August Duttenhöfer

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Sterbebildchen von Pfarrer August Duttenhöfer

August Duttenhöfer (* 31. Dezember 1879 in Aschaffenburg; † 20. Juni 1939 in Bamberg) war katholischer Geistlicher und Ortspfarrer in Hopferstadt.

Leben und Wirken

Nach dem Theologiestudium wurde er am 31. Juli 1904 zum Priester geweiht und war nach der Kaplanszeit drei Jahre Pfarrer in Hösbach/Lkr. Aschaffenburg.

Ortspfarrer in Hopferstadt

Am 14. Februar 1916 wurde Duttenhöfer Ortspfarrer von St. Peter und Paul. Er setzte sich nach dem Ersten Weltkrieg maßgeblich für die Beschaffung neuer Kirchenglocken für seine Pfarrkirche in Hopferstadt ein, da die alten im Krieg eingeschmolzen worden waren. 1921 konnten vier Stahlglocken geweiht werden.

Ab 1933 trat er dem Nationalsozialismus offensiv entgegen. Bei den staatlichen Aktionen gegen den politischen Katholozismus in Bayern kamen auch zahlreiche Priester, die sich für die Bayerische Volkspartei (BVP) engagiert hatten, in Haft oder wurden, wie Bischof Matthias Ehrenfried, mit Verhaftung bedroht. Am 29. Juni 1933 wurde wie in zahlreichen anderen Orten des Ochsenfurter Gaus auf Veranlassung der NSDAP-Kreisleitung Ochsenfurt auch in Hopferstadt das Pfarrhaus durch ein SA-Kommando durchsucht. 10-15 SA-Männer forschten bei Pfarrer Duttenhöfer nach politisch belastbarem Schriftmaterial, um ihn festnehmen zu können. Ob eine Verhaftung des Geistlichen tatsächlich vorgesehen war, ist jedoch unsicher. Da zahlreiche Augenzeugen vor dem Pfarrhaus das Geschehen beobachteten, verließ das SA-Kommando nach Abschluss der Hausdurchsuchung ohne weitergehende Aktionen wieder den Ort. Um die laufenden Konkordatsverhandlungen zwischen der Reichsregierung und der römischen Kurie nicht zu gefährden, hielten sich Pfarrer Duttenhöfer und seine Amtsbrüder trotz des widerfahrenen Unrechts in der Folgezeit mit kritischen Äußerungen gegen Nationalsozialismus deutlich zurück.

Waren die Beziehungen zwischen Pfarrer Duttenhöfer und der Kirchenverwaltung auf der einen Seite und der Gemeindeverwaltung andererseits bislang - von geringen Unstimmigkeiten abgesehen - weitgehend spannungsfrei und von gegenseitiger Achtung bestimmt, so sollte sich das Verhältnis zwischen beiden Parteien nach der nationalsozialistischen Machtergreifung grundsätzlich ändern. Im Zuge der von der Reichsregierung erlassenen Gleichschaltungsgesetze im Frühjahr 1933 verloren die bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 21. April 1933 gewählten Gemeinderatsmitglieder nach der erzwungenen Auflösung der Bayerischen Volkspartei Anfang Juli 1933 ihre Ämter, sodass der Hopferstadter Gemeinderat nach der Bestätigung durch das Bezirksamt Ochsenfurt am 27. Juli 1933 nur noch aus Nationalsozialisten bestand. Nach der Wahl des bisherigen 2. Bürgermeisters Ferdinand Pfeuffer durch den Hopferstadter Gemeinderat am 17. Juni 1934 zum Gemeindevorsteher endete zugleich das Einvernehmen zwischen Kirchenverwaltung und Gemeindeverwaltung, denn der neue Bürgermeister verfolgte in Gemeindeangelegenheiten einen an der offiziellen NS-Politik orientierten Kurs und pflegte engen Kontakt zur NSDAP-Kreisleitung in Ochsenfurt.

Da der Freiraum der katholischen Kirche durch die NS-Regierung immer mehr eingeschränkt wurde, regte sich bei Bischöfen und Gläubigen ab der zweiten Hälfte des Jahres 1934 zunehmend Widerstand gegen die staatlichen Maßnahmen. Eine veränderte Haltung gegenüber der zunehmenden staatlichen Willkür lässt sich auch bei Pfarrer Duttenhöfer beobachten. Diese äußerte sich in seiner Missachtung staatlicher Vorschriften. Dass der Seelsorger die breite Unterstützung der Dorfbevölkerung genoss, zeigte sich unter anderem am Christi-Himmelfahrts-Tag 1937, als in Hopferstadt entgegen der Vorschriften des Flaggenerlasses [1] überwiegend mit den verbotenen Kirchenfahnen beflaggt war. Weil Pfarrer Duttenhöfer sich in Sonntagspredigten nicht nur mit Angelegenheiten des Staates befasst, sondern angeblich auch „hetzerische Äußerungen über leitende Personen des Staates und der NSDAP gebraucht“ habe, wurde er von der Gendarmeriestation Aub wegen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz [2] zur Anzeige gebracht.

Am 14. Januar 1938 wurde Pfarrer Duttenhöfer wegen erneuten Verstoßes gegen das Heimtückegesetz in sog. Schutzhaft genommen und ins Amtsgefängnis Ochsenfurt überführt. Nach seiner Haftentlassung am 13. April 1938 gab er sich jedoch nicht geschlagen, sondern setzte seinen Widerstand gegen das NS-Regime fort, so dass die Geheime Staatspolizei seine Absetzung als Pfarrer von Hopferstadt erzwang und er nach Obertheres versetzt wurde, wo er am 18. September 1938 feierlich eingeführt wurde.

Wegen seiner angegriffenen Gesundheit war Pfarrer Duttenhöfer nur noch ein kurzes priesterliches Wirken vergönnt, denn er starb bereits ma 20. Juni 1939 im St. Josefs-Krankenhaus in Bamberg.

Letzte Ruhestätte

Auf seinen Wunsch hin wurde er vier Tage nach seinem Tod unter großer Beteiligung der Bevölkerung und zahlreicher auswärtiger Priester auf dem Friedhof in Hopferstadt beigesetzt.

Posthume Würdigung

Nach ihm wurde die Duttenhöferstraße im Ochsenfurter Stadtteil Hopferstadt benannt.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Georg Menig / Stadtarchiv Ochsenfurt
  • Direktorium der Diözese Würzburg, Gesamtausgabe 2006, S. 100
  • Hopferstadt - Ein Dorf im Ochsenfurter Gau. Hrsg.: Katholische Kirchenstiftung Hopferstadt, Vier Türme Verlag, Münsterschwarzach 2006, Anm. 65, S. 145 ff. und 179 f.

Erläuterungen

  1. Bereits das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 hatte die Hakenkreuzfahne zur alleinigen Reichs- und Nationalflagge bestimmt und andere Fahnen, darunter auch solche in den Kirchenfarben gelb und weiß unerwünscht erklärt. Dieses Gesetz wurde durch den Flaggenerlass vom 10. Juni 1936 verschärft und Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt.
  2. Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934, bekannt unter der Bezeichnung Heimtückegesetz, stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen unter Strafe. Es schränkte darüber hinaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
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