Naturwald

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Naturwälder bilden auf 10% der staatlichen Waldfläche Bayerns ein grünes Netzwerk von nutzungsfreien Wäldern.

Bedeutung

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus Art. 12a „Naturwaldreservate und Naturwaldflächen“ des Bayerischen Waldgesetzes. [1] In Naturwäldern kann sich die Waldnatur frei entwickeln. Eine forstwirtschaftliche Nutzung, also das Fällen von Bäumen um Holz zu ernten, findet auf diesen Flächen nicht statt. Das Waldgesetz sieht nur Ausnahmen zum Schutz von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern (Verkehrssicherung) und umliegenden Wäldern vor, z. B. um ein Übergreifen von Borkenkäferbefall zu verhindern. Neben ihrer Bedeutung für die Biodiversität sind diese Wälder vor allem für ein schonendes Naturerlebnis der Bevölkerung da. Zudem dienen Naturwälder auch als Referenz für eine natürliche Entwicklung der Wälder im Klimawandel ohne die Unterstützung forstlicher Maßnahmen, wie z. B. der Pflanzung klimatoleranter Baumarten.

Lage

Naturwälder sind offiziell durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus nur in Staatswäldern ausgewiesen und rechtlich geschützt. Längerfristig nicht bewirtschaftete Waldflächen existieren aber auch in Privat- und Kommunalwäldern (z. B. 15 Hektar im Kapellenholz (Estenfeld) oder 23,7 Hektar des Würzburger Stadtwalds im Naturschutzgebiet Naturwaldreservat Waldkugel).

Die Naturwaldflächen sind oft sehr kleinteilig ausgewiesen und können im BayernAtlas eingesehen werden. Größere Flächen in Stadt und Landkreis Würzburg sind:

Siehe auch

Quellen und Weblinks

Einzelnachweise

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