Karl Grünewald
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Dr. Karl Grünewald (* 29. Dezember 1911; † 23. Februar 1976) war Jurist und Makroökonom. Von 1948 bis 1949 bekleidete er kurzzeitig das Amt des Oberbürgermeister der Stadt Würzburg, später war er Landrat von Königshofen im Grabfeld.
Leben und Wirken
Grünewald wurde als Sohn des Bezirksschulrats Karl Grünewald in Soden, Bezirksamt Obernburg, geboren. Auf den Besuch der Oberrealschule Aschaffenburg folgte ein rechts- und wirtschaftswissenschaftliches Studium in München und Würzburg.
Berufliche und politische Tätigkeit bis 1945
Als Gerichtsreferendar war er am Amtsgericht Schöllkrippen tätig, danach am Oberlandesgericht Bamberg. Das Referendarsexamen legte er 1934 mit „gut“ ab. Bereits 1933 war Grünewald in die NSDAP eingetreten.
- Spessartbäu GmbH
Noch als Referendar gründete Grünewald 1936 die Spessartbräu GmbH. Bereits bei dieser soll es finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben haben, die im späteren Prozess als Vorgeschichte thematisiert wurden, jedoch strafrechtlich bereits verjährt waren. So soll das angegebenes Startkapital von 50.000 Reichsmark nicht real vorhanden gewesen und Schecks nicht geddeckt gewesen sein. Wegen Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz musste Grünewald aus der Gesellschaft wieder ausscheiden. Sie bestand dann auch nicht lange, die Kapitalgeber gingen letztlich leer aus. [1]
1938 erlangte Grünewald in Greifswald die juristische Doktorwürde. Bis 1939 wirkte er in der Abteilung für fachliche Fortbildung hauptamtlicher Mitarbeiter in der Reichsleitung des NS-Rechtswahrerbundes in Berlin. In dieser Zeit erlitt er eine Hirnhautentzündung, weshalb er nicht Soldat wurde. Laut eigener Aussage beeinträchtigte die Erkrankung ihn aber nicht wesentlich in seinen geistigen Fähigkeiten. [2]
Nach der Besetzung Polens wurde er nach Posen zum dortigen Oberverwaltungschef im Generalgouvernement Polen kommandiert. Dort wirkte er als Leiter der Abteilung Wirtschaft im Distrikt Lublin. 1941 wurde aus unbekannten Gründen ein Ehrengerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. Nach der Freilassung wurde er aber anstandslos als Anwalts- und Notariatsvertreter in Elbing verpflichtet (er vertrat zwei eingezogene Anwälte) und wurde Syndikus des Verkaufsverbands ost-westpreußischer Molkereien. Als Anwaltsassessor war Grünewald auch in Berlin und Warschau tätig.
- Osthandelsgesellschaft
In der Lubliner Zeit rief Grünewald die „Osthandelsgesellschaft“ ins Leben. Sie sollte polnische Betriebe mit Firmen im Reich in wirtschaftlichen Kontakt bringen. Auch hier schied Grünewald nach kurzer Zeit wieder aus. [3] Die Gesellschaft war später unter anderem Namen in Unterfranken tätig. [4]
- Letro
Als Rechtsanwaltsassessor tätig gründete Grünewald 1943 die „Letro-Gesellschaft für die Lebensmittelindustrie, Trocken- und Kältetechnik“ (Unternehmen zur Trocknung von Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln, Dachgesellschaft von 24 Firmen der Lebensmittelindustrie) mit Sitz in Berlin, die er dann auch leitete. Die verwendete Technik hatte Prof. Richard von der Heide erfunden, der auf Zureden Grünewalds als wissenschaftlicher Leiter in die Gesellschaft mit einstieg, sich aber später klar von Grünewalds Wirtschaftsweise distanzierte und sowohl im Spruchkammerverfahren als auch im späteren Prozess wegen Untreue gegen Grünewald aussagte. [5] In dem Prozess kam auch zur Sprache, dass es bei dieser Gesellschaft Manipulationen mit dem Stammkapital, ungedeckte Schecks und nichtgezahlte Sozialversicherungsbeiträge gegeben haben soll.
Noch vor Kriegsende verlegte Grünewald die Letro mit einem Teil ihren Anlagen nach Brücke (Landkreis Alzenau). 1944 wurde Grünewald noch zur Wehr eingezogen, setzte sich aber mit der Familie nach Alzenau ab. [6]
Nachkriegszeit
Im Januar 1946 wurde Grünewald von den Amerikanern verhaftet und in das Internierungslager Dachau eingeliefert. Von dort entfloh er jedoch nach einem Jahr und hielt sich bis zur Währungsreform bei Verwandten auf. [7] Mit dem Maschinenpark der Letro begann er die Herstellung von synthetischer Marmelade. Später erhielt die Schwiegermutter Grünewalds, Charlotte Becker, eine Beteiligung an der Firma. Nach der Währungsreform wechselt das Geschäftsfeld auf die Herstellung von Kunststeinen, womit seine Aktivitäten im Bausektor begannen. Die Firma lief ab diesem Zeitpunkt unter dem Namen „Baustoffwerke Becker & Co“. [8]
In Bayern sah Grünewald damals die Königstreuen wieder im Aufwind und er war an der Gründung der Bayernpartei beteiligt und als Kreisvorsitzender tätig. Er stellte sich dann als OB-Kandidat in Würzburg zur Verfügung. Das erste Spruchkammerverfahren in Aschaffenburg hatte ihn am 25. August 1948 als entlastet eingestuft, was notwendige Voraussetzung für eine Wahlfähigkeit zum Oberbürgermeister war.
