Pflasterzoll

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Tarife des Pflasterzolls am Zollhaus Steinbachtal

Der Pflasterzoll (auch Pflastergeld und Pflastermaut) war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit.

Geschichte

Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenem Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch für Lastkraftwagen und teilweise für Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreich Bayerns kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren.

Wie alle kommunalen Abgaben des Mittelalters entstand der Pflasterzoll aus Regalien [1] des jeweiligen Landesherrn. Er verlieh das Recht, Abgaben zu erheben, an Gemeinden, um sie für Leistungen zu belohnen oder allgemeine Aufgaben aus den Einnahmen zu finanzieren.

Pflasterzoll in Würzburg

Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 [2] wurde Würzburg für Fremde immer anziehender. Dies hatte hauptsächlich drei Gründe:

  • Würzburg war die Hauptstadt eines mittelgroßen Fürstentums, in der geistliche und weltliche Behörden konzentriert waren.
  • Würzburg hatte eine dominierende Marktstellung in einem Umland mit überwiegend landwirtschaftlicher Prägung und günstigen Verkehrsbedingungen.
  • Würzburg war Wallfahrtsort, Universitätsstadt, Gerichtsort sowie Festungs- und Garnisonsstadt.

Obwohl sich Würzburg als Haupt- und Residenzstadt empfand, verweilten die Würzburger Fürstbischöfe vor allem im 18. Jahrhundert immer öfter in anderen Schlössern (z.B. Schloss Veitshöchheim), noch mehr dann, wenn der Würzburger Fürstbischof zugleich Landesherr im Hochstift Bamberg war. Die Stadt musste sich dennoch auf die Bau- und Repräsentationswünsche des Fürstbischofs einstellen, was auch eine Frage des Geldes war. So schrieb der Magistrat 1692 an Fürstbischof Johann Gottfried von Guttenberg, dass das Stadtpflaster besonders in den Hauptgassen in einem ruinösen, ausgefahrenen und durchlöcherten Zustand sei. Man sei zwar bereit, das Pflaster aufgrund der Residenzeigenschaft der Stadt zu reparieren, fordert aber vom Landesherrn ein finanzielles Entgegenkommen.

Seit 1728 gab es Planungen für eine Umgestaltung des Marktes, unter Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn wurde Balthasar Neumann damit beauftragt, ein Barockgebäude am Unteren Markt zu errichten. Die Pflasterung der Stadt war durch eine Pflasterordnung Julius Echters bereits 1604 so geregelt worden, dass hierfür der Magistrat zuständig war. Als er 1686 seinen Anteil von einem Viertel an der Fleisch- und Brotakzise [3] an die Landesherrschaft verlor, liefen dem Magistrat die Kosten davon. Deshalb bat er 1699 im Interregnum das Domkapitel um Rückgabe dieser Einnahmen, jedoch ohne Erfolg. Ursprünglich sollte sich die Stadt an der Finanzierung der 1747 von Fürstbischof Anselm Franz von Ingelheim befohlenen Pflasterung des Residenzplatzes beteiligen, jedoch gelang es dem Magistrat Anselm Franz von der kritischen finanziellen Lage der Stadt zu überzeugen. Argumentiert wurde damit, dass der Residenzplatz außerhalb der eigentlichen Stadt liege. Die Hofkammer musste einspringen und so konnte der Residenzplatz und die Wege zur Residenz gepflastert werden. Abhilfe schuf erst Friedrich Karl von Schönborn als er dem Magistrat erlaubte, das Bürgergeld, das jeder Neubürger einmalig zahlen musste, um sechs Gulden zu erhöhen. Eine dauerhafte Finanzierung brachte der Pflasterzoll, der 1793 unter Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal eingeführt wurde.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Leo H. Hahn: Streiflichter zur Geschichte der Zellerau und der Stadt Würzburg. Mainpresse Zeitungsverlagsgesellschaft mbH & Co, Würzburg 1995, S. 84 ff., ISBN: 3-925232-16-8
  • Hans Rosenkopf: Die Entwicklung des Würzburger Stadthaushaltes von 1909 bis 1929/30. W. Scholl 1931
  • Herbert Schott: Fürstlicher Absolutismus und barocke Stadt. In: Geschichte der Stadt Würzburg. Band II. Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an Bayern 1814. Hrsg: Ulrich Wagner. Verlag Theiss, Stuttgart 2004, S. 178 ff., ISBN: 3-8062-1477-8
  • Maximilian Wertheimer: Der Pflasterzoll mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Würzburg. Dissertation an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität, Würzburg 1922

Erläuterungen und Hinweise

  1. Als Regalien (lat. iura regalia „königliche Rechte“) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.
  2. Als Westfälischer Friede wird die Gesamtheit der zwischen dem 15. Mai und dem 24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück geschlossenen Friedensverträge bezeichnet, die den Dreißigjährigen Krieg in Deutschland und zugleich den Achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg der Niederlande beendeten. Nähere Informationen zum Westfälischen Frieden bei Wikipedia [1].
  3. Die Akzise, auch Accise (lat./frz.) war eine indirekte Steuer, in der Regel eine Verbrauchssteuer beziehungsweise ein Binnenzoll. Akzisen wurden auf Grundnahrungsmittel (zum Beispiel Roggen, Weizen, Hopfen oder anderes Getreide beziehungsweise Mehl), auf Lebensmittel (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), Genussmittel (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt), auf Vieh oder auf den sonstigen Verbrauch erhoben. (Quelle: Wikipedia)
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