Johann Hermann Franz Papius

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Dr. Johann Hermann Franz Papius (* 1. Februar 1680 in Würzburg; † kurz vor dem 3. November 1731) war Kapitularkanoniker [1] im Stift Neumünster.

Familiäre Zusammenhänge

Johann Hermann Franz Papius entstammte einer Beamten- und Juristenfamilie, die mehrere Kanoniker im Stift Neumünster stellte. Sein Vater war Peter Christian Franz von Papius († 1687, Professsor der Jurisprudenz in Würzburg, Würzburger Kanzler, dann kurmainzischer Hofrat, Vizedom und Stadtschultheiß in Erfurt, seine Mutter Maria Apollonia geborene Schultheiß († 1713). Sein Großvater war der Rechtsprofessor Peter von Papius († 1626).

Leben und Wirken

Im Wintersemester 1695/96 war er an der Universität Würzburg immatrikuliert, wo er bereits 1697 zum Magister der Philosphie und am 24. April 1700 zum Magister (?) (der Jurisprudenz ?) promoviert wurde.

Geistliche Laufbahn

Seine Tonsur war am 1. Juni 1701. Nominiert von Johann Philipp Schüll erhielt er am 7. Juni 1701 ein Kanonikat [2] Am 17. Mai 1704 wurde er zum Subdiakon geweiht und erhielt zur Bestreitung seines Unterhalts ab 11. Juli 1704 eine halbe Pfründe. Am 9. Oktober 1704 wurde er, zunächst für ein halbe Jahr, ad limina SS. Apostolorum et Studium Generale nach Rom beurlaubt. In Abwesenheit erhielt er ab 11. Juli 1705 eine ganze Pfründe zuerkannt.

Während seiner Rückreise aus Rom trug er sich Ende 1705 in die Martikel der Universität Siena ein und erwarb in Mailand eine kleine Reliquie des Hl. Aquilin, die er mit nach Würzburg brachte. Am 3. September 1709 wurde er zum Doktor beider Rechte promoviert. Zum Kapitular wurde er am 20. Dezember 1714 ernannt und erhielt am 16. Dezember 1717 im Kapitel.

Siehe auch

Quellen und Literatur

Erläuterungen und Hinweise

  1. Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  2. Ein Kanonikat ist das Amt eines Kanonikers oder Chorherrn in einem Domkapitel oder in einem Stiftskapitel, das meist mit einer Pfründe verbunden ist.
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