Hermann von Staff genannt von Reitzenstein

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Karl August Wilhelm Heinrich Hermann von Staff gen. von Reitzenstein (auch: Staff-Reitzenstein) (* 2. März 1790 in Ilmenau; † 10. April 1867 in Tückelhausen[1]) war preußischer Generalleutnant, Gutsbesitzer und Militärhistoriker. [2]

Familiäre Zusammenhänge

Hermann war der Sohn des großherzoglich sachsen-weimarischen Oberjägermeisters Christian Friedrich August von Staff [3] (1755–1823) [4] und dessen Ehefrau und Nichte Amalie Frederike, geborene von Voß (1764–1796). Er wurde 1821 durch den Großvater seiner zweiten Ehefrau, den kurkölner Kammerherren von Reitzenstein, adoptiert und durfte so seinem Namen „genannt von Reitzenstein“ anhängen. Staff hatte sich am 1. August 1814 in Weimar mit Auguste Luise von Milkau (1794–1822) aus dem Hause Wormsted verheiratet. Nach ihrem Tod ehelichte er am 1. März 1824 in Weimar Karoline Amalie Auguste Flavie Gräfin von Beust (1802–1851). [5] Sie war die Tochter von Friedrich August Leopold Graf von Beust, kurmainzer Kammerherr, Regierungsrat in Erfurt sowie Herr auf Neu-Sulza, Stadtsulza und Burgsulza.

Militärische Laufbahn

Staff war seit 1802 Page am Hof in Weimar, wurde Ende Februar 1807 als Sekondeleutnant im weimarischen Jägerbataillon angestellt und machte im selben Jahr die Belagerung von Kolberg mit. 1809 wurde er Brigadeadjutant der Rheinbundtruppen der Division „Rouin“ und zog im selben Jahr gegen Österreich. Unter Napoleons Führung nahm er 1810/11 am Feldzug in Spanien teil und wurde am 18. August 1811 Premierleutnant. Im gleichen Jahr schloss er sich der Landsmannschaft Saxonia Jena an. [6] Staff trat Ende Dezember 1812 in russische Dienste über. Als Kapitän im Generalquartiermeisterstab der Armee nahm er während der Befreiungskriege am Gefecht an der Göhrde, den Belagerungen von Hamburg, Rendsburg, Glückstadt und Antwerpen sowie nach seinem am 11. September 1814 erfolgten Übertritt in die Preußische Armee an den Schlachten bei Ligny und Wavre teil.

Nach dem Friedensschluss 1816 zur Dienstleistung beim 1. Garde-Regiment zu Fuß kommandiert, wurde Staff im Jahr darauf zur Verfügung des Kriegsministers gestellt und besuchte die Allgemeine Kriegsschule. Am 25. Mai 1818 folgte seine Versetzung in den Generalstab der Breslauer Brigade. Vom 31. Januar bis 21. September 1821 wurde Staff dem Generalmajor von Natzmer zugeteilt, der als militärischer Kommissar zur kaiserlichen österreichischen Armee nach Neapel kommandiert war. Während dieser Zeit nahm er am Gefecht bei Antrodoco teil. Als Major kam er anschließend in den Generalstab des IV. Armee-Korps. Von dort folgte am 4. Januar 1823 seine Versetzung in den Großen Generalstab. Mehrfach schickte man Staff in den kommenden Jahren zur Beobachtung von Manövern ins Ausland, bis er schließlich am 3. April 1834 zum Chef des Generalstabes des VI. Armee-Korps ernannt und in dieser Stellung am 30. März 1835 zum Oberstleutnant sowie am 30. März 1837 zum Oberst befördert wurde. Als solcher war Staff kurzzeitig im April 1842 Kommandeur der 1. Infanterie-Brigade. Am 22. März 1843 zum Generalmajor befördert, wurde er zeitgleich Kommandeur der 11. Infanterie-Brigade. Unter Verleihung des Charakters als Generalleutnant wurde Staff am 14. Mai 1846 von diesem Posten entbunden und mit Pension aus dem Militärdienst verabschiedet.

