Wilhelm Joseph Behr

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Wilhelm Joseph Behr

Prof. Dr. Michael Wilhelm Joseph Behr (* 26. August 1775 in Sulzheim bei Gerolzhofen; † 1. August 1851 in Bamberg) war Staatsrechtslehrer, Politiker, Abgeordneter und Erster Bürgermeister von Würzburg.

Professor in Würzburg

Behr studierte Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und in Göttingen

Professor in Würzburg

Behr war von 1799 bis 1821 Professor für Staatsrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Infolge der Karlsbader Beschlüsse [1] wurde ihm die Lehrerlaubnis entzogen.

Rektor der Universität Würzburg

Von 1819 bis 1821 war er Rektor der Universität

Erster Bürgermeister in Würzburg

Von 1821 bis 1832 war er Erster Bürgermeister von Würzburg und gab die Zeitschrift „Unterhaltungen eines Bürgermeisters mit seinen Mitbürgern“ heraus. Die Unerschrockenheit, mit der Behr namentlich als bayerischer Landtagsabgeordneter für die Prinzipien des Konstitutionalismus [3] eintrat, bewog die bayerische Regierung zur Einleitung einer Untersuchung gegen ihn. Bürgermeister Behr hielt am 27. Mai 1832 eine mutige Rede am „Gaibacher Fest“ [2], woraufhin er aus seinem Amt als Bürgermeister entlassen wurde. Nach mehrjähriger Untersuchung wegen demagogischer Umtriebe und Majestätsbeleidigung wurde er 1836 zur Abbitte vor dem Bildnis des Königs und zu einer Festungsstrafe von unbestimmter Dauer verurteilt. Behr verbrachte die darauffolgenden Jahre zunächst auf der Festung Marienberg, dann unter polizeilicher Aufsicht in Passau, Regensburg und in Bamberg, bis er 1847 entlassen und am 6. März 1848 rehabilitiert wurde.

Bezirkstagspräsident

Von 1829 bis 1830 war er Bezirkstagspräsident in Unterfranken.

Gründer der Städtischen Sparkasse

Um die Vermögenslage der unteren Bevölkerungsschichten zu sichern und zu verbessern und um der allgemeinen Neigung zur Verschwendung und zum Genuss entgegenzusteuern, schlug Behr im Jahre 1821 vor, in Würzburg eine städtische Sparkasse zu gründen. Angeregt worden war er durch das Nürnberger und Augsburger Beispiel, wo von privater Seite eine Sparkasse eröffnet worden war. [3] Die angesammelten Gelder sollten zu Industrieansiedlungen Verwendung finden. Nachdem Behrs Konzeption bewilligt worden war, ließ er am 31. August 1822 im Intelligenzblatt für den Untermainkreis die Satzung der Städtischen Sparkasse Würzburg abdrucken. Am 1. Oktober 1822 nahm die Sparkasse ihre Geschäfte auf.

Abgeordneter der Nationalversammlung

Vom 18. März bis zum 21. September 1848 war er fraktionsloser Abgeordneter und Alterspräsident der Frankfurter Nationalversammlung für den Wahlkreis Kronach.

Letzte Ruhestätte

Seine letzte Ruhestätte fand er im Ehrengrab der Stadt Würzburg auf dem Würzburger Hauptfriedhof.

Posthume Würdigung (Auszug)

Publikationen (Auszug)

  • Versuch einer allgemeinen Bestimmung des rechtlichen Unterschiedes zwischen Lehen-Herrlichkeit und Lehen-Hoheit (1799)
  • Ueber die Nothwendigkeit des Studiums der Staatslehre besonders auf Akademien (1800)
  • Der Organismus des rheinischen [deutschen] Bundes, zum Behufe seines Zwecks, soweit er bis jetzt positiv bestimmt ist, und Materialien zur näheren Bestimmung jenes Organismus (1807)
  • Systematische Darstellung des Rheinischen Bundes (1808)
  • System der angewandten allgemeinen Staats-Lehre oder der Staatskunst (Politik) (1810)
  • Welchen Hauptanforderungen muss ein Strafgesetzbuch genügen um als befriedigend anerkannt werden zu können? (1813)
  • Neuer Abriss der Staatswissenschaftslehre (1816)
  • Das Recht und die Pflicht der Regierungen in Beziehungen auf die gegenwärtige Theuerungsangelegenheit (1817)
  • Andeutungen in Beziehung auf die finanziellen Momente der neuen Verfassung des baierischen Staats (1818)
  • Staatswissenschaftliche Betrachtungen über Entstehung und Hauptmomente der neuen Verfassung des baierischen Staats (1818)
  • Rede zur Feier des ersten Jahrtags der Einführung der Verfassung des Baierischen Staats (1819)
  • Bemerkungen über den Gesetzes-Entwurf wegen Einführung des Wein-Aufschlages (1819)
  • Von den rechtlichen Grenzen der Einwirkung des deutschen Bundes auf die Verfassung, Gesetzgebung und Rechtspflege seiner Glieder-Staaten (1820)
  • Die Lehre von der Wirthschaft des Staats oder pragmatische Theorie der Finanzgesetzgebung und Finanzverwaltung (1822)
  • Anforderungen an Bayerns Landtag im Jahre 1827/28 und unpartheyische wissenschaftliche Beurtheilung seiner Verhandlungen
  • Kritische Beleuchtung der Verhandlungen des Bayerischen Landtags 1827/28 (1828)
  • Notgedrungene Berufung an die öffentliche Stimme gegen das Verfahren der Kammer der Abgeordneten in Bayern wider ihn (1828)
  • Bedürfnisse und Wünsche der Bayern (1830)
  • Kurze Andeutungen der Aufgabe der bevorstehenden konstituierenden Versammlung zu Frankfurt (1848)
  • Allgemeine Polizei-Wissenschaftslehre oder pragmatische Theorie der Polizei-Gesetzgebung u. Verwaltung (1848)

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Eva Peiffer: Wilhelm Joseph Behr. Studie zum bayerischen Liberalismus der Metternich-Zeit, Emsdetten 1936
  • Max Domarus: Bürgermeister Behr – Ein Kämpfer für den Rechtsstaat, Würzburg 1971
  • Ulrich Wagner (Hrsg.): Wilhelm Joseph Behr. Dokumentation zu Leben und Werk eines Würzburger Demokraten. (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg, Band 1) Würzburg 1985

Weblinks

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Näheres zu den Karlsbader Beschlüssen bei Wikipedia [1].
  2. Nähere Informationen zum „Gaibacher Fest“ bei Wikipedia [2].
  3. Das Banken- und Kassenwesen war Anfang des 19. Jahrhunderts nur gering entwickelt. Unterschieden wurde zwischen privaten, kommunalen und distriktiven Kassen, wobei letztere als Vorläufer der heutigen Sparkassen zu verstehen sind. Die ersten Sparkassen wurden vor allem von Privatpersonen gegründet in der Absicht, die Armut der unteren Bevölkerungsschichten zu mildern und das Allgemeinwohl zu heben.

Folgeleiste

Vorgänger Amt Nachfolger
Georg Ignaz von Brock Erster Bürgermeister
1821 - 1832
Sebastian Benkert
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