Landschaftsschutzgebiete in Stadt und Landkreis Würzburg

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Landschaftsschutzgebiet Volkenberg

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft besteht.

Bedeutung

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“ [1]

Liste der Landschaftsschutzgebiete

In Stadt und Landkreis Würzburg gibt es acht Landschaftsschutzgebiete.

Diese erstrecken sich teilweise auch in Nachbarlandkreise, berühren jedoch nicht das Stadtgebiet von Würzburg.

Angegeben sind die Nummer des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU), [2] die ehemalige Nummer in der Liste des Landratsamts Würzburg, [3] die Bezeichnung des Landschaftsschutzgebiets, die Fläche im Landkreis Würzburg, sowie ggf. die Fläche in angrenzenden Landkreisen.

Nr. LfU Nr. Lkr. Gebietsname Lkr. WÜ sonst. Lkr.
LSG-00050.01 LSG005 Thierbachtal 139,07 ha
LSG-00618.01 LSG002 Mainufer und Maintalhang bei Thüngersheim 115,17 ha 0,14 ha Main-Spessart
LSG-00619.01 LSG003 Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen 68,07 ha
LSG-00152.02 LSG003 Volkenberg 379,63 ha 0,69 ha Main-Spessart
LSG-00170.01 LSG008 Volkacher Mainschleife 1.154,94 ha 3.297,63 ha Kitzingen, 868,88 ha Schweinfurt
LSG-00261.01 LSG004 Ochsenfurter Forst und Hübnerholz 146,30 ha
LSG-00447.01 LSG006 LSG „Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder 2.864,42 ha 0,07 ha Neustadt an der Aisch
LSG-00453.01 LSG007 LSG „Polisina“ in den Gemarkungen Ochsenfurt und Frickenhausen am Main 58,68 ha 0,14 ha Kitzingen
Ehemaliges Landschaftsschutzgebiet „Maintallandschaft“ linksmainisch

Ehemalige Landschaftsschutzgebiete

Maintallandschaft

1956 wurde das 406 Hektar große Landschaftsschutzgebiet „Maintallandschaft“ zwischen dem Alandsgrund und Eibelstadt ausgewiesen. In den siebziger Jahren wurden bei der Weinbergsflurbereinigung in Randersacker viele Brachflächen, Trockenmauern und Steinrutschen beseitigt. Ferner bekam die Winzergemeinde eine Umgehungsstraße am Main. In der Nähe der Bundesautobahn 3 bauten die Randersackerer die Sonnenstuhlhalle. Dazu kamen Gewerbeaussiedlungen an der Straße nach Lindelbach. Auf der anderen Seite wurden vier neue Schutzgebiete eingerichtet, bei denen die Vorschriften wesentlich strenger sind: geschützter Landschaftsbestandteil Alandsgrund, Naturdenkmal Teufelskellergraben, Naturschutzgebiet Marsberg-Wachtelberg, geschützter Landschaftsbestandteil Hohenrotberg. Da die Ziele des Naturschutzes nicht erreicht wurden, wurde das Landschaftsschutzgebiet 2004 aufgehoben.

Auf der linken Mainseite steht gegenüber von Randersacker an einem Altwasserarm ein Schild, auf dem sich die verblichene Schrift „Landschaftsschutzgebiet“ noch erkennen lässt.

Maintalschutzlandschaft Thüngersheim

Die Ausgestaltung und der Zweck dieses Landschaftsschutzgebietes war nicht mehr in Gänze nachvollziehbar. [4] Das Schutzgebiet wurde in das neue Landschaftsschutzgebiet Mainufer und Maintalhang bei Thüngersheim überführt.

Landschaftsschutzgebiet Uferstreifen am Main

Die Ausgestaltung und der Zweck dieses Landschaftsschutzgebietes war nicht mehr in Gänze nachvollziehbar. [4] Insbesondere die Zusammenfassung mit dem Landschaftsschutzgebiet Volkenberg war sachfremd. Die Teilfläche wurde in ein eigenes Landschaftsschutzgebiet Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen überführt.

Siehe auch

Weblinks und Quellen

Einzelnachweise

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