Königshof (Gaukönigshofen)

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Der Königshof ist der Namensgeber der Gemeinde Gaukönigshofen im Landkreis Würzburg.

Entstehung und Namensgeber

Die Gemeinde Gaukönigshofen im Ochsenfurter Gau verdankt ihren Namen, vermutlich auch ihre Entstehung, einem Königshof. In alten Urkunden wurde der Ort Kunigeshuoba, Cunigeshoven, Kungeshoven uf dem Gau, Königshofen im Badanachgau genannt. Vom 15. Jahrhundert an wurde dem Königshofen die Bezeichnung Gau vorangesetzt, wohl zur Unterscheidung von anderen Orten gleichen Namens.

Geschichte der Königshöfe

Königshöfe gab es in der Zeit von etwa 500 bis 1200 n. Chr.. Sie waren landwirtschaftliche Domänengüter mit einem königlichen Verwalter an der Spitze. Sie unterstanden nicht dem Gaugrafen [1], sondern unmittelbar dem König. Sie lieferten die Wirtschaftsgüter, die das Frankenreich benötigte, dienten aber auch dem durchreisenden König und seinem Gefolge als Quartier und sicherten durch ihre Lage an wichtigen Straßenzügen den Verkehr. Meist wurden die Königshöfe dort angelegt, wo ein fruchtbarer Boden einen hohen Ertrag versprach. Es gab merowingische, karolingische, salische und staufische Königshöfe. Sie erstreckten sich über einen Zeitraum von sieben Jahrhunderten. Im Laufe dieses Zeitraums wandelte sich ihre Bedeutung.

Königshof im Ochsenfurter Gau

Lageplan des ehemaligen Königshofes

Sehr wahrscheinlich war der Königshof im Ochsenfurter Gau eine merowingische Gründung, die vermutlich vor 630 erfolgte. Dafür spricht auch die frühe urkundliche Erwähnung Gaukönigshofens vom Jahre 741/42, als der fränkische Hausmeier [2] Karlmann dem neugegründeten Bistum Würzburg 26 königliche Eigenkirchen zu dessen Ausstattung schenkte.

Vom Königshof wurden Rodungen vorangetrieben. Diese Rodungssiedlungen finden wir den hausen-Ortsnamen wie Acholshausen, Wolkshausen, Euerhausen, Rittershausen, Tückelhausen und Bolzhausen.

Kaiser Karl der Große schuf einen neuen Typ größerer Königshöfe, die nach einem einheitlichen Schema angelegt wurden:

  1. Sie bildeten ein Rechteck von etwa 160 m Länge und 80 m Breite.
  2. Sie lagen mit einer Seite an einer wichtigen Straße.
  3. Sie waren unbefestigt, nur mit Hecken und Zäunen umgeben.
  4. Wahrscheinlich bestand eine Zweiteilung: Im vorderen Teil befanden sich die Gebäude, der hintere Teil diente als Viehweide; auch Obstbäume könnten dort gestanden haben. Man weiß aus Urkunden, dass zu einem Königshof oft hundert Pferde und ebenso viele Rinder und anderes Vieh gehörten.
  5. In der Nähe befanden sich Kirche und Friedhof.

Der Lageplan des Königshofes, eine Skizze aus der Zeit um 1904, zeigt ein schönes Beispiel eines karolingischen Königshofes: ein Rechteck von 150 m Länge und 80 m Breite, im Norden begrenzt von der Hauptstraße und umgeben von Straßen, die heute den Namen Am Königshof tragen. Die Zweiteilung ist noch erhalten: die vordere Hälfte wird von den Höfen Hauptstraße 22 und 24 und Am Königshof 4 eingenommen, auf der zweiten Hälfte stehen die Grundschule und angrenzende Häuser. Vermutlich lief die Acholshäuser Straße ursprünglich schnurgerade auf die Mitte des Königshofes zu, wo sich wahrscheinlich der Eingang befand. Diese alte Straßenführung wurde spätestens dann verlegt, als im unruhigen 14. Jahrhundet die Dörfer mit Wall und Graben umgeben und wehrhaft gemacht wurden. Dann musste die Acholshäuser Straße auf das Torhaus am östlichen Ortsrand stoßen. Nicht festzustellen ist die Lage der ersten Kirche, die dem Hl. Martin geweiht war. Möglicherweise stand sie an der Stelle der heutigen Nikolauskapelle.

