Schutzgebiete in Würzburg und Umgebung
Schutzgebiete (in Natur- und Landschaftsschutz) sind zum Schutz von Tieren, Pflanzen oder Landschaft ausgewiesene, rechtlich definierte Areale.
FFH-Gebiete nach FFH-Richtlinie
In der Europäischen Union wurde am 21. Mai 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) beschlossen, ein zusammenhängendes Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, das dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Dafür wurden verschiedene Richtlinien erlassen und in den einzelnen Ländern Schutzgebiete nach diesen Richtlinien erlassen. Viele europäische FFH-Gebiete bzw. Teilbereiche davon sind deshalb zugleich Schutzgebiete nach nationalem Recht (z.B. Naturschutzgebiete). Natura 2000 umfasst auch Vogelschutzgebiete - diese sind unten aufgeführt.
FFH-Gebiete in Würzburg (ohne Vogelschutzgebiete)
- DE-6225303 Fledermausquartiere in der Festung Marienberg (Stadt Würzburg)
- DE-6225371 Laubwälder um Würzburg (Stadt und Landkreis Würzburg)
- DE-6225372 Irtenberger und Guttenberger Wald (Stadt und Landkreis Würzburg)
FFH-Gebiete im Landkreis Würzburg (ohne Vogelschutzgebiete)
- DE-6125301 Mausohrwochenstuben im Maindreieck (Thüngersheim, Ochsenfurt und Holzkirchhausen, Landkreis Würzburg)
- DE-6124372 Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim (Landkreis Würzburg und Landkreis Main-Spessart)
- DE-6025371 Gramschatzer Wald (Landkreis Würzburg)
- DE-6124371 Trockenstandorte um Leinach (Leinach, Landkreis Würzburg) (siehe auch Naturschutzgebiet Berg bei Unterleinach)
- DE-6223301 Trockenhänge bei Böttigheim
- DE-6325371 Steinbrüche nördlich Kirchheim (Kirchheim, Landkreis Würzburg)
- DE-6326371 Trockentalhänge im südlichen Maindreieck (Stadt und Landkreis Würzburg), siehe auch Naturschutzgebiete Bromberg-Rosengarten, Marsberg-Wachtelberg
- DE-6126301 Prosselsheimer Holz (Prosselsheim, Landkreis Würzburg)
- DE-6127371 Mainaue zwischen Grafenrheinfeld und Kitzingen (Kaltenhausen, Landkreis Würzburg und weitere Landkreise)
- DE-6425372 Tauber- und Gollachtal bei Bieberehren (Landkreis Würzburg und Landkreis TBB)
- DE-6425371 Stöckach, Lindach und Herrenwald (Landkreis Würzburg und Landkreis TBB)
Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."
Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland. [1]
Naturschutzgebiete in Würzburg
- NSG-00569.01 Naturschutzgebiet Bromberg-Rosengarten
- NSG-00609.01 Naturwaldreservat Waldkugel
- Naturlehrpfad Hubland (?)
Naturschutzgebiete im Landkreis Würzburg
- NSG-00186.01 Bärnthal-Hüttenthal (nordwestlich von Margetshöchheim, westlich des Steinhaugshofs)
- NSG-00385.01 Berg bei Unterleinach (östlich von Unterleinach)
- NSG-00040.01/NSG-00041.01 Edelmannswald-Blaugrashalden (nördlich von Veitshöchheim bei der Ravensburg)
- NSG-00556.01 Blutsee-Moor (bei Kist, westlich von Limbachshof)
- NSG-00610.01 Höhfeldplatte und Scharlachberg (bei Thüngersheim)
- NSG-00454.01 Mainhang an der Vogelsburg (landkreisübergreifend)
- NSG-00241.01 Maintalhang Kleinochsenfurter Berg (nordwestlich von Kleinochsenfurt)
- NSG-00225.01 Marsberg-Wachtelberg bei Randersacker
- NSG-00742.01 bis NSG-00742.05 Trockenhänge bei Böttigheim (mehrere Flächen, bei Böttigheim)
- NSG-00064.01 Zeubelrieder Moor (bei Sommerhausen)
Landschaftsschutzgebiete nach § 26 BNatSchG
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung." [2]
Landschaftsschutzgebiete in Würzburg
Im Stadtgebiet gibt es keine Landschaftsschutzgebiete.
