Hohenrotberg (Randersacker)

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Der Hohenrotberg ist eine Anhöhe und ein geschützter Landschaftsbestandteil in der Gemarkung des Marktes Randersacker im Landkreis Würzburg.

Lage

Der Hohenrotberg mit 295 m über N.N. liegt südöstlich von Randersacker oberhalb der Weinlage Sonnenstuhl. Im geschützten Gebiet befindet sich das Naturdenkmal Pyramidenpappel und am nordwestlichen Rand der Sonnenstuhlturm.

Naturschutz

Das Areal mit einer Fläche von etwa 28 Hektar wurde am 22. Juli 1993 als geschützter Landschaftsbestandteil unter der Bezeichnung „Hohenrotberg“ ausgewiesen. [1] Das Gebiet trägt die Nummer LB052.

„Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, das Gebiet im Interesse des Naturhaushaltes, insbesondere wegen der Tier- und Pflanzenwelt, sowie zur Belebung des Landschaftsbildes zu erhalten. In dem Bereich dominiert als Hauptbestand ein flächiges, wärmeliebendes Gebüsch. Als Nebenbestände wechseln sich Kalkmagerrasen in verschiedener Ausprägung, Hecken und Gebüsche, Trockenrasen, Ranken und Altgrasfluren sowie Einzelgehölze und Initial vegetation ab. Ein großer Teil des Gebietes unterliegt dem Veränderungsverbot gem. Art. 6 d BayNatSchG. [2] Aufgrund des Strukturreichtums sowie der kleinäumig wechselnden Vegetationsformen bieten sich für die Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere für wärmebedürftige Arten, sehr günstige Lebensbedingungen an (Vorkommen von Reptilien, Rote-Liste-Arten). Zusätzlich sind ehemalige Entnahmestellen und Laubwaldbereiche vorhanden; diese sind in ihrer jetzigen Ausprägung (kleinstrukturiertes Relief, Trockenfragmente und Brachfiguren) zu sichern.“

Der etwa 100 m breite Streifen oberhalb der Weinberge wurde am 1. September 1997 unter den Biotopnummern 6225-0001 und 6226-0207 mit dem Hauptbiotoptyp „naturnahe mesophile Gebüsche“ kartiert. Die nördlich anschließenden Flächen sind als „mesophile Laubwälder“ eingeordnet (Biotopnummern 6225-0002 (13. September 1988) und 6226-0050 (31. August 1987)).

Siehe auch

Quellen und Weblinks

Erläuterungen und Einzelnachweise

  1. Amtsblatt des Landkreises Würzburg vom 21. Juli 1993, S. 67 f.
  2. Bayerisches Naturschutzgesetz: Gesetzlich geschützte Biotope (ab 1998 Art. 13e, seit 2011 Art. 23)

Kartenausschnitt

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