Oberbürgermeister von Würzburg
Der Posten des Würzburger OB musste neu besetzt werden, da Hermann Hagen nach seiner Wahl im Juli 1948 das Amt aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten hatte. Noch zwei Tage vor der Abstimmung gaben CSU und Bayernpartei bekannt, dennoch wieder Dr. Hagen aufstellen und wählen zu wollen. [9] In der Sitzung wurde dann aber Dr. Grünewald von der Bayernpartei (die nur über drei eigene Sitze im Stadtrat verfügte) aufgestellt und die CSU als größte Fraktion schloss sich diesem Vorschlag an. Der damals in Aschaffenburg ansässige Grünewald wurde am 29. Oktober 1948 mit 23 von 41 Stimmen vom Stadtrat zum OB gewählt (alle Stimmen mit Ausnahme der SPD und KPD).
Obwohl Grünewald in einem Spruchkammerverfahren als entlastet eingestuft worden war, mehrten sich bereits im Dezember Fragen aus der Bevölkerung und dem Stadtrat nach Grünewalds Wirken in der NS-Zeit und Bedenken hinsichtlich seiner Amtsführung. Der Kassationshof im bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben hob schließlich den Entlastungs-Spruch der Spruchkammer Aschaffenburg auf und enthob am 11. Februar 1949 Grünewald wegen Fragebogenfälschung und Abgabe irreführender Erklärungen bei der Staatsanwaltschaft seines Amtes als OB. Ein erneutes Spruchkammerverfahren wurde angeordnet. Im Mai 1949 stufte ihn die Hauptkammer Ansbach als Mitläufer ein, mit der Begründung, er habe als Partei- und SA-Mitglied und durch seine diversen Tätigkeiten zwischen 1933 und 1945 die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus unterstützt. [10] Da Grünewald damit seine Wahlfähigkeit verlor und das Amt endgültig einbüßte, wählte der Stadtrat Franz Stadelmayer zum neuen OB.
In seiner dreimonatigen Amtszeit setzte Grünewald sich engagiert für den Wiederaufbau ein. Er regte aber auch an, einen Unterstützungsverein für politisch belastete ehemalige Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu gründen. Zudem hatte er sich bei Auftragsvergaben in Bauvorhaben über Beschlüsse des Stadtrats eigenmächtig hinweggesetzt, was im späteren Verfahren noch thematisiert werden sollte.
Baugesellschaften
Neben dem Betrieb „Baustoffwerke Becker & Co“ engagierte sich Grünewald als Gründer und Leiter zahlreicher Baugesellschaften die rechtlich eigenständig, jedoch intern stark verflochten waren (8 Firmen im Verlauf der Jahre 1949-51). Als Repräsentanten dienten teilweise Strohmänner, als Vertreter in den Gremien waren Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft teils ohne deren Wissen angegeben, auch eine ordentliche Buchführung lag nicht überall vor. Als Stammkapital der einzelnen Gesellschaften dienten teilweise Gelder, welche der Kronprinz-Rupprecht-Stiftung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus zugeflossen waren.
- Heimathilfe-Gesellschaft
Die Heimathilfe-Gesellschaft zum Wiederaufbau von Würzburg entstand noch während Grünewalds Amtszeit als OB. Sie wurde später von Dr. Wolpert einwandfrei geleitet. [11]
- Kronprinz-Rupprecht-Stiftung
Kronprinz-Rupprecht-Stiftung zum Wiederaufbau von Würzburg (gegründet 23. Mai 1949). Grünewald schlug dem Kronprinz anlässlich dessen 80. Geburtstags die Gründung dieser Stiftung vor und bekam seine Zustimmung. Gegenüber der Öffentlichkeit und in der Stiftungsurkunde wurde angegeben, dass der Kronprinz dafür 100.000 DM Stiftungskapital zur Verfügung stellen würde. Das entsprach jedoch nicht den Tatsachen. Grünewald startete die Stiftung ganz ohne finanzielle Mittel. Aber die vermeintliche Zusicherung des Kronprinzen ermöglichte es ihm, aus anderen Quellen Spenden und Zuschüsse zu erlangen. An „Geburtstagsspenden“ für den Kronprinzen gingen aus Kreisen der Verehrer des bayerischen Königshauses 18.000 DM ein, die dann das eigentliche Grundkapital bildeten. Zudem gab es auf die angeblich vorhandenen 100.000 DM Hypotheken, Mietvorauszahlungen und Staatsdarlehen. [12]
Die Stiftung entwickelte schnell eine rege Tätigkeit im Wohnungsbau, insbesondere im Frauenland. Die Projekte waren hauptsächlich aus Staatszuschüssen finanziert. Im Verlauf von zwei Jahren wurden 1000 Wohnungen mit einem Kostenaufwand von 10 Millionen DM errichtet. Staatliche Stiftungsgelder waren aber auch in die anderen Gesellschaften Grünewalds und in nicht-sozialgebundene Bauvorhaben geflossen. Auch wurden Ruinengrundstücke für 107.000 DM „auf Vorrat“ angekauft, ohne über weitere Planungen dazu zu verfügen. Des Weiteren flossen 130.000 DM an die Bayerische Handels- und Industrie GmbH, 96.000 an einen Privatbetrieb, 16.000 an die Pro Bavaria, 90.000 in einen Fabrikbau, [13] 250.000 als Darlehen an private Bauherren. [14] Im August 1950 ergab eine Prüfung der Kronprinz-Rupprecht-Stiftung ein Defizit von 1,2 Millionen DM.