Gutsbesitzer in Tückelhausen

Das Jahr 1803 brachte mit der Säkularisation das Ende der Kartause in Tückelhausen. Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar desselben Jahres verloren alle geistlichen Fürstentümer, Stifter und Klöster ihre weltlichen Hoheitsrechte. Nur wenige Wochen später, am 8. Juli 1803, wurde die Kartause Tückelhausen aufgelöst, und die Mönche verließen für immer den Ort, dessen Geschichte sie 452 Jahre geprägt hatten.

Der umfangreiche Klosterbesitz ging in die Hände von Kurbayern über, das zunächst die Herrschaft über Mainfranken antrat. Die neue Regierung ließ 1804 die Ländereien und Gebäulichkeiten meistbietend an finanzkräftige Privatpersonen versteigern, die in Tückelhausen Bauerngüter errichteten. Im Jahre 1847 wurden die meisten dieser Ökonomien von Hermann von Staff erworben. Durch weitere Käufe vergrößerte jener sein Besitztum zu einem Großgut, das er 1858 an Valentin Heil verpachtete.

Politische Laufbahn

1858 wurde er in den Landrat Unterfrankens gewählt. [7] Wegen der gleichzeitigen Wahl in die Kammer der Abgeordneten schied er aber aus dem Landrat aus. Im Landtag kam es zur Wahlbeanstandung, weil er das bayerische Indigenat nicht nachweisen konnte. [8] Maximilian II. Joseph von Bayern löste den Landtag am 30. September 1858 vorzeitig auf. [9] 1862 ersuchte Staff erfolgreich um die Genehmigung seiner Auswanderung in das Königreich Preußen.[2] Fünf Jahre später starb er mit 77 Jahren.

Werke

  • Der Befreiungs-Krieg der Katalonier in den Jahren 1808 bis 1814. 2 Bände. Breslau 1821/1827. GoogleBooks
  • Der Vorposten-Dienst für deutsche Truppen, nach den Anforderungen der neuesten Kriegsführung. Berlin 1827. GoogleBooks

Literatur

  • Kurt von Priesdorff: Soldatisches Führertum. Band 6, Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg, o. O. [Hamburg], o. J. [1938], DNB 367632810, S. 79–80, Nr. 1713.
  • Ernst Heinrich Kneschke: Neues Allgemeines Deutsches Adels-Lexicon. Band 8, S. 588.

Ehrungen und Auszeichnungen

Anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums verlieh ihm König Friedrich Wilhelm IV. am 12. Februar 1857 den Roter Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub.

Siehe auch

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Laut Angaben im Geneanet [1].
  2. 2,0 2,1 Staff-Reitzenstein, Carl August Wilhelm Heinrich Hermann von (Haus der Bayerischen Geschichte)
  3. Staatshandbuch für das Großherzogtum Sachsen. 1823, S. 13.
  4. Lorenz Wilhelm Schweitzer: Zur Geschichte des Forstwesens in dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach. S.130
  5. Genealogisches Taschenbuch der deutschen gräflichen Häuser auf das Jahr 1847. S. 76.
  6. Kösener Korps-Listen. 1910, 127, 94.
  7. Der Bezirk Unterfranken nannte sich von 1852 bis 1918 „Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg“ oder in zeitgemäßer Schreibweise „Landrath“. 1852 wurde ein neues Landrätegesetz erlassen und 1918 bedeutete politische Umwälzungen nach dem Ersten Weltkrieg sowie wiederum ein neues Gesetz, dieses Mal über die Selbstverwaltung, eine gravierende Zäsur in der Geschichte des Landrats, der nun ab 1919 Kreistag hieß.
  8. StB Bd. 307, S. 22–23, 29–30.
  9. Königliche Entschließung zur Auflösung des Landtags 1858 (Haus der Bayerischen Geschichte)

Weblinks

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