Fußgängerübergänge an Bahnstrecken
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Fußgängerübergänge an Bahnstrecken sind schienengleiche Bahnquerungen, die nur für Fußgänger angelegt sind.
Beschreibung
Schienengleiche Bahnübergänge für den Straßenverkehr können in der Regel auch von Fußgängern benutzt werden. Zusätzlich gibt es Fußgängerstege und Fußgängerunterführungen. Schienengleiche Fußgängerübergänge sind meist durch Absperrungen wie Gitter oder Ketten gesichert. Häufig sind Warn- oder Verbotsschilder aufgestellt, jedoch keine Verkehrsschilder wie Andreaskreuze.
Fußgängerübergänge lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Fußgängerübergänge, die nur von Bahnpersonal benutzt werden dürfen.
- Der Fußgängerübergang am Bahnhof Würzburg-Zell wird von Triebfahrzeugführern genutzt, um von der DB Cargo Lokleitung neben dem Bahnhofszugang (Paradiesstraße 16d) zu Lokomotiven auf den Güterzuggleisen zu gelangen. An den Hauptstreckengleisen befinden sich Warnleuchten, die beim Nahen eines Zuges automatisch aufleuchten.
- Fußgängerübergänge, die unter Aufsicht von Bahnpersonal von Reisenden benutzt werden dürfen.
- Diese früher weit verbreitete Situation trifft heute noch aum Bahnhof Geroldshausen zu, wo der mit einer Kette gesicherte Zugang zwischen Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig vom Stationspersonal bei Zugankunft freigegeben wird.
- Fußgängerübergänge an freier Strecke, die durch versetzte Gitter gesichert sind.
- Solche Übergänge existieren am ehemaligen Bahnhof Reichenberg und ein weiterer etwa 700 m nordöstlich vom Haltepunkt Reichenberg bei Streckenkilometer 150,1. Man beachte, dass in diesem Abschnitt der Bahnstrecke Würzburg-Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit 100 km/h beträgt und keine Warnschilder vorhanden sind.