Biergärten
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Biergärten und ehemalige Biergärten in Würzburg und im Landkreis Würzburg.
Traditioneller Biergarten
- Biergärten nach Bayerischer Biergartenverordnung, bei denen also das Mitbringen von Essen gestattet ist und Selbstbedienung herrscht. [1]
Biergarten im weiteren Sinne
- Biergärten, die nicht der bayerischen Biergartenverordnung entsprechen. [1]
Würzburg
- Akropolis zur Keesburg
- Biergarten an der Residenz
- Biergarten Goldene Gans
- Biergarten Zollhaus
- Jahnterrasse
- Mennas Time Out
- Postkutscherl
- Schützenhof
- Talavera-Schlösschen
- Waldschänke Oberdürrbach
- WFV-Gaststätte
- Wirtshaus Lämmle (biergartenähnliche Außengastronomie)
- Zaubergarten
- Zur Sonne
Ehemalige Biergärten in Würzburg
- Beer'scher Felsenkeller
- Biergarten am Glashaus
- Biergarten im Hubland
- Huttenscher Garten
- Letzter Hieb
- Platz'scher Garten
- Sanderbräu
- Schänke zur alten Wache
- Schnitzelhäusle
- Sommergarten Wolfgang-Adami-Bad
- Steinbachtalbäck
- Theos Wasserhäusle (ehemals Capitol Sommerlager)
- Volksgarten
- Waldesruh
- Zellerauer Treff
- Zum Loisl
Landkreis Würzburg
- Gartenwirtschaft Zum Turm (Aub)
- Brückenbaron (Bolzhausen)
- Bier- und Wintergarten Mainblick (Eibelstadt)
- Meisnerhof (Erlabrunn)
- Hubertushof (Fährbrück)
- Gasthof Bären (Frickenhausen am Main)
- Waldhaus Einsiedel (Gramschatz)
- Biergarten an der Mainschleife (Kaltenhausen)
- Hotel Zum Schmied (Ochsenfurt)
- S'Käferle (Ochsenfurt)
- Wald- und Sporthotel Polisina (Ochsenfurt)
- Gasthof Bären (Randersacker)
- Hotel Gasthof Krone (Randersacker)
- Gasthaus Zur Holzmühle (Remlingen)
- Hotelgasthof Anker (Sommerhausen)
- Zum Kutscher (Untereisenheim)
- Meegärtle (Veitshöchheim)
Ehemalige Biergärten im Landkreis Würzburg
- Forsthaus Guttenberg (Reichenberg)
- Kreta (Maidbronn)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Auszug aus der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung (PDF; 22 kB) vom 20. April 1999: „Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“