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Würzburg
- LSG-00453.01 Polisina in den Gemarkungen Ochsenfurt und Frickenhausen am Main
- LSG-00447.01 Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder in den Gemarkungen Aub, Baldersheim, Burgerroth, Bieberehren, Buch, Klingen, Strüth, Aufstetten, Tauberrettersheim und Riedenheim
- LSG-00083.01 Maintalschutzlandschaft Thüngersheim
- LSG-00261.01 Ochsenfurter Forst und Hübnerholz
- LSG-00050.01 Thierbachtal
- LSG-00152.01 Uferstreifen am Main zwischen dem Markt Zell a. Main und der Grenze des Landkreises Würzburg zu Landkreis Main-Spessart
- LSG-00170.01 Volkacher Mainschleife (landkreisübergreifend, davon 1.158,08 Hektar im Landkreis Würzburg)
- LSG-00152.02 Volkenberg
Geotope
Ein Geotop weist, analog zum Biotop für biotische Verhältnisse, eine in sich mehr oder minder einheitliche Beschaffenheit auf und lässt sich damit von seiner Umgebung abgrenzen. Der Begriff Geotop im engeren Sinnd wird für schutzwürdige geowissenschaftliche Einzelschöpfungen wie geologische Aufschlüsse, hydrogeologische Besonderheiten, seltene Bodentypen usw. verwendet. Da die geoökologische Vielfalt ähnlich stark wie Arten und Biotope beeinträchtigt wurde, soll auch der Geotopschutz heute einen wesentlichen Bestandteil des Naturschutzes bilden.
Die Listen enthalten die amtlichen Bezeichnungen für Namen und Nummern des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
Geotope in Würzburg
- Geotop 663A001: Straßenprofile Am Stein, Löwen am Stein
- Geotop 663R001: Felswand am Maschikuliturm
- Geotop 679R001: Kalksinter am Main zwischen Zell a. Main und Zellerau.
Geotope im Landkreis Würzburg
- Geotop 679A002 Steinbruch Lützelbruch bei Randersacker
- Geotop 679A004 Ehemaliger Muschelkalkbruch Höchheimer Höhe bei Greußenheim
- Geotop 679A005 Ehemaliger Gipsbruch Bergtheim
- Geotop 679A006 Ehemalige Quaderkalkbrüche Gieshügel
- Geotop 679A007 Ehemaliger Sandsteinbruch (Höchberg)
- Geotop 679A009 Kaisersteinbruch (Gaubüttelbrunn)
- Geotop 679A010 Steinbruch an der Straße Thüngersheim-Güntersleben
- Geotop 679A011 Muschelkalkprofil an der Höhfeldplatte
- Geotop 679A012 Quaderkalkbruch Kleinochsenfurt
- Geotop 679Q001 Karstquelle im Norbertusheim-Stollen bei Kloster Oberzell
- Geotop 679R003 Felshänge am Hirschberg bei Erlabrunn
- Geotop 679R004 Muschelkalkhang Talberg nördlich von Veitshöchheim
Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG
Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von Naturdenkmalen erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung z.B. wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.
Die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgt durch Rechtsverordnung. Dabei werden geschützte Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen, bei Schutzobjekten über 10 ha erfolgt die Ausweisung durch die Höhere Naturschutzbehörde.
Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. [3]
Geschützte Landschaftsbestandteile in Würzburg
- 663.L.01 Lengfelder Auwäldchen
- 663.L.02 Schafweide am Neuen Hafen
- 663.L.03 Gudrunswiese
- 663.L.04 Streuobstwiese am Sausee
- 663.L.05 Mainaue bei der Naturheilinsel
- 663.L.06 Magerrasen am Reuschert
- 663.L.07 Magerrasen am Blosenberg
- 663.L.08 Feldgehölz am Hinteren Heuchel
- 663.L.09 Streuobstwiese und Magerrasen am Pfaffenrain
- 663.L.10 Feldgehölz am Silberberg
Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Würzburg
- Grumbacher Graben (Rimpar)
- Scheckertswiese (Höchberg)
- Wacholderrain (Höchberg)
- Halbtrockenrasen zwischen Alleeweg und Seeweg (Höchberg)
- Burgstall Oberhofen (Sonderhofen)
- Birkentalgraben (Veitshöchheim)
- Wolfstalgraben (Veitshöchheim)
- Lindenreihe am Bahnhof (Veitshöchheim)
- Feuchtflächen am Seebach (Herchsheim)
- Feuchtflächen am Flachsbach (Euerhausen)
Naturdenkmale nach § 28 BNatSchG
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Die Ausweisung von Naturdenkmale erfolgt durch Rechtsverordnung. Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. [4]
Naturdenkmale in Würzburg
Im Stadtgebiet Würzburg gibt es 31 Naturdenkmäler. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um alte oder auch kuriose Bäume oder Baumbestände. Aber auch Schluchten, Erdaufschlüsse, markante Felsbildungen und Quellen wurden zu Naturdenkmäler erklärt.
