Schutzgebiete in Stadt und Landkreis Würzburg
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Schutzgebiete (in Natur- und Landschaftsschutz) sind zum Schutz von Tieren, Pflanzen oder Landschaft ausgewiesene, rechtlich definierte Areale.
NATURA 2000
NATURA 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz in der Europäischen Union und setzt sich aus den Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten zusammen. NATURA 2000 leistet den wesentlichen Beitrag für das Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der in den Anhängen beider Richtlinien genannten Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen zu bewahren oder wieder herzustellen. NATURA 2000 in Bayern besteht aus 674 FFH Gebieten und 84 Vogelschutzgebieten. Einige FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete überlagern sich teilweise oder sind nahezu flächenidentisch. In Bayern existieren insgesamt 745 NATURA 2000-Gebiete mit einer Fläche von etwa 8.013 km², das entspricht 11,36 Prozent der Landesfläche.
FFH-Gebiete nach FFH-Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dient dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Viele europäische FFH-Gebiete bzw. Teilbereiche davon sind deshalb zugleich Schutzgebiete nach nationalem Recht (z.B. Naturschutzgebiete).
Vogelschutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie
Der Beitrag der Vogelschutz-Richtlinie zu Natura 2000 sind die Vogelschutzgebiete, die dem Schutz von wildlebenden Vögeln dienen.
Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“
Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland. [1]
Landschaftsschutzgebiete nach § 26 BNatSchG
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist:
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“ [2]
Naturdenkmale nach § 28 BNatSchG
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt durch Rechtsverordnung. Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.
Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG
Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von Naturdenkmalen erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung z.B. wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.
Die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgt durch Rechtsverordnung. Dabei werden geschützte Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen, bei Schutzobjekten über 10 ha erfolgt die Ausweisung durch die Höhere Naturschutzbehörde.
Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.
Geotope
Ein Geotop weist, analog zum Biotop für biotische Verhältnisse, eine in sich mehr oder minder einheitliche Beschaffenheit auf und lässt sich damit von seiner Umgebung abgrenzen. Der Begriff Geotop im engeren Sinn wird für schutzwürdige geowissenschaftliche Einzelschöpfungen wie geologische Aufschlüsse, hydrogeologische Besonderheiten, seltene Bodentypen usw. verwendet. Da die geoökologische Vielfalt ähnlich stark wie Arten und Biotope beeinträchtigt wurde, soll auch der Geotopschutz heute einen wesentlichen Bestandteil des Naturschutzes bilden.
Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP)
Das ABSP wird auf Stadt- und Landkreisebene als Fachkonzept in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden erstellt, unterliegt aber keiner formalen Abstimmung mit anderen Fachbehörden oder Interessensgruppen. Die erste Kartierung von Biotopen und Arten erfolgte in den Jahren 1985-1997 und wurde nicht kontinuierlich fortgeschrieben. Im UmweltAtlas Bayern sind die Biotopkartierungen einsehbar. [3]
Siehe auch
- Seen, Teiche und Biotope
- Trinkwasserschutzgebiete in Stadt und Landkreis Würzburg
- Bannwald in der Region Würzburg
- Naturwald
Weblinks und Quellen
- Welche Schutzgebietarten gibt es? - Übersicht bei Wikipedia
- NATURA 2000 bei ec.europa.eu
- Informationen zu den FFH-Gebieten
- Vogelschutzgebiete im Landkreis Würzburg auf aelf-wu.bayern.de
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: „Grüne Liste der Naturschutzgebiete in Unterfranken“ (31. Dezember 2022)
- Schutzgebiete in der Stadt auf www.wuerzburg.de
- Naturschutzgebiete, Naturdenkmale & Co. auf www.wuerzburg.de (Liste)
- Online-Karte des Landkreises Würzburg: Im Bereich „Umwelt & Natur“ lassen sich Schutzgebiete in die Karte lagegetreu einblenden
- Naturschutzgebiete im Landkreis Würzburg auf www.landkreis-wuerzburg.de
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: „Geotope in Unterfranken“ (Oktober 2013)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: „Arten- und Biotopschutzprogramm“