Zum Gabeler

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Gasthaus „Zum Lindenbaum“ (1912) in der Hörleingasse 14. Früher Armenhaus St. Gabriel.
Rechts das Benediktinerkloster St. Stephan, links das Fachwerkhaus des Gasthauses „Zum Lindenbaum“

Das Haus Zum Gabeler war ein Anwesen in der Würzburger Altstadt.

Lage

Das Haus Zum Gabeler lag in der Hörleingasse 12. Zu ihm gehörte das Haus Nr. 14 mit dem Namen „Zum kleinen Gabeler“. Die alte Bezeichnung war Distrikt IV, Nr. 76 und 72. [1]

Geschichte

Um 1200 wurde die südliche Vorstadt „Sand“, in der die Häuser lagen, mit in das Stadtgebiet einbezogen. Eine Würzburger Bürgerfamilie Gabeler kommt ursprünglich bereits 1331 vor. Die Häuser waren dem nahegelegenen Benediktinerkloster St. Stephan lehenspflichtig.

Das Haus zum Gabeler war, nachdem es durch verschiedene Hände gegangen war, im Jahre 1488 durch letztwillige Verfügung des Domvikars und Pfarrers von St. Peter Johann Birnesser der Pfarrkirche St. Peter übereignet worden [2], die es bald wieder veräußerte. Um 1504 befand es sich in der Hand des Junkers Hans Truchseß und gehörte zu jenen Gütern, deren Inhaber nach Ansicht der Bürgerschaft zu Unrecht Steuerfreiheit in Anspruch nahmen. [3] Es war also dem Junker aus dem Nachlass eines Geistlichen zugefallen, wahrscheinlich des Domherrn Gilg (Egidius) Truchseß von Wetzhausen († 11. August 1503). [4] Über dessen Hinterlassenschaft aber hat das Domkapitel am 6. Juni 1506 mit Dr. Reyß Verhandlungen geführt. [5] Man wird nicht fehlgehen in der Annahme, dass sie den Verkauf des Hauses Zum Gabeler zum Gegenstand hatten.

Offenbar 1506/07 kaufte der Domprediger Johann Reyß das Haus Zum Gabeler, und zwar eigens zu dem Zweck, darin eine herberg für die haußarmen und elenden leüthen, die nicht mehr durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen konnten, einzurichten. Durch Ankauf des Eckhauses Nr. 14 „Zum kleinen Gabeler“ wurde 1534 die Pflege, die im Laufe der Zeit größere Zustiftungen erhielt, erweitert.

Am 23. März 1624 erhielt die Pflege „auf anhalten eines erbaren Rates der Stadt Würzburg“ den Namen „St. Gabriel“. Die Gabrielspflege, wie sie von nun an genannt wurde, wurde 1811 (im Rahmen der am 7. März 1811 von Großherzog Ferdinand von Würzburg beschlossenen Bildung der „Vereinigten Pflegen“ [6]) dem Bürgerspital einverleibt und die Häuser an einen Bürger für 3.500 Gulden verkauft.

In späteren Jahren befand sich in dem Fachwerkhaus aus dem 16. Jahrhundert unter anderem das Gasthaus „Zum Lindenbaum“. 1912 wurde am Eckhaus das Fachwerk freigelegt. Der Bau bestand bis zum Bombenangriff auf Würzburg am 16. März 1945.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

  1. Uraufnahme im geoportal.bayern.de/bayernatlas
  2. Staatsarchiv Würzburg, W.U. 17, 211. - Über die früheren Besitzer des Gablerhofs (Hörleingasse 14) und über die späteren Schicksale des Armenhauses vgl. Albert a.a.O. 39-43; ebenda Abbildung des Hofes als Titelbild
  3. Das um 1504 von der Würzburger Bürgerschaft dem Bischof übergebene Register, „darin angezeigt, wes Seinen Gnaden aus der steuer entzogen wirdet“, nennt unter den Gebäuden im Sanderviertel auch den Gablerhof: „Item der hof zum Gabler mitsampt einem zinshauß dobei gelegen, ist jungkher Hannsen Truchses“, Staatsarchiv Würzburg, Ldf. 20, 206. Dasselbe Verzeichnis im Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch 10, 375
  4. Über ihn August Amrhein, Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken, Würzburg, 33 (1890) 272, Nr. 1550
  5. Domherr Otto von Milz und Dr. Reyß haben „der Thruchses halben antwurt in 8 tagen zu geben zugesagt“, Staatsarchiv Würzburg, Würzburger Domkap.-Protokoll 1, 206; dazu am Rand die Bemerkung: „testament Truchses“. Die Regelung des Nachlasses war vordringlich geworden, weil inzwischen (im Mai 1507) auch Junker Hans Truchseß gestorben war. In den Steuerrechnungen der Stadt Würzburg, an die er für ein Grundstück im „Baumgarten“ Abgaben zu entrichten hatte, erscheint sein Name im Jahre 1505 zum letzten Mal, Stadtarchiv Würzburg, Steuerrechnung Nr. 9225, S. 124
  6. Bruno Rottenbach: 660 Jahre Bürgerspital. In: 15 Jahrhunderte Würzburg. Hrsg. von Heinz Otremba, Echter Verlag, Würzburg 1979, S. 268-280; S. 279b

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