Nikolaus Kaspar Papius

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Grabplatte von Nikolaus Kaspar Papius im Neumünster

Nikolaus Kaspar Papius (auch: Nikolaus Caspar Papius) (* 11. Dezember 1608 in Würzburg; † 15. März 1635 vermutlich außerhalb Würzburgs) war Kanoniker [1] im Stift Neumünster.

Familiäre Zusammenhänge

Nikolaus Kaspar Papius entstammte einer Beamten- und Juristenfamilie, die mehrere Kanoniker im Stift Neumünster stellte. Sein Vater war Peter von Papius († 1626, Professor des Kirchenrechtes und fürstbischöflicher Rat, seine Mutter Anna Margaretha von Westphalen. Sein Bruder Peter Christian Franz von Papius war Jurist und Kanzler im Bischöflichen Ordinariat.

Geistliche Laufbahn

Etwa im Juni 1622 erhielt er ein Kanonikat [2] und zur Bestreitung seines Unterhalts im Juli 1625 eine halbe Pfründe, am 8. Juli 1626 eine ganze Pfründe. Die niederen Weihen erhielt er am 21. Dezember 1630. Am 19. April 1631 wurde er zum Subdiakon geweiht und trat im gleichen Jahr der Stiftsbruderschaft bei.

Beim Einfall der Schweden im Dreißigjährigen Krieg floh er zunächst nach Krautheim, von wo er am 3. Dezember 1631 nach Würzburg zurückkehrte. Das durch seinen Tod vakante Kanonikat wurde am 17. November 1635 neu besetzt.

Grabplatte im Neumünster

Die Grabplatte im Neumünster zeigt im eingetieften Mittelfeld als flaches Relief die Ganzfigur des Verstorbenen mit Birett in der liturgischen Gewandung eines Subdiakons unter einem Rundbogen stehend. Auf seiner linken Seite hält er mit beiden Händen das Evangelienbuch. Der linke und der untere Rand des Steins sind abgeschlagen. Die Oberfläche hingegen ist gut erhalten. Die Platte aus rotem Sandstein wurde als Vorderseite der Mensa des Marienaltars, in der Apsis des südlichen Querhauses, aufgefunden. Das Altarretabel hat der Kanoniker Johann Hermann Franz Papius († 1731) gestiftet. Augenscheinlich wurde damals auch die Mensa neu aufgemauert und dazu die Grabplatte des Verwandten benutzt.

Über dem Unterleib des Dargestellten liegt eine Schrifttafel mit einer vierzeiligen Kapitalisinschrift:

REVEREND(US) D(OMI)N(US) NICO / LAVS CASPARVS PAPIVS / CANON(ICUS) OBIJT 15. MARTIO / 1635 C(UIUS) A(NIMA) D(EO) VIVAT. (Der ehrwürdige Herr Nikolaus Caspar Papius, Kanoniker, starb am 15. März 1635, dessen Seele in Gott lebe.)

Siehe auch

Quellen und Literatur

Erläuterungen und Hinweise

  1. Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  2. Ein Kanonikat ist das Amt eines Kanonikers oder Chorherrn in einem Domkapitel oder in einem Stiftskapitel, das meist mit einer Pfründe verbunden ist.
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