

Bündniszweck

Nach der Rheinbundakte war die Ausgestaltung des Militärbündnisses in einen Staatenbund vorgesehen. Danach sollte der Rheinbund gemeinsame Verfassungsorgane erhalten. Dazu gehörte ein Bundestag unter Vorsitz des Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg, ein oberstes Bundesgericht sowie als eine Art Verfassung das so genannte Fundamentalstatut. Geprägt wurde die Entwicklung insbesondere der Reformstaaten Bayern, Württemberg, Baden von Reformen und Veränderungen in zahlreichen Bereichen. In Bayern war Maximilian von Montgelas einer der Reformer, dessen Pläne und Umsetzungen teilweise bis in die heutige Zeit gelten, wie das Dienstrecht des Berufsbeamtentums und die Abschaffung der Patrimonialgerichte.

Ende des Rheinbundes

Das Ziel, den Rheinbund zu einem Bundesstaat mit gemeinsamen Verfassungsorganen auszubauen, scheiterte am Widerstand der größeren Mitgliedsstaaten wie Württemberg und Bayern. Faktisch blieb der Rheinbund im Wesentlichen ein Militärbündnis deutscher Staaten mit Frankreich und brach nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen.

Siehe auch

Quellen

  • Anton Chroust: Geschichte des Großherzogtums Würzburg (1806–1814). Die äußere Politik des Großherzogtums. Becker, Würzburg 1932 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. 9. Reihe: Darstellungen aus der Fränkischen Geschichte 1, ISSN 0930-8342)

Weblinks

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