Kaspar Rothenbucher

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Kaspar Rothenbucher (auch: Friedrich Caspar Rothenbucher) (* 2. März 1842 in Hettstadt; † 1. November 1897 in Hausen b. Würzburg) war katholischer Geistlicher und zeitweise Ortspfarrer in Hausen b. Würzburg und Erbshausen-Sulzwiesen.

Familiäre Zusammenhänge

Kaspar Rothenbucher war das 6. Kind (von sieben) der Eheleute Georg Rothenbucher und Anna Maria, geborene Kornberger, wohnhaft in Hausnummer 37 (heute: Langgasse 5).

Geistliche Laufbahn

Am 5. August 1865 wurde er im Dom St. Kilian in Würzburg von Bischof Georg Anton von Stahl zum Priester geweiht. Zunächst tat er in Schweinfurt, zur Zeit seiner Bewerbung für die Pfarrei Hausen aber in Ebenhausen als Kaplan seinen Dienst. Am 31. Dezember 1878 beschloss der bayrische König Ludwig II. von Bayern ihm die katholische Pfarrei Hausen zu übertragen. Rothenbucher hielt sich zwar schon vom 30. Januar 1879 an in Hausen auf, der Termin für die feierliche Einführung wurde vom Königlichen Bezirksamt in Karlstadt aber erst auf den 16. März anberaumt.

Rothenbucher als Wallfahrtsseelsorger

1873 wurden die Redemptoristen aus Fährbrück aufgrund der von Reichskanzler Otto von Bismarck erlassenen kirchenpolitischen Gesetze im deutschen Kaiserreich, den sog. „Maigesetzen“ nach nur sechs Jahren Tätigkeit vertrieben. Das preußische Gesetz vom 31. Mai 1875 verbot alle Orden oder ordensähnlichen Kongregationen, abgesehen von solchen, die sich der Krankenpflege widmeten. Die Redemptoristen waren gerade dabei, ein neues Kloster zur errichten, konnten ihr Kloster aufgrund der Gesetzeslage nicht mehr fertigstellen. Von 1873 bis 1880 wurde die Wallfahrt in der Sedisvakanz des Klosters von Pfarrer Rothenbucher versehen. In dieser Zeit erwarb er sich große Verdiente um die Wallfahrtskirche Fährbrück. Er ließ sie ausmalen und einen neuen Gnadenaltar aufstellen. Bis zur Renovierung im Jahr 1948 war die Kirche farbig gefasst.

Augustiner als Wallfahrtsseelsorger

Am 24. September 1879 wandte sich Pfarrer Rothenbucher an den Bischof Franz Joseph von Stein mit dem Antrag, dass dieser doch nicht nur die erste, sondern auch die zweite Kaplanei in Hausen wieder besetzen möge und zwar mit zwei Patres des Augustinerklosters Würzburg oder Münnerstadt. Er machte geltend, dass ein Priester, der sich um die Bedürfnisse der Wallfahrer zu kümmern hätte, durch die Berufung der Augustiner für andere Aufgaben frei würde. Auch würde für die Reinerhaltung und Sicherheit der Wallfahrtskirche besser gesorgt werden. Der Bischof ging auf diese Idee ein und beauftragte den Generalvikar Johann Joseph Jakob Kuhles, sich bei der Regierung um die Genehmigung des Planes zu bemühen. Am 6. April 1880 stimmte das Königlich Bayrische Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten den Plänen Pfarrer Rothenbuchers zu, allerdings mit Einschränkungen: Eine förmliche Ordensniederlassung sollte in Fährbrück nicht entstehen, sondern nur eine Art Dependance der bestehenden Klöster Würzburg und Münnerstadt; junge Leute, die sich etwa dem Klosterleben hingezogen fühlten, durften in Fährbrück nicht aufgenommen werden. Die Patres sollten unter der Leitung des Pfarrers von Hausen diesem als Kapläne dienen, indem sie die Seelsorge in Erbshausen ausübten und die Wallfahrtskirche versorgten. Das Meßnerhaus wurde ihnen als Wohnung zugewiesen, und der Küsterdienst in der Wallfahrtskirche wurde ihnen aufgetragen.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • P. Dr. Michael Wernicke: Kirchenchronik Pfarrei St. Wolfgang in Hausen und Filiale St. Albanus in Erbshausen anlässlich des 400-jährigen Pfarreijubiläums 1613-2013. Hrsg.: Pfarrgemeinderat Hausen und Erbshausen-Sulzwiesen, 2013
  • Informationen von Mike Geis (Hettstadt)

Weblinks

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