Das veranlasste die Regierung von Unterfranken zur Intervention. Dr. Monglowski wurde zur Betreuung der Stiftung berufen und übernahm den Posten als geschäftsführender Vorstand. Grünewald schied im November aus der Stiftung aus und holte dafür den Geschäftsführer der Heimathilfe, Dr. Adalbert Wolpert, in den Vorstand. Weitere staatliche Darlehen von fast einer Million DM mussten zur Verfügung gestellt werden, um die halbfertiger Bauten der Kronprinz-Rupprecht-Stiftung zu vollenden. Anfang 1952 wies die Stiftung immer noch Bauschulden von 386.000 DM auf.
- Pro-Bavaria-Landesstiftung
Die Pro-Bavaria-Landesstiftung e.V. zum Wiederaufbau Bayerns gründete Grünewald Mitte 1949. Bei der Anmeldung am Registergericht gab er den Bundesfinanzminister und einen Bundestagsabgeordneten als Vorstand an, jedoch hatte gar keine Vorstandswahl stattgefunden. Einem „Kuratorium“ gehörten angeblich weitere hochgestellte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft an, die davon aber keine Kenntnis hatten. 1952 entzog der Stadtrat München der Pro Bavaria aufgrund der zahlreicher Satzungsverstöße die Rechtsfähigkeit. [15]
Zur Pro-Bavaria gehörten noch diese Tochtergesellschaften: Pro-Bavaria-Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (gegründet 27. Mai 1951), Pro-Bavaria-Verlags-GmbH (gegründet 27. Juli 1950).
Weitere Gesellschaften mit aktiver Beteiligung Grünewalds waren u.a. [16]:
- Baustoffhandlung Dr. Christoph, Würzburg (gegründet Dezember 1949)
- Bayerische Handels- und Industrie GmbH (gegründet 13. März 1950). Die 25%ige Anzahlung auf das Stiftungskapital soll aus zweckentfremdeten Mitteln der Kronprinz-Rupprecht-Stiftung geleistet worden sein. Als diese und eine weitere Gesellschaft vor dem Bankrott standen soll Grünewald dennoch weiter Stiftungsgelder in diese investiert haben. Insgesamt soll die Kronprinz-Rupprecht-Stiftung dadurch einen Verlust von 225.000 DM erlitten haben.
- Bauunternehmung Albert Leistner (gegründet Sommer 1950)
Die Buchführung in allen Gesellschaften wurde im späteren Prozess als sehr undurchsichtig beschrieben. Kritik an seiner Geschäftsführung wies Grünewald aber stets zurück und begründete alle Negativschlagzeilen und Finanzprobleme seiner Gesellschaften mit Angriffen aus politischen Gründen auf seine Person. Bis auf die Kronprinz-Rupprecht-Stiftung und die Heimathilfe waren alle Gesellschaften zur Zeit der Anklageerhebung bereits liquidiert oder im Prozess der Liquidation. [17]
Prozess 1952/53
Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob 1952 Anklage gegen Karl Grünewald. Beschuldigt wurde er der schweren passiven Bestechung, der fortgesetzten Untreue, der Anstiftung zum Kapitalerhöhungsschwindel, der Anstiftung zur Konkursverzögerung und zweier Vergehen gegen das Sozialversicherungsgesetz. [18] Die Anklagepunkte bezogen sich auf seine Amtszeit als OB sowie auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer von acht durch ihn gegründeten Gesellschaften des sozialen Wohnungsbaus.
- Passive Bestechung
Hinsichtlich der passiven Bestechung ging es um die Vergabe einen Bauauftrag in Höhe von 854.000 DM an die Firma Göbel & Co (Wohnbauten im Karree Maillinger-, Rotenhan-, Scharnhorst- und Wörthstraße). Geldliche Gegenleistungen an die Baufirma Becker & Co standen nach der Anklage in Zusammenhang damit.
Das Angebot von Göbel & Co lag etwa 40.000 DM über dem günstigsten Anbieter und Baurat Schlick beantragte, das günstigere Angebot anzunehmen. Zwischenzeitlich hatte sich der Hauptausschuss des Stadtrats bereits für Göbel & Co ausgesprochen. Rechtsrat Lederer empfahl in einem Gutachten, die Ausschreibung aufzuheben.
Letztlich stimmte Grünewald eigenmächtig, ohne Beratung mit den Fachgremien und ohne Befragen oder Informieren des Stadtrats der Vergabe an Göbel zu und setzte den Generalauftrag an den Bauunternehmer durch seine Unterschrift in Kraft. Gleichzeitig verschwand aus dem Vertrag eine Klausel, nach welcher der Bauunternehmer eine Sicherheit von 40.000 DM hätte stellen müssen.
