Hof Zum Baumgarten

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Der Hof Zum Baumgarten war ein ehemaliges Anwesen in der Altstadt.

Lage

Der Hof befand sich an den heutigen Hausnummern Augustinerstraße 15 und Ursulinergasse 12.

Namensgeber

Namensgeber ist eine ehemalige Flurlage zwischen Gerbrunn und Randersacker, die in Besitz der Zisterze war.

Geschichte

Der Hof Zum Baumgarten geht, genau wie der Mönchshof in Sommerhausen, auf eine Acquisition des Klosters Heilsbronn/Mfr. zurück, das sich der erste Abt Ragoto von Papst Innozenz II. in einer Bulle von 1141 bestätigen ließ. Der Hof wird in späteren Aufzeichnungen beschrieben, wie folgt: „Ein weitläufiges Gebäude mit Hofrait, Keller, Kalter und Stallung für 150 Pferde, nahe beim Barfüsserkloster gelegen, stößt an die Wagnergasse, auf der einen Seite an das Antoniterkloster, auf der andern an den Hof des Bürgers Bernhard, welcher 1249 eigenmächtig, die Mauer des Heilsbronner Hofes durchbrach, drei Kragsteine in die Mauer einsetzte und dadurch mit Heilsbronn in Prozeß gerieth.“ Der große Baumgarten, auf welchem auch die Wirthschaftsgerechtigkeit ruhte, diente den Äbten und Mönchen bei ihrem zeitweiligen Aufenthalte in Würzburg als Absteigquartier und zur Aufbewahrung ihrer Wein- und Getreidevorräte. Der jeweilige Pachtwirt zahlte an das Kloster jährlich nur 12 bis 20 Gulden Pacht, war aber verpflichtet, jährlich 12 Gulden zu verbauen und das nachher zu besprechende Schultheißenmahl auszurichten. Das Kloster hatte von dem Hofe jährlich an das Domstift, an das Stift Neumünster, das Kloster Unterzell und an Stift Haug Naturalabgaben zu entrichten. Ein anderer Hof innerhalb der Stadt, „der kleine Baumgarten“ genannt, wurde 1277 vom 12. Abt Rudolf gekauft. Dieser Hof, nahe am großen Baumgarten gelegen, hieß auch „Antonierhof“, weil er rückwärts an das Antoniterkloster stieß. Zwischen dem großen und kleinen Baumgarten stand die Antoniterkirche. Die Gönner der Zisterzienser erwirkten 1257 einen Erlass durch Bischof Iring von Reinstein-Homburg, dass den Bürgern der Stadt befahl, dem Kloster Heilsbronn außer den herkömmlichen Abgaben keine weitere Lasten aufzulegen. 1297 erklärte Bischof Manegold von Neuenburg, dass dem Kloster gestattet sei, seine Waren zur Stadt zu bringen, daselbst aufzubewahren und zu verkaufen. Einige Würzburger reizten ihre Mitbürger auf, Lynchjustiz zu üben, Wein, Getreide und andere Güter der Zisterzienserklöster Ebrach, Heilsbronn, Brunnenbach, Langheim, Schönthal und der Äbtissin von Kloster Himmelspforten in Beschlag zu nehmen, die Einfuhr dieser Gegenstände und den Verkauf derselben in der Stadt zu verhindern, worauf der der Magistrat veröffentlicht: „daß die genannten Cisterzienserklöster unbeschränkt ihre Güter in ihren Höfen sammeln, kaufen und verkaufen dürften, ohne dafür an Jemand eine Abgabe zu entrichten, wie sie diese Exemtion auch sonst genossen hätten.“ Datum 1299.

Der Besitz wurde dem Kloster schon lange vor der Reformation fortwährend verkümmert. In Folge der Reformation wurden ihm Bezüge verweigert, „da man in Heilsbronn lutherisch geworden sei, das Ordenskleid nicht mehr trage, sonach Würzburg gegenüber ketzerisch und exkommuniziert sei.“ Darüber entspann sich ein langer, 1533 noch schwebender Prozeß. In Anerkennung der dem Kloster gestatteten Ansiedelung innerhalb der Stadt gab das Kloster den Stadtverordneten alljährlich ein Gastmahl, nach Angabe der Äbte „aus freiem Willen, als freiwillige Verehrung, wie bei allen Klöstern geschieht.“ Bischof Johann Philipp von Schönborn erlegte 1647 dem Hofe eine Steuer auf, deren Betrag das Einkommen des Hofes überstieg. So blieb der Stand der Dinge auch nach der Auflösung des Klosters und nach dem Hinfall der heilsbronnischen Güter in Würzburg an die Markgrafschaft Ansbach. Während des Dreißigjährigen Krieges ging von den heilsbronnischen Besitzungen in der Stadt gar nichts ein. Der Pächter des großen Baumgartens stellte seine außerordentlich bedrängte Lage, seine Verluste durch ausgebliebene Pferde, Einquartierungen, Kontributionen etc. den Heilsbronner Beamten vor und bat um Fürbitte beim Stadtkommandanten, Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg oder bei Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar. Der heilsbronnische Verwalter riet zum Verkauf des Hofes, war 1668 auch geschah. Bei dem Verkauf wurden die Urkunden von 1277, 1293 und 1312, die Acquisition, Steuer- und Zollfreiheit des großen Baumgartens betreffend, nach Würzburg übertragen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts war der Hof einige Jahre ein Gasthof. Beim Bombenangriff auf Würzburg am 16. März 1945 wurde das Gebäude zerstört und nach dem Zweiten Weltkrieg neu aufgebaut.

Heutige Nutzung

Das dort befindliche Gebäude wird heute als Wohn- und Geschäftshaus genutzt, und anderem von einer Anwaltskanzlei und Arztpraxen.

Siehe auch

Weblinks

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