Alois Schwab

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Alois Schwab

Alois Schwab (* 8. August 1877 in Kirchzell; † 22. August 1937 in Würzburg) war ein römisch-katholischer Geistlicher, langjähriger Stadtpfarrer und Dechant in Röttingen. Seine Festnahme im Sommer 1937 und die ungeklärten Umstände seines Todes in nationalsozialistischer Haft führten zu erheblichen Protesten, juristischen Strafprozessen vor dem Sondergericht Nürnberg [1] und spürbarem passiven Widerstand innerhalb der Röttinger Bevölkerung.

Biografischer Werdegang

Alois Schwab wurde am 8. August 1877 als Sohn des Kaufmanns Alois Schwab sen. und dessen Ehefrau Maria Dora Roos in Kirchzell geboren. Nach seinem Theologiestudium empfing er am 17. Dezember 1898 seine Tonsur [2]. Zum Subdiakon wurde er am 16. März 1900, zum Diakon am 18. März 1900 und zum Priester am 4. August 1901 geweiht. Seine ersten seelsorgerischen Stationen führten ihn ab 1. September 1901 als Kaplan nach Ebenhausen und nach einer zweimonatigen Tätigkeit weiter nach Sailauf mit Rottenberg und Feldkahl. Am 6. Februar 1907 wurde Schwab als Lokalkaplan in Waldzell und Steinfeld angestellt, bevor er am 26. April 1911 die Investitur als Pfarrer in Margetshöchheim erhielt. Für seine Verdienste in der Seelsorge während der Jahre des Ersten Weltkriegs wurde er mit dem preußischen Verdienstkreuz ausgezeichnet.

Am 3. August 1921 investierte die Diözese Würzburg Alois Schwab als Nachfolger von Pfarrer Martin Debon in die Pfarrei Röttingen. Kurz nach seinem Amtsantritt übernahm er dort auch die Leitung als Präses des Katholischen Gesellenvereins. Im Röttinger Einwohnerbuch des Jahres 1930 wird er erstmals offiziell als Dechantpfarrer (Dekan) genannt.

Verhaftung, Tod und die Reaktion der Bevölkerung

Im Zuge des nationalsozialistischen Kirchenkampfes und der gezielten Kampagnen gegen den katholischen Klerus wurde Dechantpfarrer Schwab am 23. Juli 1937 durch Beamte der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) Würzburg festgenommen. Ihm wurden sittliche Verfehlungen an Schulkindern vorgeworfen. Nach seiner Festnahme wurde er zur Untersuchungshaft in das Landgerichtsgefängnis Würzburg eingewiesen, während die Ermittler der Gestapo die Befragung der Röttinger Schulkinder vor Ort durchführten.

Laut dem offiziellen Schriftverkehr des Bezirksamts Ochsenfurt und des Stadtrats Röttingen erkrankte Schwab kurz nach seiner Einlieferung schwer an einem Magenleiden. Er wurde in das Würzburger Luitpoldkrankenhaus verlegt, wo er sich einer Operation unterziehen musste. Am 22. August 1937 verstarb Alois Schwab im Krankenhaus noch vor dem offiziellen Abschluss des Strafverfahrens.

In der Röttinger Bevölkerung rief das plötzliche Ableben des allseits verehrten Pfarrers tiefe Bestürzung und große Erregung hervor. Da der Tod so kurz nach der Inhaftierung eintrat, stieß die offizielle medizinische Begründung im Ort auf starkes Misstrauen. Es verbreitete sich das Gerücht, der Geistliche sei in der Haft von Kräften der SA oder SS misshandelt und totgeschlagen worden. Als der Leichnam in einem versiegelten Zinksarg zur Beerdigung nach Röttingen überführt wurde, öffneten der örtliche Spengler Hubert und weitere Männer den Sarg in einer nächtlichen Aktion heimlich. Sie berichteten anschließend, dass der Körper des Verstorbenen schwere Hämatome aufwies und „grün und blau geschlagen“ war, was den Verdacht auf tödliche Misshandlungen durch die Behörden im Dorf weiter erhärtete.

Die Solidarität mit dem verstorbenen Pfarrer war nahezu flächendeckend. Zeitgenössische Gendarmerieberichte hielten fest, dass mindestens 95 Prozent der Einwohner die Beschuldigungen gegen Schwab für unberechtigt hielten. Am Abend des 22. August kam es in der Weinwirtschaft von Alfred Schmitt zu offenen Protesten gegen die Staatsmacht. Der Landwirt Johann S. berichtete den Gästen, seine 13-jährige Tochter habe nach dem Gestapo-Verhör unter Tränen gestanden, dass die Beamten ihr die Antworten massiv „vorgeworfen“ und in den Mund gelegt hätten, bis sie nur noch mit „Ja“ antworten konnte. Auch andere Bürger wie der Dienstknecht Karl K. äußerten lautstarke Kritik an den NS-Funktionären („die Hitlerlinge sind miteinander nichts wert“), während der Tünchergehilfe Alfred N. erklärte, er gehe zwar selten in die Kirche, helfe nun aber aus Protest erst recht zum Dechanten.