Ein Mitgesellschafter von Göbel & Co war Maximilian Stapf, ein Freund Grünewalds, der sich nach Zeugenaussagen auch gebrüstet hatte, Grünewald durch Umstimmen der CSU-Stadträte zu seinem Amt als OB verholfen zu haben. Nach der Vergabe des Bauauftrags flossen laut Anklage auf Drängen Grünewalds insgesamt 9000 DM von Zapf an die Firma Becker & Co. Grünewald sagte dann im Prozess aus, während seiner OB-Zeit nichts mit der Baustoff-Firma seiner Frau und seiner Schwiegermutter zu tun gehabt zu haben. [19] Die Zahlung sei ein Vorschuss für spätere Baustofflieferungen gewesen. OB Stadelmayer sagte als Sachverständiger aus, dass Grünewald in dieser Konstellation (er bzw. Familienmitglieder könnten von der Auftragsvergabe profitieren) gar nicht den Vorsitz in der Angelegenheit hätte führen dürfen. Keinesfalls hätte die Entscheidung eigenmächtig durch den damaligen OB fallen dürfen.
- Weitere Anklagepunkte
Die weiteren Punkte bezogen sich auf die acht Gesellschaften des Bauwesens, die Grünewalds gegründet hatte und die teilweise auch von ihm geleitet wurden.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Grünewald, staatliche Gelder im sechsstelligen Bereich - die für den sozialen Wohnungsbau zuerkannt waren - in andere Bauvorhaben und Verwendungen abgezweigt zu haben. Seine mangelhafte Geschäftsführung hätte die Kronprinz-Rupprecht-Stiftung im August 1950 in eine Verschuldung von 1,2 Millionen DM geführt.
Größere Summen staatlicher Gelder sollen während dessen in Grünewalds private Betriebe gelangt sein. Zudem soll Grünewald aus Stiftungsgeldern eigenmächtig Darlehen an bauwillige Privatleute vergeben haben. Etwa 30.000 DM wurden für die aufwändige Sanierung von repräsentativen Geschäftsräumen in der Residenz verwendet. Als die Regierung von Unterfranken intervenierte, waren zahlreiche Wohnblocks erst halb fertig. Der Staat musste dann mit Darlehen von rund einer Million Mark einspringen, um die laufenden Bauvorhaben abschließen zu können.
Der Anklagepunkt der verschleppten Konkursanmeldung bezog sich auf die von Grünewald gegründete Bayerischen Handels- und Industrie GmbH. Dieser soll er trotz des absehbaren Konkurses noch hohe Summen aus der Kronprinz-Rupprecht-Stiftung zugeleitet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich 3 Jahre Gefängnis- und 12.000 DM Geldstrafe, da Grünewald in allen Anklagepunkten schuldig sei. Der Anwalt Grünewalds forderte einen Freispruch in allen Punkten. Grünewald selbst sah die gesamte Anklage als gegenstandslos an. Er habe lediglich einzelne Fehler gemacht und nur in der Absicht gehandelt, Würzburg schnell zu vielen Wohnungsbauten zu verhelfen. Da Urteil im Mai 1953 lautete ein Jahre Gefängnis auf Bewährung sowie 4.000 DM Geldstrafe.
Nach Revision wurde das Urteil im April 1954 durch den Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben und nochmals an das Landgericht Würzburg verwiesen. Später wurde der neuerliche Prozess ohne Urteil eingestellt.
Landrat im Grabfeld
Das oben ausgeführte Verfahren schwebte bereits seit 1951, dennoch ließ sich Grünewald als Kandidat für die Landratswahl in Königshofen aufstellen und wurde am 7. Mai 1952 gewählt. Die CSU erhob Einspruch gegen die Wählbarkeit von Grünewald, zog diesen aber wieder zurück, da sich Grünewald zwischenzeitlich bewährt hätte. Die Regierung von Unterfranken stellte aber von Amts wegen die Nichtwählbarkeit Grünewalds fest, da er die gesetzlichen Vorbedingungen nicht erfüllte. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte daraufhin die Wahl Grünewalds zum Landrat für ungültig. Sein Stellvertreter übernahm die Geschäfte.
Es gab in der Folge unterschiedliche Ansichten darüber, ob sich Grünewald zwischenzeitlich durch „Bewährung im Amt“ den Status der Wählbarkeit erworben hätte. Die CSU entzog ihm im Dezember 52 schließlich das Vertrauen wegen des schwebenden Verfahrens. Eine Neuwahl im Königshofen fand am 11. Januar 1953 statt. Grünewald wurde von der Bayernpartei erneut aufgestellt und von der Freien Wählergemeinschaft unterstützt. Die Regierung von Unterfranken blieb aber bei der Feststellung der Nichtwählbarkeit, da für eine Bewährung eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung vorausgesetzt wurde, die Grünewald nicht vorweisen konnte. Außerdem könne auf Grund des schwebenden Verfahrens (passive Bestechung und Untreue) eine Bewährung noch nicht als gegeben angesehen werden.
Aus der Nachwahl im Januar 1953 ging Grünewald jedoch wieder als Sieger hervor (68% der gültigen Stimmen) wobei CSU und BHE mit eigenen Kandidaten angetreten waren. Die Regierung von Unterfranken erklärte die Wahl im März 53 aus oben genannten Gründen wiederum für ungültig. [20] In Erwartung einer baldigen rechtlichen Klärung blieb Grünewald jedoch zunächst im Amt.
Bis 1958 siedelte er in seinem Kreis etliche Unternehmen an, schuf damit 500 neue Arbeitsplätze, ließ 455 Wohnungen bauen, drei Dorfgemeinschaftshäuser und neun Schulen, außerdem Straßen für zwei Millionen Mark.
