Johannes d.Ä. von Steren

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Grabmal von Johannes von Steren (Sterbejahr 1329) und Mergardis von Steren in der Bürgerspitalkirche

Johannes d.Ä. von Steren - auch als Johann von Ster(e)n (latinisiert Johannes de Ariete [1]) bezeichnet - (* ca. 1270; † 1329) war Würzburger Patrizier ministerialischer Herkunft und Begründer des Bürgerspitals.

Leben und Wirken

Erstmal erscheint Johannes d.Ä. 1291 als Zeuge in einer Schenkungsurkunde an das Kloster St. Agnes[2]

Johannes d.Ä. war stadtpolitisch stark in die Auseinandersetzungen zwischen der Bürgerschaft und Stadtherrn in der Zeit der Bischöfe Manegold von Neuenburg und Andreas von Gundelfingen einbezogen. In diesem andauernden Streit ging es um die Frage der Besteuerung der Geistlichkeit, die Zulassung der Zünfte und die Anerkennung des vom Bischof unabhängig gebildeten städtischen Rats. 1296 wurde zwischen dem Bischof, den Stiften und den Würzburger Bürgern im „Schiedsvertrag“ festgelegt, dass es weder Bürgermeister noch Rat, Rathaus und Ratsglocken geben dürfe, sondern nur den vom Bischof eingesetzten Rat.

Unmittelbar nach dieser Einigung wurde deutlich, dass die besonnene Oberschicht nicht für die Mehrheit der Würzburger Bürger sprach, denn es kam wiederum zu massiven Ausschreitungen und einem Sturm auf die Klosterhöfe, deren Vorräte geplündert wurden. Daraufhin wurde ein zweijähriges Interdikt [3] 1299 mussten die Ratsherren die Steuerfreiheit der Klosterhöfe anerkennen und der Erlass entgegenstehender Bestimmungen wurde ihnen für die Zukunft verboten.

Der Kampf um Ratsverfassung und die Zünfte ging weiter. 1307 ist Johannes d.Ä. als einer der drei städtischen Vertreter für ein Schiedsgericht angeführt. Nachdem beide Seiten Bürgen benannt hatten, erließen die zwei Obleute ein Verbot der Zünfte und stellten deren Wiederzulassung in das Ermessen des Bischofs, der Ende des Jahres 1313 verstarb. Es kam dann zu einer Doppelwahl und einer langen Sedisvakanz.

Nachdem Johann von Steren von einer Wallfahrt nach Rom zurückkehrte, beschloss er eine Stiftung nach dem Vorbild des Heiliggeistspitals Santo Spirito in Sassia zu gründen. Er überließ um 1316 sein Anwesen zur Aufnahme pflegebedürftiger Menschen und begründete damit eine, zunächst von ihm und seinem gleichnamigen Sohn sowie einem dritten Vorstandsmitglied verwaltete, Stiftung. Am 23. Juni 1319 wurde von Fürstbischof Gottfried III. von Hohenlohe die Exemtion des „Neuen Spital vor dem Hauger Tore“ erlaubt. Seit dem 16. Jahrhundert wurde es Bürgerspital genannt und befindet sich noch heute auf dem gleichen Anwesen.

Johannes heiratete 1321 Mergardis. Sie war eine Tochter des Konrad Fuchs. [4] Aus der Ehe ging neben seinem Sohn auch eine Tochter namens Margarethe hervor, die mit Eberhard von Grumbach verheiratet wurde.

Letzte Ruhestätte

Wie sein Bruder, Ecko von Steren, fand Johann von Steren seine letzte Ruhestätte in der Bürgerspitalkirche[5]

Posthume Würdigung

Siehe auch

Quellen und Literatur

Weblinks

Hinweise und Einzelnachweise

  1. Ster ist ein altes deutsches Wort für Widder (lateinisch: Aries).
  2. In dieser Urkunde wurde Johannes d.Ä. noch Johannes d.J. genannt, vermutlich weil sein Vater Johannes, der Ratsherr, zu diesem Zeitpunkt noch lebte.
  3. Das für die Stadt erlassene Interdikt (Untersagung) bedeutete die Einstellung aller gottesdienstlichen Handlungen sowie die Spendung der Sakramente.
  4. Die Familie Fuchs ist auch unter dem Namen „von der Hölle“ überliefert, der sich vom Stammhof der Familie ableitete und wohl auf einen gebräuchlichen Flurnamen zurückging. Konrad Fuchs gehörte zur bischöflichen Gruppe der Münzer. Die in einer Hausgenossenschaft zusammengeschlossenen Münzer hatten insbesondere das Monopol im Wechsel- und Edelmetallgeschäft. Sie gehörten wie die Ministerialen zur bürgerlichen Oberschicht und waren gleichzeitig „bischöfliche Beamte“.
  5. Bruno Rottenbach: 660 Jahre Bürgerspital. In: 15 Jahrhunderte Würzburg. Hrsg. von Heinz Otremba, Echter Verlag, Würzburg 1979, S. 268-280; S. 268-272 (Randspaltentext)
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