Amt Bütthard
(Weitergeleitet von D-6-79-122-32)
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Das Amt Bütthard war eine Verwaltungseinheit im Hochstift Würzburg.
Geschichte
Von Ulrich IV. von Hanau kam Schloss und „Ambt Buttriet“ im Tausch gegen die zweite Hälfte des Gerichtes Schlüchtern am 12. Januar 1377 zum Hochstift Würzburg. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde. Es war gleichzeitig Zentamt, also Hochgerichtsbezirk. Mit der Säkularisation wurde 1802 das Amt aufgelöst. Die Orte des ehemaligen Amtes wurden dem Landgericht Röttingen zugeschlagen.
Baubeschreibung
Das ehemalige Amtshaus ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Marktgemeinde Bütthard. Das Gebäude ist ein zweigeschossiger, verputzter Mansardwalmdachbau mit geohrten Fensterrahmungen aus dem 18. Jahrhundert.
Amtsbezirk
Das Gebiet des Amtes umfasste neben dem Amtssitz in der Marktgemeinde Bütthard die Ortschaften:
Der Centgerichtsbezirk reichte weit in das Gebiet des heutigen Baden-Württemberg.
Heutige Nutzung
Seit 1959 ist in dem Gebäude die Zentrale der Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen e.G. ansässig.
Siehe auch
Quellen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Bütthard, Nr D-6-79-122-32