Amtsenthebung
Wegen des dringenden Verdachts des Betrugs und der Untreue wurde Grünewald im Juli 1958 vorläufig amtsenthoben, zunächst bis zum regulären Ende der Amtszeit (17. Januar 1958). Parallel lief noch ein Dienststrafverfahren in Würzburg gegen ihn. Die Geschäfte des Landrats übernahm sein Stellvertreter Kammhuber. Grünewalds Bezüge wurde um die Hälfte gekürzt.
Die neuen Vorwürfe betrafen seine Amtsführung und seine finanziellen Aktivitäten im Zeitraum 1956-58, also während seiner Amtszeit als Landrat. Die Kontrolle des Prüfungsverbandes der bayerischen Sparkassen hatte ergeben, dass Grünewald - selbst Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse - sein Konto um 70.000 DM überzogen hatte, wobei nur für einen Teil des Kredits Sicherheiten vorlagen. Das Geld floss in den Ankauf eines Bauernhofs, den Grünewald zu einer Fremdenpension umbauen ließ. Da er ohne finanziellen Rückhalt auch noch Grundstücke und Landmaschinen zugekauft hatte, stand er bei diversen Firmen zudem mit rund 30.000 DM in der Schuld. Den damaligen Sparkassendirektor soll er mehrfach verleitet haben, seine ungedeckten Schecks einzulösen. Auch bezüglich der Einbehaltung von Lohnsteuer gab es Vorwürfe.
Viele Königshöfer und Grabfelder Bürger standen dennoch offensiv zu ihrem Landrat und kritisierten die Regierung von Unterfranken massiv für ihr Vorgehen. So wurde Grünewald bei den Neuwahlen am 11. Januar 1958 trotz der Suspendierung mit 50,7% der Stimmen wiedergewählt. Da sich aber die Anschuldigungen zwischenzeitlich nicht geändert hatten, suspendierte die Regierung ihn weiterhin.
Die große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt erhob schließlich Anklage wegen Verleitung von Untergebenen zur Untreue, wegen Abgabe einer falschen Erklärung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber einem Kreditinstitut, wegen zweier Vergehen der Untreue und vier Vergehen des Betrugs. [21] Das Verfahren wurde von heftigen Protesten aus dem Grabfeld begleitet. Der Staatsanwalt forderte 11 Monate Gefängnis und 1000 DM Geldstrafe. Das Urteil lautete aber mangels Beweisen auf Freispruch für Grünewald uns seine beiden Mitangeklagten; woraufhin die Staatsanwaltschaft Revision einlegte, da das Urteil aus ihrer Sicht „wesentliche Rechtsirrtümer und Widersprüche“ enthielt. [22]
Die Regierung sah die Aufhebung der Suspendierung noch nicht als gerechtfertigt an, auch weil einige Anschuldigungen im Dienstrecht gar nicht Teil des Strafprozesses gewesen waren. Es wurde eine gründliche Prüfung nach dem Dienststrafrecht in die Wege geleitet. Grünewald machte selbst lange keinen Gebrauch von seiner Möglichkeit, die Aufhebung der Suspendierung zu beantragen. Als der Antrag doch noch erfolgte, entschied Dienststrafkammer Würzburg im Dezember 1959, die Amtsenthebung aufrecht zu erhalten, da in dienststrafrechtlicher Hinsicht noch nicht über die zur Last gelegten Verfehlungen entschieden war. Zwischenzeitlich war Grünewald als Syndikus einer Coburger Spedition tätig.
Die Revision führt zu einer Aufhebung des Freispruchs durch den Bundesgerichtshof. Im erneuten Verfahren wurde Grünewald am 18. Dezember 1959 wegen fortgesetzter Verleitung zur Untreue zu 4 Monaten Gefängnis und 1000 DM Geldstrafe verurteilt. In der Begründung hieß es, Grünewald habe die Dienststellung als Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse ausgenutzt und die Sparkasse verleitet, ihr einen Kredit von 66.900 DM zu geben, der erst nachträglich abgesichert wurde. [23]
Die Mitangeklagten erhielten Geldstrafen. Gegen dieses Urteil legten Grünewald und die beiden Mitangeklagten Revision ein. Das Urteil wurde wegen Verfahrensmängeln durch den Bundesgerichtshof wiederum aufgehoben (31. Mai 1960) und nun an das Landgericht Bamberg verwiesen. Zu klären war nun, ob durch die Kreditgewährung eine Vermögensgefährdung der Sparkasse vorgelegen hatte und ob Grünewald zur Untreue verleitet hatte. Das Urteil am 27. April 1961 bestätigte den Freispruch mangels Beweisen für Grünewald und die beiden Mitangeklagten. Begründung: Es habe lediglich eine Übertretung der Sparkassenordnung vorgelegen und es sei kein Beweis für die Vermögensgefährdung erbracht worden. Nach Rückzug einer erneuten Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil im Juli 1961 rechtskräftig.
