Bezirkstag

Aus WürzburgWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

In Unterfranken gibt es wie in den anderen bayerischen Bezirken einen Bezirkstag.

Er ist das oberste Organ neben Bezirksausschuss und weiteren Ausschüssen, dem Bezirkstagspräsident/der Bezirkstagspräsidentin des kommunalen Bezirks.

Die Bezirke sind in Bayern Selbstverwaltungskörperschaften, zu denen sich mehrere Kreise mit ihren Gemeinden und kreisfreien Städten zusammengeschlossen haben. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind ("Janusköpfigkeit"), existieren in Bayern mit den kommunalen Bezirksverwaltungen und den Bezirksregierungen des Landes getrennte Behörden.


Der Bezirkstag umfasst derzeit 21 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind und hierfür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie sind für fünf Jahren von den unterfränkischen wahlberechtigten Bürgern in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt worden.

Er ist gegenüber der Bezirksregierung ("Regierung von Unterfranken), einer Behörde, nicht weisungsberechtigt.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch