Georg Fischer
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Georg Fischer (auch: Vischer) (* in Würzburg; † 12. November 1575 ebenda) war Scholaster [1] im Stift Neumünster.
Geistliche Laufbahn
Im Wintersemester 1547/48 war er an der Universität Erfurt immatrikuliert: Georgius Fischer, Novi mon. Herbipol. can. Seine Tonsur war am 22. März 1550. Am 26. November 1554 bat er um die Erlaubnis, den jungen „Vettern“ des Stiftspropstes Daniel Stiebar von Buttenheim nach Frankreich begleiten zu dürfen; das Biennium wollte er in Paris, den Winter in Freiburg i.Br. oder in Dôle verbringen. Dies wurde ihm unter den üblichen Bedingungen gewährt (in der Freiburger Universitätsmatrikel ist er nicht verzeichnet). Seine niederen Weihen erhielt er am 21. Dezember 1555. Zum Subdiakon wurde er am 19. Dezember 1556 geweiht, drei Jahre später am 23. Dezember 1559 zum Diakon. Seine Wahl zum Kapitular erfolgte am 7. März 1560 und am 5. März 1563 erhielt er eine Stimme im Kapitel.
Wegen eines schweren Leidens gewährte das Kapitel ihm am 21. Mai 1563 einen zweimonatigen Kuraufenthalt in Baden. 1564 gehörte er zu den Testamentaren des Weihbischofs Georg Flach und wurde unter Bischof Friedrich von Wirsberg, der ihn für verschiedene Legationen verwendete, Siegelbewahrer (sigillifer), welches Amt er auch unter Julius Echter von Mespelbrunn beibehielt. Im Auftrag von Friedrich von Wirsberg verlas er zusammen mit dem Fiskal Johann Dentzer am 12. April 1568 vom dem Domkapitel zwei päpstliche Breven [2], in denen zur Beobachtung der Dekrete des Trienter Konzils [3] aufgefordert wurde.
Am 22. Dezember 1571 fand seine Weihe zum Priester statt. Bei der Wahl Julius Echters zum Bischof am 1. Dezember 1573 fungierte er als Zeuge und zog am 14. April 1574 mit dem Domdekan und Neumünsterer Propst Neidhard von Thüngen nach Rom, um die päpstliche Bestätigung des Gewählten einzuholen; das Stiftkapitel bewilligte am 27. März 1574 den Weiterbezug der Pfründen für die Dauer seiner Abwesenheit.
Am 24. August 1574 ist er in der Matrikel der deutschen Nation in Siena eingetragen. Zeitweise war er Inspektor des Priesterseminars. Am 16. September 1574 von Bischof Julius Echter empfohlen, wurde er am 2. Oktober einstimmig zum Scholaster gewählt; doch nahm er die Wahl erst an, nachdem Dekan und Kapitel seine Bedenken wegen der bischöflichen Empfehlung zerstreut hatten.
Letzte Ruhestätte
Georg Fischer wurde in der Stiftkirche Neumünster bestattet und erhielt dort ein Grabdenkmal an der Innenseite der mittleren Säule des nördlichen Seitenschiffs.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7, S. 388 f. (Germania Sacra Online)
Erläuterungen
- ↑ Der Scholaster von Neumünster hatte das Besetzungsrecht für die Vikarie 10.000 Märtyrer und führte die Aufsicht über das Schulwesen des Stifts. In der Rangfolge steht er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dechanten, den er im Falle einer Vakanz auch vertritt.
- ↑ Breve (von lat. brevis, „kurz“) bezeichnete ursprünglich jede kürzere Zuschrift. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
- ↑ Das Konzil von Trient, genannt auch Tridentinum und Tridentinisches Konzil, das von der römisch-katholischen Kirche als 19. ökumenisches Konzil gerechnet wird, fand zwischen 1545 und 1563 in drei Tagungsperioden (25 Sitzungen) statt. Hauptanlass war die Notwendigkeit, auf die Forderungen und Lehren der Reformation zu reagieren. Weitere Inforamtionen bei Wikipedia [2].