Ochsenfurter Landwehr

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Die Ochsenfurter Landwehr, auch Ochsenfurter Landgraben genannt, war eine ca. 12 km lange Markungsbegrenzung und Grenzbefestigung, die den Großteil der Gemarkung um die domkapitularische Stadt Ochsenfurt umschloss. Ihr Bau wurde vermutlich 1435 [1] zuerst an dem Wasen zwischen Ochsenfurt und Goßmannsdorf begonnen und wohl erst Mitte des 15. Jahrhunderts vollendet. [2]

Beschreibung und Verlauf

Historische Karte von Ochsenfurt und seiner näheren Umgebung (1832) mit dem Verlauf der Ochsenfurter Landwehr.

Sie begann etwa 200 m südöstlich der heutigen Staustufe Goßmannsdorf und zog sich an den Mainhöhen entlang bis zur sogenannten Kornetsmühle und der südlich davon am Thierbach liegenden Rothmühle. Dort folgte sie dem Tierbachtal bis auf die Höhe des Steinbruchs nordöstlich der Fuchsenmühle und bog in einem östlichen Bogen auf den Landgrabenweg ein. [3] Sie folgte nun der Flurlage Leierbrunnen bis nach Süden, vermutlich bis auf die Höhe des Schinderbrunnens. Hier verlief die damalige Südgrenze der Landwehr an den heute noch als Flurname existierenden „Landwehräckern“ am Viehtrieb nach Osten bis zum Landturm. Der östliche Teil der Landwehr zog sich beginnend vom Landturm über das südliche Bärental ins Hübnerholz, dann nach Nordosten entlang der Flurlage Binzert in einem Bogen westlich der Polisina vorbei durch das Bürgerholz bis auf die Flurlage am Goldacker. [4]

Nördlich des Mains dürfte die Landwehr weniger stark gewesen sein und verlief vom äußeren Brückentor auf der Kleinochsenfurter Seite entlang der Flurlage Wartweg bis zum Wartturm. Dort schlug sie einen Bogen nach rechts bis zum Heckenweg und fiel die Flurlagen am Trieb und am Weinberg entlang zum Main hin ab. Die Landwehr schützte die Brunnen, Äcker, Seen und Hölzer des städtischen Territoriums vor Wild- und Raubtieren sowie Plünderungen einzelner Räuber oder Banden. Militärischen Wert hatte sie hingegen nicht. Sie war etwa 5-6 Meter breit und bestand meist aus einem Wall mit vorgelagertem Graben. Der Erdwall war mit Weidenbäumen und undurchdringlichem Gehölz (Schlehendornen) bepflanzt. Bei beschädigter Hecke wurden Weidenstämme und große Bretter zur Verschrankung eingebaut. Für ihre Pflege waren die Feldhüter und Flurer der Stadt Ochsenfurt zuständig. Ausbesserungsarbeiten wurden von abgestellten Bürgern oder den Seegräbern ausgeführt. [5]

Durchgänge der Landwehr

Mögliche Rekonstruktion der Ochsenfurter Landwehr

Es gab mehrere Eingänge in die Landwehr. Der erste befand sich westlich der Stadt am äußeren Wasen in Richtung Goßmannsdorf. Dort stand das Schießhaus der Büchsenschützen, welches neben dem Schlagbaum mit Steg über die Landwehr errichtet worden war. Ein weiterer Durchgang mittels Steg und Schranke [6] lag beim sogenannten Weißen Kreuz, welches vermutlich mit dem Spanischen Kreuz, einer Flurmarkung in den südlichen Ausläufern der Klinge identisch sein dürfte. Beim Landturm befand sich einer der Hauptdurchgänge der Landwehr. Hier wurde der Graben mittels einer hölzernen Brücke, zeitweise auch Schlagbrücke, überquert. Weitere kleine Durchgänge mittels Stegen befanden sich an der Landwehr im „Gemeinholz“ [7], an der Hopferstadter Steige und an der Gnodstadter Steige. Der Durchgang in Richtung Markbreit befand sich am östliche Rand des Goldackers. Dort durchstieß der sogenannte „Breiter Weg“ die Landwehr, deren Einlass hier ebenfalls mittels eines Stegs mit Schranke ausgeführt war. Auf der anderen Mainseite befand sich ein Durchgang am Main in Richtung Kleinochsenfurt und Frickenhausen sowie auf dem Altenberg am Heckenweg und am Wartturm. Die Landwehren wurden in Krisenzeiten morgens geöffnet und des nachts geschlossen und von eigens dafür abgestellten Bürgern bewacht. In Friedenszeiten dürften sie immer offen gewesen sein. Es gab außer an den Hauptzugängen keine ständigen Posten im Frieden. Die Flurhüter kontrollierten die Landwehr jedoch regelmäßig. [8]

Geschichte

Der erste Verweis auf eine Landwehr bei Ochsenfurt datiert vom 19. Juli 1435, als das Würzburger Domkapitel einen Streit zwischen Goßmannsdorf und Ochsenfurt zugunsten der Stadt schlichtet. Die Ochsenfurter hatten eine Landwehr am Wasen aufgeworfen. Die Goßmannsdorfer behaupteten, sie stünde auf ihrem Grund, was jedoch vom Landrichter negiert wurde. Die Landwehr durfte bestehen bleiben. [9] Vermutlich korrelierte das Aufwerfen der Landwehr mit dem zu jener Zeit stattfindenden Bürgerkrieg im Hochstift Würzburg zwischen Bischof Johann II. von Brunn und eines Teils seines Domkapitels. [10]

