Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen
Das Landschaftsschutzgebiet Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen liegt am linken Mainufer und zieht sich von Zell a. Main über Margetshöchheim und Erlabrunn bis zur Landkreisgrenze zum Landkreis Main-Spessart.
Landschaftsschutzgebiet
Der Uferstreifen am Main wurde am 9. Februar 1968 als Landschaftsschutzgebiet „Mainufer und Volkenberg zwischen Zell a. Main und Zellingen“ ausgewiesen. [1] Die Ausgestaltung und der Zweck dieses Landschaftsschutzgebietes war nicht mehr in Gänze nachvollziehbar. [2] Daher wurde die alte Verordnung zum 1. November 2025 geändert und auf das Gebiet Volkenberg eingeschränkt. Gleichzeitig wurde eine neue Verordnung über das Schutzgebiet „Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen“ mit einer Fläche von etwa 68 Hektar erlassen. [3] Das Schutzgebiet erstreckt sich entlang des linken Mainufers von Flusskilometer 246,0 bei Zell a. Main bis zur Landkreisgrenze bei Flusskilometer 238,6. Auf der rechten Mainseite befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Mainufer und Maintalhang bei Thüngersheim.
Besonderer Schutzzweck
Zweck der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ist es,
- 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, sowie die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
- 2. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gebietes, einschließlich der kulturhistorischen Bedeutung sowie der besonderen Bedeutung für die Erholung zu erhalten.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Kreisverordnung vom 27.11.1967 veröffentlicht im Kreis-Amtsblatt Nr. 6 vom 9.2.1968
- ↑ Information des Umweltamts des Landkreises Würzburg vom 2. Januar 2023
- ↑ Verordnung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Mainufer und Volkenberg“ vom 27.11.1967 sowie zur Neufestsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Mainauen zwischen Zell a. Main und Zellingen“
