Julius von Rotenhan
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Dr. h.c. Julius von Rotenhan (* 16. August 1805 in Rentweinsdorf/Ufr.; † 30. Mai 1882 in Eyrichshof bei Ebern) war Richter und Mitglied der Abgeordnetenkammer im Königreich Bayern.
Familiäre Zusammenhänge
Hermann stammt aus der fränkischen Adelsfamilie Rotenhan. Seine Eltern waren Freiherr Sigmund von Rotenhan und dessen erste Ehefrau Antoinette von Lenthe, sein älterer Bruder Hermann von Rotenhan.
Leben und Wirken
Rotenhan studierte Rechts- und Kameralwissenschaften in Erlangen, Berlin, Göttingen, München und an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Danach trat er 1838 in den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn und war Regierungsassessor an der Kammer des Innern bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth, zuletzt als Leiter des Statistischen Büros. 1847 war er Regierungsdirektor in Bayreuth.
Landrichter und Regierungsbeamter
Bis 1841 war Rotenhan als Vorgänger von Philipp Freiherr von Zu Rhein Landrichter in Bad Kissingen und danach Regierungsrat an der Kammer des Innern der Regierung von Mittelfranken.
Politische Laufbahn
Zwischen 1831 und 1848 war Rotenhan Mitglied der bayerischen Abgeordnetenkammer und 1845/1846 und 1847 deren Präsident. 1848 wurde er als enger Vertrauter von König Ludwig I. von Bayern Mitglied im Vorparlament. Anschließend war er vom 29. Mai 1848 bis zum 17. Mai 1849 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. Ab 1852 bis 1854 war Rotenhan Mitglied des Landrats für Unterfranken und 1855 bis 1856 nochmald Abgeordneter des Bayerischen Landtages.
Ehrungen und Auszeichnungen
- 1849: Ehrendoktor der juristischen Fakultät der Universität Erlangen
- 1852: Verdienstorden vom Heiligen Michael (Ritterkreuz)
- 1858: Verdienstorden vom Heiligen Michael (Komturkreuz)
- 1857: Verdienstorden der Bayerischen Krone (Ritterkreuz)
Mitgliedschaft
Er war ab 1827 Mitglied der Burschenschaft Germania zu Würzburg.