Nachfolgehöfe

Ehemaliges „Schlößle“ von Gaukönigshofen

Im Freihof (d.h. dem Zentgericht [3] nicht unterstellt), der dem Domkapitel (1391) und später dem Adelsgeschlecht der Hohenlohe gehörte, kann man wohl den Nachfolgehof des Königshofes sehen. Der Hof wurde an verschiedene Adelsgeschlechter weiterverliehen, verkauft, verpfändet und wieder eingelöst, getauscht und vererbt.

Im Weistum [4] von Gaukönigshofen von 1481 wird gesagt, Elisabeth, Herzogin von Sachsen, geborene Weinsberg, sei Vogt und Herr von Gaukönigshofen. Die Herrschaft habe auch eine Mühle und einen Hof zu Königshofen, den man Hohenloher Hof nennt. Dieser Hof, der einst das gesamte Geviert des Königshofes umfasste, wurde später geteilt.

Da ist zunächst der Hof Hauptstraße 24. Dieser Hof ist wohl frühzeitig abgetrennt worden. Er war Hochfürstlich Würzburgisches Lehen und soweit dies nachgewiesen werden kann, in bürgerlichen Händen. Seit 1600 sind die Namen der Besitzer (früher Lehensnehmer) bekannt.

Der adelige Nachfolgehof des Königshofes, heute Hauptstraße 22 gehörte nach einem Bericht von 1588 damals dem Pfalzgrafen, der ihn verlieh. Danach erwarb das adelige Geschlecht der Geyer von Giebelstadt den Hof. Nach deren Aussterben zu Beginn des 18. Jahrhunderts gelangte er an den Markgrafen von Ansbach, somit an Brandenburg und blieb bis zur Säkularisation (1803) ein preußisches Lehen.

Der dritte und bedeutendste Nachfolgehof war der Hof Am Königshof 4. Noch 1588 wurde er der Hohenlohische Hof genannt. Dazu gehörte damals ein Burghäuslein mit einem Wassergraben umfangen, welches unbewohnt war. Unschwer kann man in dem Burghäuslein den Vorläufer des späteren Rosenbach'schen Schlosses erkennen. Im Laufe der Zeit hatten mehrere adelige Familien den Hoheloher Hof als Lehen inne. 1717 gelangte er in den Besitz des Domherrn Freiherr zu Rosenbach. Dieser baute das Haus zu einem Schlösschen um (oder neu), einem zweigeschossigen Bau mit Mansardendach. Das Geschlecht der Rosenbach hatte den Besitz bis zur Säkularisation inne. Im 19. und 20. Jahrhundert besaßen das Schlösschen die jüdischen Familien Schloß (sie nannten sich so nach ihrem Besitz), Braunschild und Kleemann (bis 1939).

Nach dem Zweiten Weltkrieg wohnten in dem nun der Gemeinde gehörenden Gebäude Evakuierte und Heimatvertriebene. Im Jahre 1961 wurde das Schlösschen abgebrochen, das umgebende Gelände aufgefüllt und die jetzige Grundschule errichtet.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Edeltraud Höfner: Vom Königshof und seinen Nachfolgehöfen. In: 741 - 1991. 1250 Jahre Gaukönigshofen. Gemeinde Gaukönigshofen (Hrsg.), S. 27 ff. (Veröffentlichung mit freundlicher Erlaubnis der Gemeinde Gaukönigshofen.)

Weblinks

Erläuterungen

  1. Im Fränkischen Reich bezeichnete die Grafschaft (comitatus) im Wesentlichen den Amtsbezirk eines Grafen (comes, grafio), des so genannten Gaugrafen. Dieser war gleichzeitig oberster Richter und Führer eines Heerbanns im Auftrag des Herrschers.
  2. Das Amt des Hausmeiers (oder Majordomus bzw. maior domus, aus lateinisch maior „der Verwalter“ und domus „das Haus“, also des „Verwalters des Hauses“) zählte zu den Ämtern des frühmittelalterlichen Hofes. Im Merowingerreich gewannen die Hausmeier großen Einfluss und bestimmten maßgeblich die Politik des Reiches. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  3. Nähere Informationen zum Zentgericht bei Wikipedia [2].
  4. Als Weistum wird eine historische Rechtsquelle bezeichnet, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde. Weitere Informationen bei Wikipedia [3].

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