- 663.N.001 Annaschlucht
- 663.N.002 Hermann-Löns-Schlucht
- 663.N.003 Baumgruppe 7 Eichen
- 663.N.004 Baumgruppe an der alten Mainkaserne (heute: Oberer Mainkai)
- 663.N.005 Lindenallee (Käppele)
- 663.N.006 Platanenallee (Käppele)
- 663.N.007 Zierbäume im Garten des Juliusspitals
- 663.N.008 Felsgebiet um den Maschikuliturm
- 663.N.009 Kühbachgrund
- 663.N.010 Große Maininsel
- 663.N.011 Steinbergsanlagen am Bismarckturm (Bismarckwäldchen)
- 663.N.012 Alte Eiche (Rottenbauer)
- 663.N.013 3 Pappeln am Brünnlein Storchenbrünnle
- 663.N.014 3 Linden (Rottenbauer/Kirchplatz)
- 663.N.015 1 Birnbaum (Rottenbauer am Torweinberg)
- 663.N.016 2 Pappeln am Heigelsbach (Fuchs)
- 663.N.017 2 Pappeln am Heigelsbach (Borst)
- 663.N.018 1 Pappel am Heigelsbach
- 663.N.020 2 Linden in Lengfeld
- 663.N.021 1 Linde in Lengfeld
- 663.N.022 1 Sommerholzbirnbaum (am Sauloch)
- 663.N.023 1 Birnbaum (am Sauloch)
- 663.N.024 1 Birnbaum (am Müllerrain)
- 663.N.025 1 Wasserbirnbaum (am Müllerrain)
- 663.N.026 Guggelesgraben
- 663.N.027 Schafbrunnen
- 663.N.028 Quellsee (Seelein/Schlangensee)
- 663.N.029 Baumbestand Talavera-Gaststätte
- 663.N.030 Tuff-Steilhang
- 663.N.031 Drei Eichen in Rottenbauer
Naturdenkmale im Landkreis Würzburg
- Äußere Bachellern bei Margetshöchheim
- Birke in Hettstadt (Kreuzung Würzburger Straße/Staatsstraße 2298)
- Birne bei Hettstadt (nördlich des Ortes in der Flur) (Schutzstatus wurde 2007 aufgehoben)
- Eiche (beim Egenburgerhof)
- Flürle, Trockenrasengebiet auf der Hochfläche über Gerbrunn
- Hofellern (Veitshöchheim)
- Kunigundenlinde an der Kunigundenkapelle (Burgerroth)
- Ochsenacker (Veitshöchheim)
- Platane im Hofgarten des Schlosses Veitshöchheim
- Pyramidenpappel bei Rupprechtshausen (an der Kreisstraße WÜ 6 außerhalb des Ortes)
- Pyramidenpappel bei Theilheim (nördlich des Ortes in der Flur)
- Robinie bei Acholshausen (am Aussiedlerhof)
- Robinie (an der Georgskirche) in Herchsheim
- Robinie im Friedhof (Veitshöchheim)
- Robinie im Hofgarten des Schlosses Veitshöchheim, schräg versetzt vor dem Schloss
- Rosskastanie in Bergtheim vor dem Bahnhofsgebäude
- Seelein bei Veitshöchheim
- Ehemaliger Sandsteinbruch (Höchberg)
- Steinbruch Lindelbach (Lützelbruch)
- Thiergarten-Moor bei Höchberg
- Vier Blutahornbäume in Veitshöchheim (Friedhofstraße)
Vogelschutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie
Der Beitrag der EG-Vogelschutz-Richtlinie zu Natura 2000 sind die Vogelschutzgebiete, die dem Schutz von wildlebenden Vögeln dienen. Zu Vogelschutzgebieten erklären die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wichtige Gebiete für den Vogelschutz. Wesentlich bei der Entscheidung sind die Vogelarten des Anhangs I und die dort nicht genannten Zugvogelarten gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie. Es werden flächenmäßig geeignete und bezüglich Bestandsdichten und Vielfalt von Vogelarten hervorzuhebende Gebiete ausgewählt. Für die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten werden für die Vermehrung, Mauser, Rast und Überwinterung wichtige Gebiete festgelegt. [5]
Vogelschutzgebiete in Würzburg
Im Stadtgebiet gibt es keine Vogelschutzgebiete.
Vogelschutzgebiete in der Umgebung
- 6027-471 Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach
- 6226-471 Ortolangebiete um Erlach und Ochsenfurt
- 6425-471 Unterfränkisches Taubertal und Laubwälder nördlich Röttingen
- 6426-471 Ochsenfurter Gau und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nordöstlich Würzburgs
Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP)
Das ABSP wird auf Landkreisebene als Fachkonzept in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden erstellt, unterliegt aber keiner formalen Abstimmung mit anderen Fachbehörden oder Interessensgruppen. Die Erstbearbeitung erfolgte in den Jahren 1985-1997. Grundlage ist die Kartierung von Biotopen und Artenschutz.
Siehe auch
Weblinks und Quellen
- Informationen zu den FFH-Gebieten
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Naturschutzgebiete in Unterfranken
- Schutzgebiete in der Stadt auf www.wuerzburg.de
- Naturschutzgebiete, Naturdenkmale & Co. auf www.wuerzburg.de (Liste)
- Online-Karte des Landkreises Würzburg: Im Bereich „Umwelt & Natur“ lassen sich Schutzgebiete in die Karte lagegetreu einblenden
- welche Schutzgebietarten gibt es? - Übersicht bei Wikipedia
- Vogelschutzgebiete im Landkreis Würzburg auf aelf-wu.bayern.de
- Geotop auf spektrum.de
- Liste der Geotope im Landkreis Würzburg auf wikipedia.org