Im September 1967 fand eine Verhandlung vor der Bayerischen Dienststrafkammer Würzburg statt. Grünewald wurde eine „zum Teil ungewöhnliche Geschäftsführung“ vorgeworfen. Dadurch habe er dem Landkreis unnötige Kosten verursacht. Auch habe er wichtige Entscheidungen ohne Hinzuziehen des Kreistags eigenmächtig getroffen. Finanzielle Nutznießer der Entscheidungen seien immer mittellose Unternehmen gewesen. [24]
Im September 1967 wurde Grünewald zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt und musste für 15 Monate auf ein Zehntel seines Gehalts verzichten. Nach der Urteilsbegründung hatte er bei Baumaßnahmen eine Überziehung des festgesetzten Kassenkredits von 80.000 DM um das Doppelte geduldet, Dienstfahrzeuge und eine Planierraupe ohne entsprechenden Beschluss angeschafft, 43.000 DM zum Straßenbau zugewiesen ohne es im Haushaltsplan aufzuführen und Sparkassenangestellte zu pflichtwidrigem Verhalten veranlasst. [25] Der Richter bescheinigte Grünewald in seinen Ausführungen eine „krasse Missachtung der Eigenverantwortung der kommunalen Selbstverwaltungsorgane“ sowie einen „beängstigenden Mangel an innerer Bereitschaft bei Dr. Grünewald, seine Vorstellungen in Beziehung zum geltenden Recht zu bringen.“ Zu Grünewalds Gunsten wurde sein erfolgreiches Bemühen um einen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung des Landkreises berücksichtigt.
Posthume Würdigung
Nach ihm wurde 1977 die neue Realschule in Bad Königshofen/Grabfeld benannt.
Pressespiegel
- Main-Post: „Würzburgs neuer Oberbürgermeister“ (30. Oktober 1948)
- Main-Post: „Oberbürgermeister Dr. Grünewald beantwortet Fragen der MP“ (6. November 1948)
- Main-Post: „Der Würzburger Stadtrat vor neuen Aufgaben“ (18. November 1948)
- Main-Post: „,Schalten Sie sich in die Verwaltung ein!’“ (14. Dezember 1948)
- Main-Post: „Untersuchungsverfahren gegen städtische Beamte“ (18. Dezember 1948)
- Main-Post: „Gefährlicher Kurs in Würzburg“ (5. Februar 1949)
- Main-Post: „Oberbürgermeister Dr. Grünewald antwortet dem „Telegraf““ (5. Februar 1949)
- Main-Post: „Eine außerordentliche Sitzung des Würzburger Stadtrates“ (5. Februar 1949)
- Main-Post: „Zum Fall Grünewald“ (15. Februar 1949)
- Main-Post: „Regierungserklärung zum Fall Dr. Grünewald“ (19. Februar 1949)
- Main-Post: „Kundgebung der Bayernpartei in Würzburg“ (22. Februar 1949)
- Main-Post: „Ein Antrag an das Sonderministerium“ (24. Februar 1949)
- Main-Post: „Verfahren wurde nicht eingestellt“ (14. April 1949)
- Main-Post: „Dr. Grünewald vor der Hauptkammer Ansbach“ (26. April 1949)
- Main-Post: „Der Ankläger: Dr. Karl Grünewald ist Hauptschuldiger“ (30. April 1949)
- Main-Post: „Beweisaufnahme im Fall Dr. Grünewald abgeschlossen“ (3. Mai 1949)
- Main-Post: „Offene Fragen an die Stadtverwaltung“ (5. Mai 1949)
- Main-Post: „Umfangreiche Spruchbegründung der Hauptkammer“ (7. Mai 1949)
- Main-Post: „Bürgerversammlung im Kino“ (10. Mai 1949)
- Süddeutsche Zeitung: „Grünewald wurde Mitläufer“ (10. Mai 1949)
- Main-Post: „Die Bürgerversammlung in Würzburg“ (14. Mai 1949)
- Main-Post: „Kronprinz Rupprecht stiftet Wohnungen“ (28. Juni 1949)
- Main-Post: „Berufungsverhandlung Dr. Grünewald“ (23. Juli 1949)
- Main-Post: „Personalveränderung bei der Kronprinz-Rupprecht-Stiftung“ (28. August 1950)
- Main-Post: „Zahlungsengpaß nicht Zahlungsschwierigkeiten“ (28. August 1950)
- Main-Post: „Regierungserklärung zum Fall Dr. Grünewald“ (28. September 1950)
- Main-Post: „Dr. Grünewald nimmt Stellung“ (30. September 1950)
- Main-Post: „Dr. Grünewald führt Beschwerde“ (9. Mai 1952)
- Main-Post: „Anklage gegen Dr. Grünewald erhoben“ (4. Juni 1952)
- Main-Post: „Dr. Grünewald und die Geburtstagsgeschenke des Kronprinzen“ (6. Juni 1952)
- Süddeutsche Zeitung: „Staatsanwalt contra Pro-Bavaria“ (6. Juni 1952)
- Main-Echo: „Anklageschrift gegen Dr. Karl Grünewald: 32 Seiten“ (Juni 1952)
- Main-Post: „Morgen keine Wahl im Grabfeld“ (5. Juli 1952)
- Münchner Merkur: „Grünewalds merkwürdige Geschäfte“ (6. Juli 1952)
- Der Volkswille: „Würzburgs Fall Dr. Grünewald wird aufgerollt“ (6. Juli 1952)
- Fränkischer Volksfreund: „Dr. Grünewald und der Kronprinz“ (6. Juli 1952)
- Main-Post: „CSU zieht Wahlanfechtung zurück“ (6. Oktober 1952)
