Nachtfahrverbot
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Zur Gewährleistung der Nachtruhe gibt es in Würzburg größtenteils in der Altstadt in bestimmten Straßen Nachtfahrverbote.
Begründung und Befreiung
Ein Nachtfahrverbot ist eine Maßnahme zur Verkehrsbeeinflussung, die bestimmten Verkehrsteilnehmern die Benutzung von Straßen zu einer bestimmten Zeit während der Nacht untersagt. Oftmals handelt es sich hierbei um Verkehrswege an Krankenhäusern. Die Nachtfahrverbote gelten jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr. Eine Befreiung vom Nachtfahrverbot ist für Anlieger im Bürgerbüro [1] möglich und kostet gegenwärtig 2,50 Euro.
Straßen mit Nachtfahrverbot
Ein Nachtfahrverbot gilt u.a. in folgenden Straßen:
- Bärengasse
- Burkarderstraße
- Franziskanergasse
- Gertraudgasse
- Josef-Schneider-Straße (Universitätsklinikum Würzburg)
- Kapuzinerstraße (Rotkreuzklinik)
- Koellikerstraße (LED-Beschilderung, Juliusspital)
- Marktgasse
- Münzstraße
- Oberthürstraße
- Reisgrubengasse
- Sanderstraße
- Stadtring Süd (Teilabschnitt; nur für Lkw ab 7,5 t)
- Ursulinergasse
Verstoß
Der Verstoß gegen das Nachtfahrverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes dar und wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelsatz von bis zu 40 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg bestraft.