Schönstheim
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Schönstheim ist eine ehemalige Ansiedlung nördlich der Stadt Röttingen.
Lage
Schönstheim lag in einem heute noch existierenden Waldstück zwischen Riedenheim, Oberhausen, Strüth und Röttingen westlich der heutigen Staatsstraße 2268.
Geschichte
1245 wird es Lehen des Stiftes Neumünster und in einer Urkunde der Hohenloher genannt, in der Bischof Hermann I. von Lobdeburg den jungen Propst Andreas von Hohenlohe in den Besitz des Stiftes einführt. Je acht Huben gehörten dem Würzburger Stift, die anderen acht dem Kloster Schönthal an der Jagst. Um 1295 wurden die Burg Schönstein und das östlich davon gelegene Dippach bzw. Diepach mit 16 Hofstellen wieder urkundlich erwähnt. Am 22. Juni 1345 verkaufte Graf Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim Burg und Teile der Siedlung an das Bistum Würzburg. In der Riedenheimer Dorfordnung von 1467 ist der Weiler nach Riedenheim eingepfarrt und auch dort zinspflichtig.
Namensherkunft
Der Name Schönstheim wurde im Laufe der Zeit auf das frühere Dorf und die Burg gemeinsam übertragen, früher hieß das Dorf Dippach.
Ende der Besiedelung
Der Grund des Wegzugs im 15. Jahrhundert liegt wohl in den Kriegswirren, von denen Schönstheim immer wieder heimgesucht worden war. Die Burg- und Dorfbevölkerung ließ sich ab 1437 in Riedenheim bzw. Röttingen nieder. Ab 1467 war die Siedlung unbewohnt. 1513 ist beschrieben, dass Schönstheim „jetzo eine Wüstung sei und haben dieselben Güter mehr teils die von Röttingen inne und widersetzen sich“ der Verpflichtung zur Bestellung zweier Schöffen für das Riedenheimer Gericht. 1629 sind aber noch zu Schönstheim Äcker im „Schloßgraben, im Burggut“ genannt und 1662 stand noch eine Ziegelhütte.
Religion
Die zuständige Kirche war die Michaelskapelle, ein Beneficium der Herren von Schönstheim. Schönstheim gehörte zum Pfarrsprengel von Riedenheim. Auch Klagesachen mussten die Schönstheimer an das Gericht Riedenheim bringen und beisteuern zum Unterhalt des Mesners, der im Nebenberuf zugleich Lehrer war und im Winter den Kindern das lesen und schreiben beibringen musste.
Gemeinde Schönstheim heute
Obwohl das Dorf Schönstheim seit über 500 Jahren nicht mehr existiert, wird dennoch jährlich am 2. Mai ein Bürgermeister gewählt. Schönstheim hat Grundbesitz mit insgesamt 301 Hektar Wald, der zur Teilfläche 03 „Herrenwald“ des FFH-Gebiets Stöckach, Lindach und Herrenwald gehört. Bewirtschaftet wird der Wald von einer Waldkörperschaft, die aus den 16 Huben hervorgegangen ist. Durch Realteilung, Kauf oder Erbschaft sind zurzeit etwa 190 Personen Eigentümer im Hubwald Schönstheim. Die Vertreter dieser Eigentümergemeinschaften bilden die Gemeinde Schönstheim. Die Schönstheimer wollten nicht eingemeindet werden. Aber ungefähr 1933 hat man sich dennoch mit Röttingen geeinigt. Jetzt gehört Schönstheim zu deren Gemarkung und bezahlt auch Grundsteuer. Dafür bekommen sie einen Verwaltungskostenzuschuss, da sie sich selbst verwalten, die Jagd selbst verpachten und die Wege unterhalten. Dafür erhalten sie aus dem städtischen Haushalt 38,45 Euro, seit 2022 55,50 Euro.
Heutige Zeugnisse
Heute zeugt noch die 1588 gefasste Quelle des Schlossbrunnengrabens und der 301 Hektar große Schönstheimer Wald vom einstigen Dorf und der Burg.
Siehe auch
Quellen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmäler in Röttingen, Nr. D-6-6425-0064
- Kurt Freudinger: Aus der Vergangenheit der Stadt Röttingen an der Tauber. A. Weltz Ochsenfurt 1954, S. 60 ff.
- Main-Post: „Eine Gemeinde ohne Einwohner, aber mit Bürgermeister: Schönstheim bei Röttingen feiert 555. Geburtstag“ (18. Mai 2022)
Weblinks
- Schönstheim auf tauberperle.de
- Süddeutsche Zeitung: „Dorf in Franken ohne Bürger“ (8. Mai 2014) inklusive Interview mit dem Schönstheimer Bürgermeister.
- Beutschlandfunk Kultur: „Bürgermeister eines Geisterdorfes“ (26. Mai 2015)
- Schönstheim im DenkmalAtlas 2.0
- Dippach im DenkmalAtlas 2.0
- Joh. Ev. Brandl: „Wüstungen im altwürzburgischen Amte Röttingen“ in „Archivalische Zeitschrift“ Bd. V (1880) S. 231 ff.