Bayerischer Senat
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Der Bayerische Senat war nach der Bayerischen Verfassung von 1946 bis 1999 eine ständestaatliche zweite Kammer neben dem Bayerischen Landtag als der Volksvertretung.
Struktur und Aufgabe
Die 60 Mitglieder des Bayerischen Senats, die mindestens 40 Jahre alt sein mussten, wurden von sozialen, wirtschaftlichen, gemeindlichen und kulturellen Körperschaften für sechs Jahre gewählt bzw. im Fall der Religionsgemeinschaften ernannt. Jeder der Gruppen stand eine festgelegte Anzahl von Sitzen zu. Da der Senat ein ständiges Organ war, wurde alle zwei Jahre ein Drittel der Sitze neu bzw. wieder besetzt. Senatsmitglieder durften nicht zugleich Landtagsabgeordnete sein und genossen ähnliche Rechte wie diese. Der Senat wirkte in gewissem Umfang an der Landesgesetzgebung mit, hatte aber im Wesentlichen beratende und gutachterliche Aufgaben. Ein Einspruch des Senats konnte vom Landtag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden.
Ende des Senats
Der Senat kam im Zuge der allgemeinen Bürokratiediskussion in den 1990er-Jahren in die Kritik. Das im Juni 1997 abgehaltene Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“ verlangte schließlich die Abschaffung des Bayerischen Senats. An dem danach notwendigen Volksentscheid vom 8. Februar 1998 beteiligten sich 39,9 % der Stimmberechtigten. Von den gültigen Stimmen votierten 2.412.944 (69,2 %) für die Abschaffung des Senats. Im September 1999 erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Regelungen des Volksentscheids für verfassungskonform. Damit trat zum 1. Januar 2000 das Gesetz zur Abschaffung des Senats in Kraft und der Senat hörte auf zu bestehen.
Mitglieder
Der Senat setzte sich aus Vertretern folgender Gruppen zusammen
- 11 Vertretern der Land- und Forstwirtschaft
- 5 Vertretern der Industrie und des Handels
- 5 Vertretern des Handwerks
- 11 Vertretern der Gewerkschaften
- 4 Vertretern freier Berufe
- 5 Vertretern der Genossenschaften
- 5 Vertretern der Religionsgemeinschaften
- 5 Vertretern der Wohltätigkeitsorganisationen
- 3 Vertretern der Hochschulen und Akademien
- 6 Vertretern der Gemeinden und Gemeindeverbänden
Senatoren aus Stadt und Landkreis Würzburg
- Wilhelm Karl Arnold
- Franz Fuchs
- Vinzenz Fuchs
- Josef Martin
- Otto Menth
- Ernst Rösser
- Heinrich Schmitt
- Philipp Schrepfer
- Heinrich Schultes
- David Schuster
- Walter Stoy
- Karl Trost
- Reinhold Vöth
- Hans Weiß
- Friedrich Wilhelm
- Klaus Zeitler
Weblinks
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