- Main-Post: „Zurücknahme des Einspruchs auf Entscheidung ohne Belang“ (7. Oktober 1952)
- Main-Post: „Nochmals neuer Termin“ (10. Oktober 1952)
- Fränkisches Volksblatt: „Entscheid Grünewald verschoben“ (11. Oktober 1952)
- Fränkisches Volksblatt: „Dr. Grünewald zieht Berufung zurück“ (12. November 1952)
- Main-Post: „CSU rückt von Dr. Grünewald ab“ (10. Dezember 1952)
- Fränkisches Volksblatt: „In näherer Zukunft nicht wählbar“ (18. Dezember 1952)
- Main-Post: „Dr. Grünewald soll wieder kandidieren“ (19. Dezember 1952)
- Fränkisches Volksblatt: „Dr. Grünewald Landratskandidat der BHE“ (22. Dezember 1952)
- Main-Post: „67,8 % für Dr. Grünewald“ (12. Januar 1953)
- Die Neue Zeitung: „Ehemaliger Oberbürgermeister vor Gericht“ (16. März 1953)
- Main-Post: „Am 27. April Verhandlung gegen Dr. Grünewald“ (17. März 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Landratswahl in Königshofen ungültig“ (27. März 1953)
- Main-Post: „Wieder Neuwahl in Königshofen“ (30. März 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Dr. Grünewald hat sich nicht bewährt“ (30. März 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Drei Wochen Grünewald-Prozeß?“ (22. April 1953)
- Fränkischer Volksfreund: „Wohnungsbau endet vor dem Richter“ (22. April 1953)
- Süddeutsche Zeitung: „Grünewalds Gründerjahre vor Gericht“ (23. April 1953)
- Main-Post: „Montag beginnt der Grünewald-Prozeß“ (25. April 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Landrat Dr. Karl Grünewald vor den Richtern“ (28. April 1953)
- Münchner Merkur: „Dunkle Geschäfte mit Kronprinz-Rupprecht-Stiftung“ (28. April 1953)
- Main-Post: „Dr. Grünewald und seine wirtschaftlichen Fehlgriffe“ (28. April 1953)
- Die neue Zeitung (München): „Verhandlung gegen Grünewald eröffnet“ (29. April 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Von den Rechten und Pflichten eines Stadtoberhauptes“ (29. April 1953)
- Main-Post: „Das Sachverständigen-Gutachten Dr. Stadelmayers“ (29. April 1953)
- Fränkischer Volksfreund: „Wechselvoller Lebenslauf“ (29. April 1953)
- Main-Post: „,Alle Gelder kamen in einen Topf’“ (30. April 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Die bayerischen Gründerjahre des Dr. Grünewald“ (30. April 1953)
- Main-Post: „Möbel und Fußball als Gehaltsteilzahlung“ (1. Mai 1953)
- Münchner Merkur: „Zeugenaussagen entlasten Grünewald“ (5. Mai 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „,Es ständen dreimal so viele Häuser...’“ (5. Mai 1953)
- Main-Post: „Spenden, die keine Spenden waren“ (5. Mai 1953)
- Main-Post: „Keine Überhöhung der Baudarlehen“ (6. Mai 1953)
- Main-Post: „,Baustopp der Regierung brachte das Ende’“ (6. Mai 1953)
- Fränkischer Volksfreund: „Wer hat die Stiftung „abgewürgt“?“ (6. Mai 1953)
- Main-Post: „Spärliche Unterlagen, unsichere Zeugen“ (7. Mai 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Die Staatsdarlehen waren nicht überhöht“ (7. Mai 1953)
- Mainpost: „Wie ein Hasardeur mit fremdem Geld gespielt“ (13. Mai 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Die Plädoyers im Grünewald-Prozeß“ ((13. Mai 1953)
- Main-Echo: „Staatsanwalt spricht von einem Hasardeur“ (13. Mai 1953)
- Münchner Merkur: „Drei Jahre Gefängnis für Grünewald gefordert“ (15. Mai 1953)
- Main-Post: „,Würzburg weiß, daß ich das Beste wollte’“ (15. Mai 1953)
- Fränkischer Volksfreund: „Plädoyers im Grünewald-Prozeß“ (15. Mai 1953)
- Schwäbische Landeszeitung: „Ein Jahr Gefängnis für Grünewald“ (18. Mai 1953)
- Fränkisches Volksblatt: „Ein Jahr Gefängnis mit Probezeit für Dr. Grünewald“ (18. Mai 1953)
- Die neue Zeitung (München): „Ehemaliger Oberbürgermeister vor Gericht“
- Main-Post: „Nochmals Grünewald-Prozeß“ (15. April 1954)
- Fränkisches Volksblatt: „Grünewaldprozeß wird erneut aufgerollt“ (15. April 1954)
- Fränkischer Volksfreund: „Noch einmal Grünewald-Prozeß“ (17. April 1954)
- Main-Post: „Landrat Dr. Grünewald amtsenthoben“ (9. Juli 1958)
- Fränkischer Volksfreund: „In Sachen Landrat Dr. Grünewald“ (21. Juli 1958)
- Fränkisches Volksblatt: „Dr. Grünewald fühlt sich unschuldig“ (10. Juli 1958)
- Main-Post: „Dr. Grünewald: „sehe mit Ruhe entgegen““ (11. Juli 1958)