Staatliche Repressionen, Sondergerichtsprozess und Boykott

Der NS-Staat reagierte auf den anhaltenden Unmut mit aller Härte. Am 26. August 1937 meldete der zweite Bürgermeister von Röttingen das „Geschimpfe auf die Gestapo und die Staatsmacht“ offiziell an die Würzburger Dienststelle. Gleichzeitig forderte das Reichspropagandaministerium, ein spürbares Exempel unter den „Hetzern“ im Ort zu statuieren. Bereits am 28. August 1937 schlug die Gestapo Würzburg per telegrafischem Haftbefehl zu und überführte den Bauern Georg Mittnacht, den Friseur Hans Sauer und den Landwirt Johann S. in Schutzhaft in das Landgerichtsgefängnis Würzburg. In den anschließenden Verhören wurde den Männern vorgeworfen, gedroht zu haben, man müsse die Gestapo mit Knüppeln aus dem Ort jagen. Die Festgenommenen verteidigten sich in den Protokollen damit, dass sie über die Anschuldigungen des lokalen Bäckers und Gastwirts Georg H. aufgebracht gewesen seien. Dieser hatte im Dorf massiv die Behauptung verbreitet, der Pfarrer habe sich an sechs Kindern vergangen, was die Beschuldigten als infame Lüge zurückwiesen, da Dechant Schwab ein tadelloser Mann gewesen sei.

Die Ermittlungen mündeten im Oktober 1937 in einer offiziellen Anklageerhebung durch den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg. Die Röttinger Bürger Johann S., Georg Mittnacht, Alfred N. und Karl K. wurden vor das Sondergericht Nürnberg geladen. Der Vorwurf lautete auf ein Vergehen gegen das Heimtückegesetz von 1934 [3] in Tateinheit mit übler Nachrede. Das Sondergericht verurteilte die Angeklagten schließlich zu empfindlichen, mehrmonatigen Gefängnisstrafen. Auch gegen den Kirchenpfleger Lochner wurde wegen des im Fränkischen Volksblatt veröffentlichten Nachrufs ermittelt; das Verfahren gegen ihn endete nach intensiven Verhören mit einer schweren offiziellen Verwarnung.

Als Reaktion auf diese Denunziationen und Verhaftungen organisierte die Röttinger Dorfgemeinschaft einen totalen wirtschaftlichen und sozialen Boykott gegen Georg H., der im dringenden Verdacht stand, Pfarrer Schwab bei den NS-Behörden angeschwärzt zu haben. Angeführt von den Röttinger Frauen mieden die Einwohner das Geschäft und das Lokal von Georg H. vollständig. Die Bürger kauften ihre Waren stattdessen ausschließlich bei den beiden anderen Bäckern im Ort, bis diese wegen des Ansturms kein Mehl mehr hatten.

Lageberichte des Bezirksamtes Ochsenfurt und der Gendarmerie aus den Monaten Oktober und November 1937 dokumentieren, dass dieser Boykott über Monate hinweg lückenlos aufrechterhalten wurde. Georg H. brach angesichts der sozialen Isolation wirtschaftlich und psychisch zusammen. In seiner eigenen Vernehmung vor der Gestapo stritt er schließlich ab, den Pfarrer gezielt denunziert zu haben, und bat die Gestapo verzweifelt, die Schuld des toten Pfarrers gerichtlich oder öffentlich zu beweisen, um die Dorfgemeinschaft zu besänftigen und den existenzbedrohenden Boykott zu brechen, was von den Behörden jedoch ergebnislos ad akta gelegt wurde.

Historische Einordnung

Der Fall des Dechanten Alois Schwab dokumentiert exemplarisch den Verlauf des Kirchenkampfes im ländlichen Raum Unterfrankens. Er zeigt, dass die staatlichen Diffamierungskampagnen gegen Geistliche auf den geschlossenen Widerstand einer intakten Dorfgemeinschaft stoßen konnten, welche die Ermittlungsmethoden der Gestapo durchschaute und sowohl das Begräbnis, den konsequenten wirtschaftlichen Boykott des Denunzianten als auch die harten Urteile des Sondergerichts Nürnberg als Katalysator für passiven Protest nutzte.

Quellen

  • Die historischen Ermittlungsakten, telegrafischen Haftbefehle, Sondergerichtsurteile, Berichte des Bezirksamtes Ochsenfurt und Berichte der Gendarmerie zu diesem Fall werden im Staatsarchiv Würzburg unter der Signatur StA W: Gestapo 7743 aufbewahrt. Teilweise gezeigt wurden sie in Dieter Rockenmaier: Denuzianten. 47 Fallgeschichten aus den Akten im NS-Gau Mainfranken. Würzburg 1998.
  • Stadtarchiv Röttingen, Stadtarchivar Georg Menig
  • Die Fundstellen zu den biografischen Angaben entstammen zum Teil der Klerikerdatenbank des Diözesanarchivs Würzburg.

Erläuterungen und Hinweise

  1. Die Reichsregierung schuf gemäß einer Verordnung vom 21. März 1933 in allen Oberlandesgerichtsbezirken des Deutschen Reiches Sondergerichte. Sie dienten der Gleichschaltung und Instrumentalisierung der Justiz für die Ziele des NS-Regimes und der Ausschaltung politischer Gegner. Weitere Informationen im Historischen Lexikon Bayerns [1].
  2. Die Tonsur (lat. tonsura „Scheren“, von tondere „scheren“) ist die vollständige oder teilweise Entfernung des Kopfhaares aus religiösen Gründen oder die daraus entstandene Frisur. Sie ist aus verschiedenen Religionen wie Christentum, Buddhismus oder Hinduismus bekannt. Weitere Informationen bei Wikipedia [2].
  3. Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934, bekannt unter der Bezeichnung Heimtückegesetz, stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen unter Strafe. Es schränkte darüber hinaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten. Weitere Informationen bei Wikipedia [3].
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