Eibelstadter Fischerzunft

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Die Eibelstadter Fischerzunft erhielt im Jahr 1712 eine eigene Zunftordnung.

Fischfang in Eibelstadt vor der Zunftordnung

Die Anfänge des Fischfanges gehen mit der Besiedelung dieses Mainabschnittes einher. Erste rechtliche Regelungen sind aber erst aus dem Spätmittelalter bekannt. Grundzüge einer umfassenden Regelung sind erst aus der Amtszeit von Fürstbischof Friedrich von Wirsberg überliefert. Trotzdem kam es immer wieder zu Streitigkeiten um die Fanggründe und deren Abgrenzung zwischen den einzelnen Gemeinden am Main, die nach der Reformation und den konfessionsverschiedenen Gemeindeherrschaften noch verstärkt wurde. So gab es 1625 einen großen Streit mit den Winterhäuser Fischern, weil die Eibelstädter auf der gesamten Flussbreite fischten und dies rechtswidrig mit Reusen und Seilzügen, obwohl die Fischereirechte für das linke Mainufer den Winterhäusern gehörten. Auch innerhalb der Eibelstädter Fischer kam es immer wieder zu Streit um den Verkauf der Fische und Verstößen gegen die offiziellen Marktzeiten und der Frage, wer im Main eigentlich Fische fangen dürfe.

Zunftordnung von 1712

Am 9. April 1712 erhielten die Fischer in Eibelstadt von Dompropst Johann Philipp Franz von Schönborn, dem Domdechanten Georg Heinrich von Stadion und dem Domkapitel zu Würzburg eine Zunftordnung. Bis 1739 treten auch die Fischer der Mainanliegergemeinden Randersacker, Sommerhausen und Winterhausen der Zunft bei, um sich insbesondere gegen die Forderungen der Ochsenfurter Kollegen durchsetzen zu können, die erst zwei Jahre später eine eigene Zunftordnung erhielten. Ziel der Verordnung war, dem unordentlichen Fischen Einhalt zu gebieten. Es wurde darin auch die Einbindung der Fischer in das religiöse Leben, die Ausbildung des Nachwuchses, die Ausübung der Fischerei, die Schonzeiten und die Beschränkung der Fanggeräte geregelt.

Auflösung der Fischerzunft

Am 4. Februar 1813 wurde auf Geheiß von Ferdinand III. von Toskana die Eibelstadter Fischerzunft aufgelöst. Die Fischer aus Randersacker bildeten nun eine eigene Zunft auf Grundlage der Zunftordnung von 1712. Die noch verbliebenen Fischer aus Eibelstadt wurden in die Ochsenfurter Fischer- und Schifferzunft aufgenommen. 1856 erließ das Königreich Bayern für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken eine neue Fischereiordnung. Der letzte verbliebene Mainfischer von Eibelstadt ist heute Mitglied der Randersackerer Fischerzunft.

Siehe auch

Quellen

  • Fischfang in Eibelstadt, in: Dr. Franz Schicklberger: Wan khörd d'Mäi? Uns khörd d'Mäi, Aus dem Leben der Eibelstadter mit ihrem Main nach archivalischen Quellen, Eibelstadt 1998, S 44 ff.
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