Johann Wilhelm Ganzhorn

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Grabdenkmal für Johann Wilhelm Ganzhorn an der Wand des nördlichen Seitenschiffs in Neumünster

Dr. Johann Wilhelm Ganzhorn (auch Gantzhorn) (* 1541 in Würzburg; † 20. April 1609) war Jurist, Kanoniker [1] im Stift Neumünster und Universitätsrektor in Würzburg.

Familiäre Zusammenhänge

Er war der Sohn von Dr. Wilhelm Ganzhorn und dessen Frau Ursula, geborene Maier und wurde im Sandhof (heute: Maulhardgasse 6) geboren. Johann Wilhelm war ein Vetter von Hieronymus Ganzhorn.

Leben und Wirken

1557 erhielt er ein Kanonikat am Stift Neumünster und studierte ab 1564 unter anderem in Köln, Löwen und Paris. 1569 wurde er an der Universität Dole zum Dr. iur. utr. promoviert. Anschließend war er dort Rektor. Er verfasste eine als „Ganzhornsche Chronik“ bekannte Fortsetzung der Würzburger Bischofs-Chronik des Lorenz Fries. 1600 erwarb er das sogenannte „Manuale“ des Michael de Leone[2] Mehrere Bücher aus seinem Besitz befinden sich in der Universitätsbibliothek Würzburg.

Geistliche Laufbahn

Zwischen 1573 und 1576 erhielt er die Weihen zum Subdiakon, Diakon und Kapitular. 1581 wurde er Unterpropst am Stift Neumünster, aber erst am 17. Dezember 1594 zum Priester geweiht. Am 26. Februar des gleichen Jahres wurde er zum Dekan des Stiftes gewählt.

Ämter an der Universität Würzburg

Mit Gründung der Universität wurde er 1582 von Julius Echter zum Prodekan der Juristischen Fakultät berufen. Von 1593 bis 1596 war er Rektor der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Bautätigkeit

Sein Geburtshaus, den Sandhof, erwarb er 1587 zurück und ließ ihn aufwändig umbauen.

Ehrungen und Auszeichnungen

Letzte Ruhestätte

Am 23. April 1609 wurde er in der Stiftskirche Neumünster begraben und erhielt dort ein Grabdenkmal in Messingguss mit Wappen und Inschriftentafel.

Siehe auch

Quellen und Literatur

Weblinks

Einzelnachweise, Erläuterungen und Hinweise

  1. Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  2. Universitätsbibliothek Würzburg: M. p. misc. f. 6
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