Störfall

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Kernkraftwerk Grafenrheinfeld von anderer Mainseite

Bei einem Störfall im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) waren laut amtlichen Katastophenschutz auch Gemeinden des Landkreis Würzburg und Teile der Stadt Würzburg betroffen. Katastrophenalarm wäre durch die Regierung von Unterfranken ausgelöst worden.

Betroffene Gemeinden

Die 'Warnung der Bevölkerung' wäre ja nach Schweregrad der Störung für folgende Stadtteile oder Gemeinden erfolgt.

Stadt Würzburg
Landkreis Würzburg

Evakuierung

Die Stadt Würzburg und der Landkreis Würzburg wären auch als Aufnahmegebiet für zu evakuierende Personen aus der Stadt Schweinfurt bzw. aus dem Landkreis Schweinfurt vorgesehen gewesen. Je nach Schwere der Störung hätte auch eine Evakuierung für die Stadt Würzburg oder den Landkreis Würzburg angeordnet werden können. Jeder Einwohner in den betroffenen Gemeinden hatte einen individuellen Notfallplan, in dem eine konkrete Adresse außerhalb der Gefährdungszone genannt wurde, in der sie im ausgerufenen Störfall aufgenommen werden würden. Hierbei war Folgendes zu beachten:

  • Durchsagen der Polizei, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes beachten
  • amtliche Durchsagen über Rundfunk verfolgen
  • Nachbarn benachrichtigen
  • Notgepäck für sich und die Angehörigen für 2 – 3 Tage packen. An Ersatzkleidung denken. Wichtige Medikamente, Rezepte und persönliche Dokumente nicht vergessen
  • Wohnung oder Arbeitsplatz auf Abwesenheit einrichten. Gas- und Wasserhähne schließen. Offenes Feuer löschen, Elektrogeräte ausschalten
  • nicht mitzunehmende Tiere mit Futtervorrat versorgen
  • bei der Fahrt im eigenen Fahrzeug: Halten Sie sich an die Anweisungen der Katastropheneinsatzleitung und der Polizei
  • schalten Sie Ihr Autoradio ein (Verkehrsdurchsagen)
  • wenn Ihnen kein Fahrzeug zur Verfügung steht: An den bekannt gegebenen Sammelstellen werden Sie mit Bussen oder Zügen abgeholt
  • suchen Sie ggf. eine Notfallstation auf
  • lassen Sie sich am Aufnahmeort registrieren

Jodtabletten

Wurde über Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen zur Abholung und gegebenenfalls Einnahme von Jodtabletten aufgefordert, sollten Sie:

  • die Tabletten an den bekannt gegebenen Ausgabestellen abholen
  • die Tabletten erst dann einnehmen, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden
  • die Beipackzettel und Merkblätter beachten. Dort finden Sie genaue Informationen über die Anwendung und Dosierung

Ende der Gefährdungslage

Mit Außerdienststellung des Reaktors am 27. Juni 2015 und dem Verbringen der Kernstäbe aus dem Druckbehälter in das Nasslager 2018 ist die Notfallplanung nicht mehr aktuell.

Weblinks

Quellen

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