1497 taucht in den Bürgermeisterrechnungen wieder Ausbesserungsarbeiten an der Landwehr bei den Mühlen am Thierbach, am Thierbach selbst und am Wartturm auf der anderen Mainseite auf. [11]

Flurkarte des gemeinen Felds außerhalb der Ochsenfurter Landwehr 1753 (Ausmärkerbuch Ochsenfurt)

Das ganze 16. Jahrhundert hindurch wurde versucht, die Landwehr in guter Verfassung zu halten. Einmal jährlich wurde die Landwehr durch Schultheiß, Bürgermeister und Rat besichtigt und gegebenenfalls ausgebessert. Größere Ausbesserungsarbeiten gab es etwa 1515, 1518, 1523 und 1549. Dann vor allem während des Markgräflerkrieges 1552 bis 1555. In diesen unruhigen Zeiten wurde sie stark ausgebessert und am Wasen in Richtung Goßmannsdorf sogar mit 100 neuen Weidenstämmen verstärkt. Den Bürgern war es strengstens verboten, neue Durchbrüche anzulegen, die Hecke abzuhauen oder den Graben einzuebnen. Ab Ende des 16. Jahrhunderts mehrten sich die Vergehen der Bürger an der Landwehr, etwa durch Abholzung oder Durchbrechung derselben, und ihre Bedeutung sank - was vermutlich mit dem Niedergang des Fehdewesens und der allmählichen Durchsetzung des „Ewigen Landfriedens“ [12] von 1495 zusammenhängen dürfte. Auch Bürger anderer Gemeinden wurden dabei erwischt, wie sie Teile der Landwehr einebneten. So etwa 1577, als der Bürgermeister nach Würzburg meldete, dass die Bauern aus dem Gau einen neuen Weg durch die Landwehr schlugen. Aus Würzburg kam daraufhin die Anweisung, die Landwehr auszubessern und zu verschranken. Ein Jahr später wurde wiederum gemeldet, dass die Landwehrhecke beschädigt worden war. Der Ochsenfurter Täter erhielt hierbei schon keine Strafe mehr. 1581 gelang es dem Rat nicht einmal mehr in Erfahrung zu bringen, wer am Landgraben die Landwehr eingeebnet und mit Bäumen bepflanzt hatte. Der Bedeutungsverlust der Landwehr tritt hier bereits voll zu Tage, da auch die Ochsenfurter Bürger ihrer Überdrüssig zu sein schienen.

An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert mehrten sich die Beschwerden über Baum- und Heckenschlag auf der Landwehr, Einebnen und Bepflanzung des Grabens oder Weidehaltung in der Landwehr. Bereits im 17. Jahrhundert taucht sie nur noch selten auf. Erwähnung findet sie etwa im Sommer 1631, als wegen der in Norddeutschland stehenden Schweden die Landwehr in der Nähe des Sees (vermutlich Flurlage am Lindert) in einer Länge von 45 Gerten neu mit 1.200 Dornen bewehrt wird. [13] Im 18. Jahrhundert ist sie als Grenzmarkierung fast verschwunden und existiert nunmehr als juristischer Begriff für Äcker außerhalb oder innerhalb der Landwehr. [14] Heute erinnern nur mehr Flurbezeichnungen und Heckenstücke am Landgraben und im Viehtriebe (Landgrabenäcker) daran.

Siehe auch

Quellen

Hinweise, Erläuterungen und Einzelnachweise

  1. Mitte August 1435 wurde Ochsenfurt durch Bischof Johann II. von Brunn belagert.
  2. Stadtarchiv Ochsenfurt (StadtAO) A I U 31 Landgerichturteil wegen der von Ochsenfurt aufgeworfenen Landwehr vom 19. Juli 1435.
  3. Flurbezeichnung Am Landgraben in der Urkatasteraufnahme 1828
  4. Verlauf rekonstruiert aus Einträgen der Bürgermeisterrechnungen 1497-1600.
  5. StadtAO A III Bürgermeisterrechnungen 1497-1631.
  6. Der Begriff Schranke kann auch einen gebretterten Schlagbaum meinen, was eher wahrscheinlich erscheint.
  7. Bürgerholz.
  8. StadtAO A III Bürgermeisterrechnungen 1497-1631.
  9. StadtAO A III Bürgermeisterrechnungen 1497-1631.
  10. Vgl. Lorenz Fries: Geschichte, Namen, Geschlecht, Leben, Taten und Absterben der Bischöfe von Würzburg und Herzöge zu Franken. Bd. 1. Nachdruck von Bonitas-Bauer. Würzburg 1961.
  11. StadtAO A III Bürgermeisterrechnung 1497-1498.
  12. Mit dem Ewigen Landfrieden vom 7. August 1495 wurde unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts auf dem Reichstag zu Worms verkündet. Eine Begründung, die zum allgemeinen Landfrieden führte, war, dass er notwendige Voraussetzung für einen Kreuzzug gegen das Osmanische Reich sei. Tatsächlich wurden aber im Reichsgebiet noch bis weit ins 16. Jahrhundert hinein ungeachtet des formalen Verbotes weiterhin Fehden geführt. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  13. StadtAO A III Bürgermeisterrechnungen 1497-1631.
  14. StadtAO A III Ausmärkerbuch 1753-1771.
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