- Main-Post: „Dr. Grünewald unter Anklage“ (17. November 1958)
- Fränkisches Volksblatt: „Dr. Grünewald wird angeklagt“ (17. November 1958)
- Main-Post: „Dr. Grünewald bewegt die Gemüter“ (13. Januar 1959)
- (...) Landesleitung (Augsburg): „Nach dem Wahlsieg auf die Anklagebank“ (15. Januar 1959)
- Fränkisches Volksblatt: „Dr. Grünewald erneut suspendiert“ (22. Januar 1959)
- Main-Post: „Optimist Dr. Grünewald vor Gericht“ (28. Januar 1959)
- Main-Post: „Freispruch für Grünewald“ (30. Januar 1959)
- Zeitung: „Dr. Grünewald Sieger des Tages“ (1959)
- Main-Post: „Betrifft: Sparkasse und Finanzamt“ (3. Februar 1959)
- Main-Post: „Gegen die weitere Suspendierung“ (6. Februar 1959)
- Main-Post: „Die Regierung antwortet“ (7. Februar 1959)
- Main-Post: „Heute Protestkundgebung“ (4. April 1959)
- Main-Pist: „,Wir werden auf Dr. Grünwald nie verzichten’“ (4. April 1959)
- Main-Post: „Keine Chance für Dr. Grünewald?“ (8. April 1959)
- Main-Post: „Strafrecht und Dienstrecht zweierlei“ (8. April 1959)
- Main-Post: „Dr. Grünewald ist anderer Meinung“ (16. April 1959)
- Main-Post: „Neuer Prozeß gegen Dr. Grünewald“ (31. Oktober 1959)
- Main-Post: „Dr. Grünewald bleibt suspendiert“ (10. Dezember 1959)
- Main-Post: „Dr. Grünewalds Wortgefecht“ (16. Dezember 1959)
- Fränkischer Volksfreund: „Gefängnis mit Bewährung für Landrat Dr. Grünewald“ (21. Dezember 1959)
- Zeitung: „Bundesgerichtshof hebt Grünewald-Urteil auf“ (1. Juni 1960)
- Fränkisches Volksblatt: „Urteil gegen Dr. Grünewald aufgehoben“ (1. Juni 1960)
- Zeitung: „Jetzt verhandelt Landgericht Bamberg“ (11. Juni 1960)
- Main-Post: „Die Regierung und Dr. Grünewald“ (26. April 1961)
- Main-Post: „Staatsanwalt beantragt Gefängnis“ (27. April 1961)
- Fränkisches Volksblatt: „Dreimal Freispruch im Grünewald-Prozeß“ (28. April 1961)
- Die Zeit: „Die Leiden des Dr. Grünewald“ (5. Mai 1961)
- Fränkisches Volksblatt: „Der Freispruch wird rechtskräftig“ (14. Juli 1961)
- Fränkisches Volksblatt: „Vor der Dienststrafkammer“ (1. September 1967)
- Main-Post: „Allzu autoritär im Dienst“ (7. September 1967)
- Fränkisches Volksblatt: „Landrat wurde verurteilt“ (7. September 1967)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Fränkischer Volksfreund: „Dr. Grünewald und der Kronprinz“ (6. Juni 1952)
- ↑ Fränkisches Volksblatt: „Landrat Dr. Karl Grünewald vor den Richtern“ (28. April 1953)
- ↑ Fränkischer Volksfreund: „Dr. Grünewald und der Kronprinz“ (6. Juni 1952)
- ↑ Main-Echo: „Anklageschrift gegen Dr. Karl Grünewald: 32 Seiten“ (Juni 1953)
- ↑ Die neue Zeitung: „Verhandlung gegen Grünewald eröffnet“ (29. April 1953)
- ↑ Fränkisches Volksblatt: „Landrat Dr. Karl Grünewald vor den Richtern“ (28. April 1953)
- ↑ Fränkisches Volksblatt: „Landrat Dr. Karl Grünewald vor den Richtern“ (28. April 1953)
- ↑ Die neue Zeitung (München): „Ehemaliger Oberbürgermeister vor Gericht“
- ↑ Main-Post: „Dr. Hagen wieder Kandidat?“ (28. Oktober 1948)
- ↑ Main-Post: „Umfangreiche Spruchbegründung der Hauptkammer“ (7. Mai 1949)
- ↑ Main-Echo: „Anklageschrift gegen Dr. Karl Grünewald: 32 Seiten“ (Juni 1953)
- ↑ Die Neue Zeitung: „Ehemaliger Oberbürgermeister vor Gericht“ (16. März 1959)
- ↑ Münchner Merkur: „Dunkle Geschäfte mit Kronprinz-Rupprecht-Stiftung“ (28. April 1953)
- ↑ Mainpost: „Stiftungsgelder flossen in andere Kanäle“ (6. Juni 1952)
- ↑ Münchner Merkur: „Dunkle Geschäfte mit Kronprinz-Rupprecht-Stiftung“ (28. April 1953)
- ↑ Main-Echo: „Anklageschrift gegen Dr. Karl Grünewald: 32 Seiten“ (Juni 1953)
- ↑ Main-Echo: „Anklageschrift gegen Dr. Karl Grünewald: 32 Seiten“ (Juni 1953)
- ↑ Die Neue Zeitung: „Verhandlung gegen Grünewald eröffnet“ (29. April 1953)
- ↑ Main-Post: „Dr. Grünewald und seine wirtschaftlichen Fehlgriffe“ (28. April 1953)
- ↑ Fränkisches Volksblatt: „Landratswahl in Königshofen ungültig“ (27. März 1953)
- ↑ Mainpost: „Dr. Grünewald unter Anklage“ (17. November 1958)
- ↑ Mainpost: „Keine Chance für Dr. Grünewald“ (8. April 1959)
- ↑ Zeitung: „Jetzt verhandelt Landgericht Bamberg“ (11. Juni 1959)
- ↑ Fränkisches Volksblatt: „Vor der Dienststrafkammer“ (1. September 1961)
- ↑ Volksblatt: „Landrat wurde verurteilt“ (7. September 1967)
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